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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 17.01.2009, 19:23
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Unglücklich Neuen Anfang mit 33? Hatz IV-ALG II-BAföG?

Hallo, Leute!
In kürze schildere ich euch mein Problem und hoffe auf guten Rat…
Vor einem halben Jahr wurde ich von meinem Chef in Kenntnis gesetzt, dass mein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird und im Sommer ausläuft. Da ich über kein gelernten Beruf verfüge(habe bis jetzt immer gearbeitet) und der Meinung bin, dass man mit 33Jahre immer noch neu anfangen kann, beschloss ich eine schulische Ausbildung als Physiotherapeut anzufangen. Leider, wie es sich nach kurzer Zeit rausstellte, nicht so einfach ist: die mündliche Anfrage bei dem BAföG wurde abgelehnt mit der Begründung „nur bis 30“; den Anspruch auf Bildungskredit besteht evtl. nur für 2 oder 3 Lehrjahr(bis 36). Wie gesagt, den Besuch stand nicht im guten Stern…
Ich konnte auch nicht an Kostenübernahme vom Arbeitsamt rechnen, da nach der neuen Verordnung Ausbildungen die länger als 1Jahr dauern werden nicht vom Arbeitsamt finanziert.. Man hat mich an Hartz IV überwiesen. Da alle guten Dinge drei sind, wurde mir gesagt im Falle einer schulischen Ausbildung würde für mich kein Anspruch auf Hartz IV bestehen, nur für meine Frau(die Teilzeit beschäftigt ist) Schöne Bescherung!
Eine Zukunft mit 1€-Job oder eine Zeitarbeitsfirma bzw. Hartz IV mit 33 Jahren ist für mich ein bisschen zu früh, deswegen beschloss ich mich weiter nach Möglichkeiten die Ausbildung anzufangen zu forschen.
Um mir zu helfen haben meine Eltern ein Darlehen bei der Bank aufgenommen um meine Ausbildung zu finanzieren, diese Tatsache belastet mich sehr…(Wenn es noch andere Möglichkeit gibt, würde ich diese lieber ausschöpfen.)
Jetzt ist es soweit, dass es mit der Ausbildung klappen könnte(zum 1.09.2009). Zusage und Bestätigung von der Schule habe ich bereits, stellt sich für mich neue Frage: Fahrkosten (monatlich ca.200€). Ursprünglich wollte ich mit meinem Bruder, der in denselben Ort arbeitet, Fahrgemeinschaft bilden. Daraus wird jetzt nichts, da er versetzt wurde.
Jetzt suche ich verzweifelt nach der Möglichkeit wo ich die Fahrkostenübernahme bzw. weitere Finanzierung beantragen kann…
Für eure Tipps wäre ich sehr dankbar!!!
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  #2  
Alt 18.01.2009, 14:22
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Keine Tipps außer z. B. jobben oder die Eltern weiter bitten. Letztendlich waren sie eigentlich in der Pflicht, dir eine Ausbildung zu finanzieren. Sie sind es im Prinzip noch, auch wenn du mit 33 Jahren erst auf den Trichter kommst, dass man doch besser eine haben sollte...

Vom ALG 2 bist du ausgeschlossen, weil deine Ausbildung grundsätzlich bafögförderfähig ist, beim ALG 1 wirst du nichts bekommen, weil man die Ausbildung nicht als Umschulung fördert... Ggf. könntest du noch Wohngeld beantragen, das war`s aber auch.

Turtle
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  #3  
Alt 18.01.2009, 17:12
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Beiträge: 2
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Hallo Turtle1972!
Wie es mir gesagt wurde,hat meine Frau ein Anspruch auf Hartz IV. Kann sie vielleicht den Antrag auf die Fahrkosten stellen?
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  #4  
Alt 18.01.2009, 17:40
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Nein! Wie kommst du darauf? Das ist eine Leistung für DICH. Und DU hast keinen Anspruch! Wenn solche Tricksereien gingen, würde ja jeder Oma, Opa, Mama, Papa, Bruder, Onkel, Sohn, Tochter, Gattin usw. beim Amt vorbeischicken.

Turtle
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Stichworte
fahrkosten, finanzierung, kostenübernahme, schulische ausbildung

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