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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Gemeinde, meine momentane Lage sieht wie folgt aus. Ich beziehe vom Amt ALG 2 in Höhe von 359,- und einen Mietzuschuß + Nebenkosten von 383,21,- . Macht zusammen: 742,21,- Meine Frage lautet, bei welcher Höhe eines Nebenverdienstes, mir die Mietkosten gekürzt, bzw. gestrichen werden. Oder als Beispiel: Wenn ich ca. 1200,- Brutto verdiene, was bleibt mir noch vom Amt?? und muss ich die ganzen Versicherungen (Rente, Kranken...etc) selber zahlen?? Grüße Georg |
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#2
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| Die Versicherungen muss jeder der mehr wie 400,00€ verdient selber zahlen. Wenn Du genug verdienst bekommst Du gar nix mehr vom Amt. Bei 1200€ Netto würden wohl so um die 900€ Netto rauskommen. Da würde die Arge Dich wohl höchstwahrscheinlich eher an die Wohngeldstelle verweisen, da Dein ALG2 Anspruch nur noch um die 116€ betragen würde. |
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#3
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| Nutze doch mal den ALG II-Online-Rechner!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#4
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| Wer 1200 Euro Brutto verdient, ist doch gesetzlich kranken-, renten- und arbeitslosenversichert, komische Frage... Ansonsten frag ich mich wirklich, was solche Fragen überhaupt sollen. ALG 2 ist eine Bedürftigkeitsleistung. Wieso soll den bitte weiterhin 700+ Euronen ALG 2 gezahlt werden, wenn man z. B. 300, 400, 500 Euro verdient? Mit welchem Recht besteht man darauf, weiterhin volles Geld zu erhalten und nicht nur die Differenz, die einem zum Leben fehlt?! Turtle |
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#5
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| Hallo, versteht mich nicht falsch...bin froh wenn ich wieder ein Job habe und für mich selbst sorgen kann. Man liest halt immer was von irgendwelchen Freibeträgen usw. Ein Freund kann mir einen 400,- Job anbieten...Ist das erlaubt??? Was bleibt mir denn übrig??? Also wie erwähnt..nicht falsch verstehn....ich bin nicht gerne hier und schreibe über meine "geile" Sitaution. Grüße |
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#6
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| Natürlich ist das erlaubt. Sollte allerdings nicht unbedingt mit einer sittenwidrigen Entlohnung zusammenhängen ala: 40h/Woche für 400 Euro/Monat, das ginge natürlich nicht. Ansonsten ist es so, dass bei 400 Euro 100 Euro generell frei sind und vom Rest nochmal 20%, also 20% von 300 = 60 Euro. Gesamtfreibetrag somit 160 Euro. 240 Euro würden also angerechnet werden. Wenn du also jetzt 742 Euro ALG 2 hast, würdest du dann nur noch 502 Euro bekommen. Im Endeffekt hättest du aber mit Lohn (400 Euro) + ALG 2 (502 Euro) = 902 Euro mehr als früher. Turtle |
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#7
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| Alles klar..vielen Dank |
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