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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich beziehe laufende Leistungen in Form von Hartz 4 und beziehe seit 2004 Witwenrente. Die Witwenrente wird mir auch in voller Höhe als Einkommen angerechnet. Nun bekam ich Bescheid von der Rentenkasse, das sich meine Witwenrente ab 01.04.11 aufgrund meiner Kindererziehungszeiten erhöhen wird und ich auch Anspruch auf eine Nachzahlung seit 2007 habe. Kann das Amt nun meine Nachzahlungen einbehalten? Was ich persönlich nicht ganz nachvollziehen kann, da das Amt meine Witwenrente ja schon als Einkommen anrechnet und ich dadurch von meinen Kindererziehungszeiten ja auch gar nichts hätte? Über einen Rat wäre ich wirklich sehr dankbar... Vielen Dank und einen lieben Gruß Heike |
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#2
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| Es kann nicht nur, es muss sogar. Zumindest für die Zeiträume der Nachzahlung, in denen du/ihr ALGII erhalten habt.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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| Stichworte |
| einkommen, nachzahlung, witwenrente |
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