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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 17.02.2009, 15:26
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Beiträge: 1
Frage nach Studium Hartz IV und selbstständig?

Hallo, ich bin z.Zt. Studentin (bis 31.03.) und arbeite neben dem Studium selbstständig auf Gewerbeschein. Mein Verdienst liegt so ca. bei max. 400€. Während des Studiums bekam ich Bafög und konnte so mit beidem sehr gut leben. Ich habe hier im Forum gelesen, dass man auch als Selbstständiger Hartz IV beantragen kann. Was bedeutet das? Wenn ich weiter 400€ verdiene, werden Miete und Krankenversicherung dann vom Amt übernommen? (Ich zahle 230€ Miete und ca. 150€ KV). Was bedeutet, dass 80% vom Verdienst über 101€ angerechnet werden?
Was passiert, wenn ich von Monat zu Monat unterschiedlich verdiene? Muss ich dann jeden Monat einen neuen Antrag stellen? Wird der Verdienst vielleicht aufs Jahr gerechnet?
Hilfe! Ich bin verwirrt.


das hab ich im forum gefunden, aber viel hilft es mir nicht:
Zuverdienst Durch Selbstständigkeit
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  #2  
Alt 17.02.2009, 17:25
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Beiträge: 3.120
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Du musst Deine Gewinne für 6 Monate im Voraus schätzen, der durchschnittliche Gewinn wird Dir dann als fiktives Einkommen angerechnet. Am Ende der 6 Monate schaut man dann, ob die Schätzung gepasst hat, falls nein, gibt's noch etwas als Nachzahhlung, oder Du musst etwas zurückzahlen. Ansonsten empfhele ich, mal den ALG II Rechner hier http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html zu benutzen, dann siehst Du klarer.
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selbstständig, selbstständigkeit, student, studium

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