| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Guten Morgen! Ich bin 24 und beginne nach einer bereits abgeschlossenen Ausbildung und 5 jahren Berufserfahrung, nochmals eine neue Ausbildung. Ich wohne mit meinem Freund zusammen, der ebenfalls noch in der Ausbildung ist. Ich bekomme elternunabhängiges Bafög in Höhe von ca. 520 €/Monat. Ausbildungsvergütung liegt bei ca. 400 €/Monat. Miete liegt bei 350 €/warm + 40 € Strom. Ich besitze ein Auto, dass sich mein Freund und ich teilen. Wert liegt derzeit bei ca. 5.500 € (wenn überhaupt). Das Amt für Ausbildungsförderung meinte nun, ich solle mal abklären, ob ich/wir eventuell noch ALG 2 bekommen. Ich dachte bisher immer ALG steht nur Arbeitslosen zu, wir sind aber beide Azubis. Kann mir jemand weiterhelfen? Sind wir ALG berechtigt? Vielen dank für Eure Hilfe im Vorraus! Schönen Tag! |
|
#2
| |||
| |||
| Nein, Azubis sind gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG II-Bezug ausgeschlossen. Andi |
|
#3
| |||
| |||
| Mh, komisch warum dann die Sachbearbeiterin vom Bafög mich darauf aufmerksam gemacht hat. Aber okay, danke! Dann brauch ich da zumindest nicht weiter nachforschen oder einen Termin beim ARbeitsamt ausmachen. |
|
#4
| |||
| |||
| Ich habe nun die Auskunft bekommen, dass man ALG 2 in meinem Fall doch erhalten kann, wenn das Bafög weniger als 212 € ist. Ich bekomme nur 182 € Bafög, somit müsste mir doch ALG 2 zustehen oder? Kennt sich hier jemand damit aus? |
|
#5
| |||
| |||
| Es hängt von dem BAföG-Bedarf, jedoch nicht vom eigentlichen Auszahlbetrag ab ob man ergänzendes ALG II bekommen kann. Beträgt dein Bedarf 212 €, könnte man es bekommen (s. § 7 Abs. 6 SGB II), ansonsten nicht. Wenn die Ausbildungsstätte in angemessener Zeit vom Elternhaus erreicht werden kann bzw. wenn es dort in der Nähe eine vergleichbare gibt hat man nur Anspruch auf den geringeren Bedarf. Selbst wenn § 7 Abs. 6 SGB II auf dich zutreffen würde, gäbe es wohl erst mal kein ALG II für dich, da du dich ja durch Aufgabe deiner jetzigen beruflichen Tätigkeit absichtlich hilfebedürftig gemacht hast. Andi |
|
#6
| |||
| |||
| Okay danke Andi! Mein Grundbedarf wäre der Höchstsatz, nur weil ich Ausbildungsgehalt bekomme ist mein Bafög auf 182 € geschrumpft. Also müsste ich vom höchstsatz aus gehen und bekomme daher auch kein alg 2... richtig? Na super... *miesestimmung* Ja stimmt aber, ich hab mich selbst in die lage gebracht, andere können nix dazu! Hoffenltihc bekommen die dann wenigstens soviel das sie leben können! |
|
#7
| |||
| |||
| So sieht es aus. Du könntest höchstens noch einen Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft gem. § 22 Abs. 7 SGB II ´von der ARGE erhalten. Andi |
|
#8
| |||
| |||
| Und wieviel könnte der Mietzuschuss ausmachen? |
|
#9
| |||
| |||
| Im BAföG sind 129 € für die Miete vorgesehen, die Differenz würdest du dann von der ARGE erhalten, sofern die Gesamtmiete angemessen ist. Über die Angemessenheit musst du dich bei der ARGE erkundigen. Andi |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Hartz IV und neue Ausbildung | Heiko | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 3 | 30.01.2009 10:06 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Antrag ALG 2 Bafög des Partners | sanidaal | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 8 | 22.12.2008 13:06 |
| Alg 2 trotz Ausbildung? | liss88 | Hartz IV 4: U 25 | 1 | 09.12.2008 17:51 |
| Benötige Hilfe zum Thema ALGII und Bafög | KMG | Hartz IV 4: U 25 | 1 | 09.12.2008 13:53 |