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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 19.04.2010, 13:45
Benutzerbild von Turtle1972
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Bekommst du denn auch schon seit September 2006 ALG 2? Wenn ja, dann ist es korrekt, dass die ARGE alles anrechnet. Wäre es eine deutsche Rente, würdest du sie wahrscheinlich gar nicht selbst ausbezahlt bekommen, dann ginge sie per Erstattung an die ARGE direkt... Bedenke bitte, dass du ja dann auch jeden Monat seit 2006 von der ARGE 40 Euro zuviel ALG 2 bekommen hast. Wenn die Rente gleich richtig gewesen wäre, hätte es ja genau diese 40 Euro weniger ALG 2 gegeben. So, wie du das jetzt möchtest, würdest du das Geld doppelt beziehen. Fändest du das wirklich gerecht?

Turtle
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  #12  
Alt 19.04.2010, 14:39
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Moment, das haben wir uns missverstanden - ich beziehe ALG2 seit dem März 2010.
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  #13  
Alt 19.04.2010, 14:51
Benutzerbild von Turtle1972
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Dann bin ich der Meinung, dass die Nachzahlung bis Februar 2010 dir zusteht, da die Anrechnung eine Härte bedeuten würde.

Ich würde ggf. das Amt auf die fachlichen Hinweise der BA zu § 11, die du hier :
Harald Thome - SGB II - Hinweise
findest

hinweisen und zwar dort in RZ 11.16:

"In begründeten Einzelfällen kann von der Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme als Einkommen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 Alg II-V abgesehen werden, wenn diese eine besondere Härte für den Hilfebedürftigen bedeuten würde. Eine besondere Härte kann z.B. vorliegen, wenn
...
Eine andere Sozialleistung zunächst vorläufig festgesetzt wurde und eine Differenznachzahlung erst während der Bedarfszeit erfolgt,..."

Turtle

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  #14  
Alt 19.04.2010, 15:11
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Dann muss ich nur hoffen, dass ich als begründeter Einzelfall angesehen werde. Danke und ich melde mich, wenn das alles erledigt sein wird.
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  #15  
Alt 21.04.2010, 08:06
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Ich habe trotzdem noch eine Frage: muß ich überhaupt diese Nachzahlung der Witwenrente bei der ARGE melden? Es bezieht sich doch schließlich auf die vergangene 3,5 Jahre, wann ich ganz normal gearbeitet habe und dan ALG1 bezogen habe. Und es ist eine soziale Leistung. Ich bin bei der ARGE seit dem März 2010 - reicht es nicht, dass ich anmelde, dass bei mir eine Witwenrente erhöht wurde und nur den finanziellen Unterschied vom März und April erstatte ?
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  #16  
Alt 21.04.2010, 20:15
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Zitat:
Zitat von carolina46 Beitrag anzeigen
Ich habe trotzdem noch eine Frage: muß ich überhaupt diese Nachzahlung der Witwenrente bei der ARGE melden? Es bezieht sich doch schließlich auf die vergangene 3,5 Jahre, wann ich ganz normal gearbeitet habe und dan ALG1 bezogen habe. Und es ist eine soziale Leistung. Ich bin bei der ARGE seit dem März 2010 - reicht es nicht, dass ich anmelde, dass bei mir eine Witwenrente erhöht wurde und nur den finanziellen Unterschied vom März und April erstatte ?
Zitat:
Hallo,
Ich beziehe eine große Witwenrente und ab 01.03.2010 auch ALG2. Dazu beziehe ich eine Witwenrente aus Tschechien. Jetzt wurde von der tschechischen Seite festgestellt, dass ich ab dem Anfang (September 2006 ist mein Mann verstorben) einen Anspruch af höhere Summe hatte, ich bekomme jetzt monatlich cca 40,- Euro mehr und der Rest wird mit nachgezahlt –cca 1700 Euro.
Hi,

du musst natürlich alles was dir im laufenden ALG II Bezug zufließt als Einkommen angeben.

Die Nachzahlung der ausländischen Rente fällt ja gerade während des laufenden ALG II Bezuges an.

(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

1.alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,

§ 60 SGB I
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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  #17  
Alt 21.04.2010, 21:05
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Beiträge: 2.744
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Ich kenne es eigentlich auch so, daß auch ausländische Renten erstattet werden.Entweder über den Deutschen Rentenversicherer oder direkt von der ausländischen Rentenversicherung.
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alg 2, nachzahlung, witwenrente

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