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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bin mir absolut nicht sicher, in welchen Forenbereich mein Problem gehört, ich versuche mein Glück einfach mal hier... Ich bin derzeit noch Student. Nach einem Schicksalschlag konnte vorübergehend entgeldfrei bei einer Bekannten unterkommen. Ab Oktober mache ich ein einjähriges Praktikum, um das zweite Staatsexamen absolvieren zu können. Die Einkünfte liegen dabei bei ca. 540 € brutto in den ersten 6 Monaten. So jetzt wird es langsam kompliziert... Ich werde in 4-5 Monaten eine andere Bleibe haben müssen, da meine Bekannte wegziehen wird. Ich würde gern mit meiner Freundin, die derzeit Hartz IV bezieht, zusammen ziehen. Die Frage ist jedoch wie ich meinen Lebensunterhalt finanziere? Mit 30+ steht mir kein Bafög mehr zu (Höchstförderungsdauer überschritten...). Da bliebe also theoretisch nur Wohngeld übrig... nur bräuchte ich ja erstmal eine Wohnung, um dies beantragen zu können. Da ich aber nicht weiss, ob und wieviel das ausmachen würde, habe ich Panik einen Umzug zu starten und dann von 540€ brutto womöglich 220 € anteilige Miete, Strom, Tel. und Studiengebühren zu bezahlen. Von irgendwas muss man ja auch leben können. Die zweite Alternative wäre sich exmatrikulieren lassen... würde mir dann aufstockendes Hartz IV zustehen? Würde dies nicht klappen, dann hätte ich neben der Vorteile, die man als Student so besitzt vor allem kein Semesterticket mehr. Auf dieses bin ich leider angewiesen und wenn ich von den vielleicht 450€ netto (oder wieviel dann hängenbleibt) dann zusätzlich 70€ für eine Fahrkarte zahlen würde, dann wäre ich noch schlechter gestellt, sofern mir kein Hartz IV zustehen sollte. ![]() Wäre für Tips und Hinweise dankbar... und stehe gern für Rückfragen zur Verfügung. mfg |
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#2
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| Wenn das ein Pflichtpraktikum ist, gibt es kein ALG 2. Das ist doch bafögfähig. Turtle |
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#3
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| hallo turtle, sicher muss das Praktikum gemacht werden, um den angestrebten Abschluss zu erreichen, wodurch man von einem Pflichtpraktikum sprechen kann. Um die Verwirrung perfekt zu machen handelt es sich laut Prüfungsordnung um eine Zitat:
![]() Sollte das Bafögamt zuständig sein, dann gibt es für mich jedoch 2 Probleme: 1.) Regelstudienzeit lange überschritten und somit nicht mehr Förderfähig 2.) 30+ alt Das das ganze über Bafög förderfähig ist würde mich etwas wundern, da man das Praktikum in der Regel erst nach 9 Semestern machen kann, jedoch im schlimmsten Fall 14 Monate darauf gewartet werden muss, wenn man keinen Platz erhält (so wie ich...). Wenn man also die gesammte Zeit gefordert werden würde, dann hätte man ja 9 Semester (Diplom) (+14 Monate)+2 Semester= 11-13 Semester eine Förderfähigkeit, die Förderungshöchstdauer lag aber bei 9 Semestern ![]() Wie gesagt, ich blick derzeit absolut nicht durch, habe aber von einer Bekannten erfahren, dass eine Vielzahl der Absolventen in dem 2 monatigen Prüfungszeitraum, der sich dem Praktikum (oder der praktischen Ausbildung) anschließt Hartz IV beantragen, weil zu dem Zeitpunkt kein Gehalt mehr gezahlt wird. Und das wäre doch bei theoretischer Bafögfähigkeit nicht möglich, oder doch? Naja vielleicht ist da auch einfach das Problem, dass ich keinen plan hab, wo ich zuerst nachfragen soll/kann... Bafögamt, Sozialamt, Wohngeldstelle... ich bin einfach derzeit nur verwirrt :/ |
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#4
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| Dann red doch mal tacheles. Welches Studium, was für ein Praktikum? Turtle |
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#5
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| Lebensmittelchemie (Staatsexamen)... und Praktikant der Lebensmittelchemie |
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| Stichworte |
| praktikum, student |
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