| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo besonders Turtel oder Mandy. Ich bin aus meinen EEJ den ich ja seit 2006 gemacht habe raus,habe jetzt eine teilzeit einstellung.nun das problem die haben mir rückwirkend ab 2.1 09 zu heute 29.1 auf mein konto 606 euro überwiesen,so nun habe ich aber noch das geld von der arge noch bekommen. ich war heute natürlich gleich da und habe versucht denen zu erklären,das ich das überzahlte geld,zurück zahle.sie sagt es ist für januar weil das geld ja heute auf mein konto war.das geld von der arge wird ja im vorraus bezahlt.das von meiner neuen arbeitgeber aber ende des monats.ich habe noch ein 400 euro job also ein minijob. so heute ist dann das geld für februar auf mein konto von der arge und diese 606 euro für januar von meiner arbeit. nun sagt sie sie kann das geld nicht zurück buchen.nun habe ich ein paar fragen. 1. wieviel muss ich den zurück zahlen? 2. wieviel geld habe ich jetzt zur verfügung?(einkommen 120 euro minijob, 606 euro TZ job, 328 euro kindergeld). miete kostet 711 euro ,da bezahle ich was zu da die miete zu teuer geworden ist seit 2006. wohne mit meinen beiden kindern alleine.bekomme kein unterhalt. so noch dazu sagt die frau jetzt(arge) das ich ein anhörungsbogen bekomme und mich dazu äusseren soll.HÄ? ich war doch heute da.ist doch nicht meine schuld,das die das geld von der arbeit auf mein konto überwiesen haben.ich hab ja noch nicht mal den arbeitsvertrag unterschrieben.ich versteh nichts mehr. ich sagte zu ihr das geht mir auch um die miete ,da sagt sie das ist ein festbetrag der wird immer gleich überwiesen,also bevor ich geld bekomme,bekommt vorranig der vermieter das geld,sie hat mir im pc gezeigt : oben stand der name des vermieters ,dahinter festbetrag darunter stand rest ;alles und mein name nun will sie mir 800 euro als einkommen (fiktives) anrechnen ,obwohl ich ja nicht 800 euro verdiene.warum? |
|
#2
| |||
| |||
| Das Einkommen wird nach den Zuflussprinzip angerechnet. Sprich wenn dein Gehalt im Januar kommt muss es auch im Januar angerechnet werden. Den Anhörungsbogen bekommst du, weil deine SB einen Rückforderungsbescheid erlassen wird und da dass ein belastender Verwaltungsakt ist musst du vorher angehört werden. Du musst dich aber nicht dazu äußern zurückzahlen musst du das eh. Um den Rest der Frage zu beantworten fehlen einige Informationen: 1. Wieviel der Miete zahlst du selber 2. Ist der Minijob schon in der Berechnung für Januar und Februar mit drin. 3. Ist der TZ job oder fiktiv Einkommen schon im Februar enthalten, wenn nein, wann hast du der ARGE mitgeteilt das du einen TZ job hast? |
|
#3
| |||
| |||
| 1.Hallo .das was zuviel an miete ist ,wird direkt von der arge überwiesen,d.h es wird von mein regelsatz abgezogen. 2.die abrechnung für januar bekomme ich nächste woche.sowie auch das gehalt des minijobs. 3.und da ist das problem. mein fallmanager wusste es seit.letzter woche und die von der leistungsabteilung seit heute,war ja da. und der arbeitsvertrag wird erst morgen unterschrieben. um mal zu erklären: ich habe seit 2006 ein EEJ im alten und pflegeheim,diese massnahme wurde vom JAW (jugendaufbauwerk) vergeben. so nun ist seit letzten jahr für die EEJ die NO- Bildungsstätte zuständig. die haben mich letzte woche montag auf meiner arbeit angerufen und gefragt ob ich intresse habe festeingestellt zu sein ,also auf lohnsteuerkarte mit richtigen gehalt.ich sagte klar mach ich das.musste mir ein paar papiere besorgen und hatte mittwoch da ein termin.sie hat es alles mit mir besprochen und gesagt sie schickt mir ein vertrag zur arbeitstelle,also zum heim,was die chefin und ich unterzeichnen müssen.zur info.ich darf weiter in diesen heim arbeiten ,in TZ,bin aber über die NOBIG eingestellt und bekomme von denen gehalt. und kann die stunden sobald meine tochter eine betreuung hat aufstocken. so nun haben die mir ja zum 2.1 also rückwirkend gehalt bezahlt. eigentlich hätte ich das geld vom EEJ nächste woche bekommen,aber das ist ja nicht mehr. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Zitat:
Zitat:
|
|
#5
| |||
| |||
| Hallo grubenpony ich versteh den rechner nicht so,habs versucht. |
|
#6
| ||||
| ||||
| Was verstehst du denn am Rechner nicht? An sich musst du deine Einkommen nur in die richtigen Felder eintragen und deine Miete etc., vom Endergebnis ziehst du dann deine Miete wieder ab und hast in etwa den Betrag, den du dann von der Arge bekommst zu dem Kindergeld, dem Unterhalt und deinem Einkommen aus Job und Nebenjob. |
|
#7
| |||
| |||
