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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 11.10.2011, 19:22
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Standard Nachzahlung ALG 1 wird angerechnet?!?!

Hallo zusammen.

Der Fall ist ein wenig verworren, darum geb ich jetzt mal mein bestes das verständlich zu erläutern.

Ich habe seit März diesen Jahres anspruch auf ALG1 und habe im September nach Widersoruchsverfahren 2 Nachzahlungen erhalten (März bis Mai und Mitte Juli bis Ende August).
Im August haben meine Lebensgefährtin und ich ALG2 Beantragt, da wir nicht mehr auf die Nachzahlung des ALG1 warten konnten (wussten ja auch nicht wie lange das noch geht).

Eigentlich sollte ich am 1.9. eine neue Arbeit aufnehmen wurde aber tierisch übers Ohr gehauen und habe mich dann am 6.9. wieder arbeitslos gemeldet.

Heute habe ich nachgehakt wo das ALG 1 denn bleibt und habe zu hören bekommen dass die ARGE das Geld einbehält, weil sie es (angeblich) vorgestreckt hätten.

Auf den Anrechnungsbögen sind jedesmal 447 euro als ALG1 verbucht und berechnet, allerdings habe ich ja vom Arbeitsamt de facto KEIN ALG1 bezogen (nur im september eben die nachzahlung und das wars).

ich habe somit 700 euro bekommen (für mich, lebensgefährtin und ihre kinder) wovon 780 (die größte ironie an der sache) an miete gezahlt werden soll.

Um das nochmal zusammen zu fassen:

Ich habe von 1.9 bis heute kein ALG1 bekommen, welches aber erstens als einkommen angerechnet und nicht gezahlt wurde wurde und 2tens auch noch einbehalten wird weil es angeblich vorgestreckt wurde...

Als meine Frage:

WAS ist da noch rechtens? und was soll ich tun.

Ich danke euch schon einemal für die mühen,

Taurus
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  #2  
Alt 11.10.2011, 19:24
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Wenn ihr ALG 2 anstelle von ALG 1 bekommen habt, obwohl ALG 1 hätte gezahlt werden müssen, dann meldet das Jobcenter das der Agentur für Arbeit (nennt sich Erstattungsanspruch) und dann erstattet die Agentur natürlich dem Jobcenter das gezahlte ALG 2.

Turtle
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  #3  
Alt 11.10.2011, 19:33
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ja WENN die mein alg1 gezahlt HÄTTEN würde ich das ja verstehen. aber die haben das als EINKOMMEN gerechnet (welches ich faktisch nicht hatte)
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  #4  
Alt 11.10.2011, 19:36
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Das wäre ggf. verständlicher, wenn du verständlicher schreiben würdest.

Wenn man dir über Monate ALG 1 angerechnet hat, was du nicht erhalten hast, hättest du schon längst mal in Widerspruch gehen sollen.

Doppelt berücksichtigt werden darf es natürlich nicht. Mach einen Termin mit dem Teamleiter und kläre das.

Turtle
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  #5  
Alt 11.10.2011, 19:48
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Den Widerspruch hätte ich gemacht, wenn mir meine Sachbearbeiterin nicht gesagt hätte dass sie das schonmal anrechnet, ich mir dass dan aber beantragen soll und wenn ich es bekomme dann sind wir quasi "quitt"...

Nur zum Thema Verständlich:
Zitat:
Ich habe von 1.9 bis heute kein ALG1 bekommen, welches aber erstens als einkommen angerechnet und nicht gezahlt wurde wurde und 2tens auch noch einbehalten wird weil es angeblich vorgestreckt wurde...
Eine grundsätzliche frage... DARF eine nachzahlung von ALG1 auf den ALG2 anspruch angerechnet werden?
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  #6  
Alt 11.10.2011, 19:50
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Ja, darf es natürlich.

Die Berechnungen für die letzten Monate, die sind falsch.

Turtle
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  #7  
Alt 11.10.2011, 19:53
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ich meine aus einer zeit in der ich KEIN alg2 bezogen habe (alg 2 läuft seit august, nachzahlung ALG1 ist von märz bis mai)
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  #8  
Alt 11.10.2011, 19:57
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Ja, auch dann. Es gilt einzig und allein das Zuflussprinzip.

Turtle
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alg1, alg2, anrechnung, nachzahlung

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