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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo, ich habe am freitag einen anruf bekommen.ein eine firma hatte mich angerufen und ein job(vollzeit,40stunden)angeboten. 760 netto + 200 euro fahrgeld im monat egal wie weit man weg wohnt. (wohne nur 5 km von der arbeitsstelle weg) macht also 960 netto im monat. gibt es bei dem angebot nen haken etc vorallem bei der sache mit dem fahrgeld extra oder sonstiges was man da bedenken sollte bei dem angebot ? |
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#2
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| Wie kann dir die Firma ein Nettogehalt anbieten ohne deine persönlichen Vorraussetzungen (Familienstand, Kinder etc.) zu kennen? Dir ist auch bewusst, dass du dann für einen Nettolohn von unter € 5,- arbeitest? Fahrgeld wird es in Krankheits- und Urlaubszeiten nicht geben, das ist IMMER der Haken an solchen Zuschlägen. |
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#3
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| angeboten hatte sie Bruttogehalt.hab das ja schon ausgerechnet gehabt. netto entspricht das halt knapp 800. kein fahgeld pro tag angerchnet wenn man krank is oder urlaub hat ? und ja richtig,stundenlohn wäre unter 5 euro netto |
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#4
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| Richtig, denn wenn du zu Hause bist, brauchst du kein Fahrgeld. |
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#5
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| sonstige haken noch dabei ? kann ich dann eigentlich auch der ARGE good bye sagen dann? |
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#6
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| Wenn du mit dem Geld klar kommst, selbstverständlich. Niemand wird gezwungen ALGII zu beziehen. |
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#7
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| hab mir das ausgerechnet grad,wenn ich weiterhin alg2 beziehen würde wird das ja angerechnet als einkommen.so bleiben mir dann 607 Euro am ende über. ohne Arge hab ich ja deutlich mehr...nur,wenn nach ablauf der probezeit aufmal heißt tschüß oder so und ich hab der ARGE good bye gesagt,hab ich dann nich ein problem ? |
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#8
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| Einen Verzicht auf ALG 2 kann man jederzeit für die Zukunft wieder aufheben. Und wenn sich beim Einkommen was verändert und man wieder hilfebedürftig wird, kann man auch jederzeit wieder einen neuen Antrag stellen. ALG 2 ist eine Leistung, die man bei Hilfebedürftigkeit erhält. Und zwar immer dann, wenn man eben bedürftig ist. Es ist nicht auf eine Anzahl von einmal, zweimal, dreimal usw. im Leben beschränkt. Turtle |
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#9
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| was mir noch grad dazu einfällt, das is ja ein 40 stunden job und sozialversicherungspflichtig. dann bekomm ich doch sowieso kein hartz 4 mehr ?! die hinzuverdienstgrenzen,zählen die nur für einen nicht-vollzeitjob dann ? |
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#10
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| Am besten nutzt du mal den ALG II-Rechner dieser Seite, um zu prüfen, ob trotz des Jobs eventuell noch ein Restanspruch besteht. Andi |
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