| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo liebe Leute, ich habe eine kurze,aber für mich wichtige Frage: Ich habe am 7.4.08 einen neuen Job angefangen und die letzte Harz4 Zahlung ist am 31.03. für den Monat April auf meinem Konto eingegangen. Es gilt ja das Zuflussprinzip, soweit ich weiß. Mein erstes Gehalt habe ich Ende April erhalten. Muss ich das am 31.03. erhaltene Harz4 zurückzahlen? Zufluss war ja im März.Ich wäre mega happy, wenn mir jemand diese Frage beantworten kann und vielleicht dazu eine genaue Fundstelle im SGB nennen kann. Liebe Grüße Sunbeam |
|
#2
| |||
| |||
| Zitat:
2) 1Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. http://bundesrecht.juris.de/algiiv_2008/__2.html Es kommt darauf an, wann das Gehalt zugeflossen ist.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
|
#3
| ||||
| ||||
| ...und nicht, wann das ALG 2 "zufloss"! Zuflussprinzip gilt für Einkünfte, nicht für die staatliche Leistung ALG 2! Turtle |
|
#4
| ||||
| ||||
| Um es auf den Punkt zu bringen: Ja, du mußt für den Monat April Alg2 zurückzahlen. Ob alles oder nur ein Teil hängt davon ab wie hoch dein Alg2 war und wieviel hoch dein Verdienst war.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |