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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bekomme Harz4 und habe einen Nebenjob für den Freibetrag von 100 Euro Monatlich. Nun meine Frage darf mein Mann der Rentner ist auch 100 Euro dazu verdienen? Oder bekomme ich dann Abzüge?![]() Danke schön schon im voraus!! |
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#2
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| Hi, Wieviel kann ich bei der Rente dazuverdienen? Nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen für Versichertenrenten grundsätzlich keine Einschränkungen (Ausnahme: Rentner und gleichzeitig Bundestags- oder Europaabgeordneter). Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung , Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) beträgt die allgemeine Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten seit 1.1.2008 monatlich 400 Euro brutto. Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Altersrente nur noch als Teilrente gezahlt werden. Der Bezug der KAL als Teilrente ist ausgeschlossen. Bei Hinterbliebenenrenten, zum Beispiel einer Witwen- oder Erziehungsrente werden 40 Prozent des den Freibetrag überschreitenden Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommens angerechnet. Deutsche Rentenversicherung klick hier
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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| abzüge, nebenjob, rentner |
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