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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 11.12.2010, 12:26
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Registriert seit: 11.12.2010
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Standard Nachträglich festgestellt Hartz 4 zu unrecht bekommen?

Hallo Zusammen,

auch ich habe eine kurze Frage zu Hartz 4, vielleicht weiß ja jemand einen Rat oder hat eine ähnliche Erfahrung gemacht.

Ich habe Anfang des Jahres für zwei Monate Hartz 4 bekommen, der Betrag wurde mir schon gekürzt da ich über zuviel Vermögen verfügte.

Vor ein paar Tagen kam nun ein Brief über einen ruhenden Aktienfond von ca. 2000 Euro Wert. Diesen hatte ich total vergessen und wahrscheinlich, ich gehe jedenfalls davon aus, bei der Antragsstellung nicht angegeben.

Nun wird es wohl so sein das ich wegen des Aktienfonds dann wohl deutlich über der Vermögensgrenze wäre und auch die ca. 2000 Euro Hartz nicht bekommen hätte dürfen.

Seit Juli bin ich wieder in Lohn und Brot.

Was mach ich nun? Wende ich mich selbst an die ARGE oder geh ich gleich zum Anwalt oder gibts ne andere Idee um aus der Sache, ohne gleich einen Betrugsvorwurf unterstellt zu bekommen, herauszukommen?

Hat jemand Erfahrungen, ich hab tierische Angst das bei einem Datenabgleich nach dem EStG irgendwelche Zinsen nachgewiesen werden müssen?

Kann ich den Aktienfond noch dieses Jahr auf jemand anderen umschreiben so das die Zinsen auf ihn anfallen oder werden die anteilig nach Monaten den Leuten zugerechnet? Auf diese Weise könnte ich auch meine Schulden bei einem Bekannten begleichen.

Grüße Zentrum
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  #2  
Alt 11.12.2010, 13:47
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
Standard

Was soll das bringen, den Aktienfond jetzt umzuschreiben? Deswegen war er in den 2 Monaten ALG 2 Bezug trotzdem dein Vermögen, dass du nicht angegeben hast.

Ich rate dir zur Selbstanzeige und zur Rückzahlung des ALG 2. Inwieweit es zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommt und ob du noch ein Bußgeld zahlen musst, wird sich dann zeigen. Beim Betrug muss man dir Vorsatz nachweisen können.

Nur jetzt noch blödere Entscheidungen ala "Ich übertrag das mal schnell auf jemanden." zu treffen: das stinkt dann wirklich nach Betrug.

Turtle
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  #3  
Alt 11.12.2010, 15:01
Benutzerbild von Fate
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Beiträge: 401
Standard

Zitat:
Zitat von zentrum Beitrag anzeigen

Vor ein paar Tagen kam nun ein Brief über einen ruhenden Aktienfond von ca. 2000 Euro Wert. Diesen hatte ich total vergessen und wahrscheinlich, ich gehe jedenfalls davon aus, bei der Antragsstellung nicht angegeben.

Find ich komisch, wenn angeblich Bedürftige mal schnell so Geldanlagen
"vergessen"
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  #4  
Alt 11.12.2010, 15:43
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Ich find das nicht komisch, der Vertrag ruht schon seit über 3 Jahren. Da verliert sich sowas schnell mal im Aktenberg. besonders wenn man mit Finanzsachen eh auf Kriegsfuss steht, andere Probleme im Leben hat und keinen Finanzberater sein eigen nennt.

Ausserdem hab ich ja genug angegeben das mir sogar was abgezogen wurde.

Soviel zur Rechtfertigung des "vergessens", aber nun zurück zum Thema

Wenn der Aktienfond jetzt umgeschrieben würde und die angefallenen Zinsen dann eventuell dem neuen Besitzer komplett gutgeschrieben würden, dann würde es bei einem Datenabgleich nach dem EStG nicht so schnell auffallen das ich "zuviel" Vermögen hatte. Das mein ich damit.

Die Frage ist kann man das einfach so zurückzahlen? Kommt sowas öfter vor?

Ich würde es gern einfach zurückzahlen, auch um ein reines Gewissen zu haben, habe aber Angst das das nachher als Betrugssache zur Staatsanwaltschaft wandert. Ordnungswidrigkeit und Bußgeld wäre mir egal, aber eben keine Strafsache.

Weiß hier wer genauers zu?
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  #5  
Alt 11.12.2010, 16:05
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Das hat Dir doch Turtle bereits beantwortet. Bei Selbstanzeige dürftest Du "mildernde Umstände" bekommen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #6  
Alt 11.12.2010, 16:22
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Beiträge: 9
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Nein so wirklich hat er das nicht beantwortet und könnte, sollte, dürfte sind sehr vage Formulierungen. Da würde mich die Praxis der Ämter schon interessieren

Etwas mehr Informationen hierzu würden mir schon weiterhelfen
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  #7  
Alt 11.12.2010, 17:12
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Da wir hier wohl kaum darüber entscheiden können, ob es nur ein Owig-Verfahren wird oder ob man eine Betrugsanzeige macht, kann man auch nur vage antworten.

Die Selbstanzeige würde aber unter Garantie zu deinen Gunsten sprechen.

Im Übrigen heißt es "sie" und nicht "er".

Turtle
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  #8  
Alt 11.12.2010, 17:24
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Ja so genau hab ich nicht nachgeschaut ob es eine sie oder ein er ist ;-)

Es geht ja nicht darum das hier Entscheidungen getroffen werden müssen sondern um Erfahrungen, von mir aus auch Einschätzungen von Leuten die sich mit dem Thema besser auskennen als ich.

Vielleicht hat ja der eine oder andere Erfahrungen hierzu oder ist gar Sachbearbeiter einer solchen Behörde. . .
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  #9  
Alt 11.12.2010, 17:38
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Das nutzt dir nichts. Selbst wenn dir 100% Erfahrungsberichte liefern, dass es bei einem OwiG Verfahren geblieben ist, muss das bei dir noch lange nicht so sein.

Versetze dich in die Situation, dass du z. B. bestohlen wurdest. Ob du Anzeige erstattest oder nicht, ist dann doch letztendlich deine eigene Entscheidung und hängt nicht davon ab, ob 100% deiner Bekannten und Verwandten das so machen würden.

Und so ist es beim Amt auch.

Turtle
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  #10  
Alt 11.12.2010, 17:42
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Jein sag ich mal. Natürlich liegt das auch beim Sachbearbeiter, aber jedes Amt hat seine Vorschriften und Verfahrensweisen.

Also kann es ja sein das solche Dinge, auch mit Selbstanzeige, grundsätzlich am die StA abgegeben werden müssen.

Es ist also nicht nur am Sachbearbeiter, es spielen viele Dinge eine Rolle und ich hoffe das noch ein paar Leute dazu beitragen können.
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anwalt, betrug, hartz 4, strafe

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