| so habs geschafft, nun das nächste problem,ich soll das geld ja zurück zahlen,also ende dez.hab ich das geld von der arge für januar bekommen.das ist natürlich ausgegeben. habe am 29.1 lohn für januar bekommen.d.h ich muss das hartz 4 geld für januar zurück zahlen oder? nun hab ich ja für februar auch schon hartz4 geld bekommen und bekomme bestimmt ende feb.gehalt. ich kann eigentlich das geld vom ende dez(januar geld) komplett zurück zahlen von dem geld für feb,),hab ja mein gehalt,aber was ist für februar? ist es besser wenn ich bei der nobig anrufe und sage das sie mir das geld erst im märz zahlen?dann muss ich für feb.ja nichts zurück zahlen.weil es ja im märz kommt für februar. ich bin völlig durcheinander. |
|
#8
| ||||
| ||||
| Ich auch. Wann genau wurdest du eingestellt? Wann kam oder kommt jetzt welcher Lohn? Normal ist es so: Du reichst deine Lohnbescheinigungen ein, bekommst einen neuen Bescheid u. U. muss was zurückgezahlt werden, weil man dir ALG 2 ohne den neuen Lohn einzurechen gezahlt hat. Dazu bekommst du dann erstmal eine Anhörung und dann einen Bescheid. Wenn du den Bescheid hast, kannst du Ratenzahlung vereinbaren... Ansonsten wurde dir ja schon geraten, den ALG 2 Rechner zu nutzen. Deine 2 Löhne rechnest du einfach zusammen als ein Lohn. Und was dann unterm Strich rauskommt ist in etwa das, was dir noch aufstockend zusteht. Und die Differenz zwischen dem Errechneten und dem, was die ARGE gezahlt hat, wäre halt das, was du wahrscheinlich zurückzahlen musst. Turtle |
|
#9
| |||
| |||
| hallo tutel, also eingestellt wurde ich rückwirkend zum 2.1.09 den termin hatte ich am 23.1 bei der nobig.dort haben sie gesagt,sie stellen mich also rückwirkend zum 2.1 ein. eigentlich habe ich ja im heim den EEj job.seit 2006.(das weisst du ja,hatte ja schon mal ein therad deswegen) dieser ist jetzt zut TZ stelle geworden,>(entgeldvariante oder so)trozdem ist es der selbe träger wie der EEJ. die nobig sagte sie schicken den vertrag(arbeitvertrag) zu meiner chefin vom heim,den wir dann zusammen unterschreiben müssen. bis heute hab ich den vertrag nicht unterschrieben,weil ich ihn nicht bekommen habe. mein fallmanager wusste das ich am 23.1 dort war. komischer weise habe ich mit der frau von der nobig schon ein termin vereinbart und am selben tag 23.1 von meinen fallmanager ein brief bekommen,das ich dorthin soll. nun habe ich am 29.1 auf mein konto 606 euro bekommen von der nobig und am 30.1 das hatz4 geld für februar. die frau von der arge sagt sie kann das geld nicht zurück buchen weil am 20.jeden monats die zahlungen angewiesen werden.ich wusste aber erst am 23.1 das mit der TZ einstellung. sie sagte auch das die fallmanager und die leistungsabteilung nichts miteinander zu tun haben. normal war es so,also beim minijob,ich gebe meine abrechnung ab und bekomme einen neuen bescheid,dann eine nachzahlung oder eben weniger geld zum nächsten mal. das mit der anhörung verstehe ich auch nicht,ich war doch da und hab ihr das gesagt.sie hat mich angehört. ich kann doch nichts dafür ,das die nobig mir geld überweist ,ohne das ich irgendwas unterschrieben habe. turtel. kannst du das für mich ausrechnen ,wieviel ich zurück zahlen muss,hab ja auch ein höheren freibetrag jetzt oder? ich bin mit 2 kindern eine BG. 8 jahre und 12 jahre. miete 701 euro KG:328 euro minijob variert aber nehmen wir 120 euro brutto lohn laut abrechnung 758 euro. netto 606 euro. mehr einkommen hab ich nicht,bekomme kein unterhalt. das problem ich werde wohl auch für februar zurück zahlen müssen,wenn ich ende feb.gehalt bekomme. deswegen wäre es doch besser wenn die nobig meine gehalt im märz zahlt oder? ich hab ja jetzt das geld für feb.von der arge,das ich für januar zurück zahlen kann. hast du es soweit verstanden? ich hoffe ja.
__________________ Wer mit einem Finger auf andere zeigt, der zeigt mit drei Fingern auf sich selber |
|
#10
| ||||
| ||||
| Nach deinen Angaben habe ich noch einen ALGII-Anspruch von ca. € 775 errechnet. Du schreibst jedoch nicht, wieviel du bisher bekommen hast. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Neue Whg,5 Personen | nicole-1972 | Kosten der Unterkunft | 5 | 19.01.2009 20:12 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Wo kann ich Hilfe beantragen? | Lucysnuggels | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 5 | 19.01.2009 15:11 |
| Anerkennungsjahr - Abbruch wegen Krankheit- H4 während er neue Stelle sucht? | hexep | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 22.12.2008 20:39 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend 2. Ausbildung und keine Unterstützung | thomas | Grundsicherung - Sozialhilfe | 2 | 20.12.2008 23:24 |