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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, Ich beziehe eine große Witwenrente und ab 01.03.2010 auch ALG2. Dazu beziehe ich eine Witwenrente aus Tschechien. Jetzt wurde von der tschechischen Seite festgestellt, dass ich ab dem Anfang (September 2006 ist mein Mann verstorben) einen Anspruch af höhere Summe hatte, ich bekomme jetzt monatlich cca 40,- Euro mehr und der Rest wird mit nachgezahlt –cca 1700 Euro. Wie wird das jetzt bei der ARGE berechnet? Wird die Nachzahlung von 1700 Euro als Einkommen betrachtet, obwohl das für den Zeitraum gilt, wann ich noch gearbeitet habe oder ALGI bezogen habe. Die erhöhte monatliche Summe werde ich selbstverständlich melden, aber die gesamte Nachzahlung würde ich als Vermögen betrachten und doch nicht als Einkommen. Was halten sie davon? Bin ich verpflichtet die Summe von 1700,- Euro bei ARGE anmelden? Danke für die Antwort. |
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#2
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| Diese Nachzahlung wird in vollem Umfang auf das ALG II angerechnet. Vermutlich wird die ARGE diese Anrechnung auf mehrere Monate verteilen, damit der Bezug und der Kranken- und Rentenversicherungsschutz nicht unterbrochen wird. |
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#3
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| In wie fern angerechnet - bedeutet das ich bekomme 3 Monate kein Geld - ich habe jetzt einen Anspruch auf 650,- Euro monatlich? Ich habe gedacht wenn das als ein Einkommen angerechnet wird, dann als einmaliges Einkommen (ein Monat werde ich keinen Anspruch auf ALG2 haben) und wenn das nicht das Schonvermögen nicht übersteigt, bekomme ich nächsten Monat wieder mein 650,- ALG2. Das wäre logisch. |
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#4
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| Ich befürchte, so wird man da nicht rechnen. Ich bin aber auf dem Gebiet nicht allzu bewandert. Aber ich meine im Hinterköpfchen zu haben, Deine Rechnung funktioniert nur, wenn Du durch diese einmalige Zahlung während des ALG II Bezugs so gut gestellt würdest, dass Du für 6 Monate auf ALG II verzichten könntest. Ich weiß nun nicht genau, wie es aussähe, wenn Du zu dem Zeitpunkt, wo das Geld auf Dein Konto kommt, gar nicht im Bezug wärst, z.B. weil Du kurzfristig eine Stelle gefunden hättest, oder aus sonst welchen Gründen. Da könnte es dann vielleicht doch sein, dass diese Nachzahlung als Vermögen zu rechnen ist. Aber sicher bin ich mir da nicht. Da kommen vielleicht auch noch kompetente Äußerungen zu. |
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#5
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| Die Summe wurde leider schon verschickt, und ich kriege keine Stelle in 2 Tagen, leider leider. So ein Pech, verdammt. Was meinst du mit den 6 Monaten ? Ich könnte mit der Nachzahlung nicht ganze 3 Monate aufs ALG2 verzichten. Ich danke dir trotzdem für die Zeit, die du mit meinem Problem jetzt verbrachst, ich habe gedacht ich kann mir jetzt 2 Kronen beim Zahnarzt machen lassen, es ist schon kritisch, anscheinend wieder nicht. (( Ich gehe am Mittwoch hin und werde ich mich erkündigen, ich wollte mich vorher nur ein bißchen schlauer machen. |
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#6
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| Hi, die fachlichen Hinweise zu § 11 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes : Angemessener Zeitraum Rz (11.12) (3) Einmalige Einnahmen sind auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen (Verteilzeitraum) und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist (§ 2 Abs. 4 Satz 3 Alg II-V). Sind Leistungen für den Monat des Zuflusses bereits erbracht worden, ist die Anrechnung in der Regel ab dem auf den Zufluss folgenden Monat vorzunehmen. Der angemessene Zeitraum ist nach pflichtgemäßem Ermessen festzusetzen. Dabei sollte der Anrechnungszeitraum grundsätzlich so kurz wie möglich gehalten werden. (6) Insbesondere die Pauschale für angemessene private Versicherungen in Höhe von 30 € und die Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (z. B. Kfz-Versicherung) sind für jeden Monat, in dem einmaliges Einkommen angerechnet wird, zu berücksichtigen. DA § 11 SGB II
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#7
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| Das sieht nicht gut aus für mich. Verstehe ich das richtig - es wird die ganze Summe von 1700 Euro nach 650,- Euro (mein monatlicher Anspruch) aufgeteilt und erst dann bekomme ich wieder Geld von der ARGE? Danke. |
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#8
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| Man wird das so aufteilen, daß noch ein Minianspruch ALG II besteht,damit Du krankenversichert bist. Durch die auländische Rente wirst Du ja sicher nicht in Deutschland pflichtversichert sein. |
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#9
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| Aber vielleicht durch die große HR |
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#10
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| Ich beziehe hier in Detschland dazu eine deutsche Witwenrente und mein Sohn eine Halbweisenrente, von diesen Renten zahlen wir ganz normal Krankenkassenbeiträge. |
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| alg 2, nachzahlung, witwenrente |
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