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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 22.11.2011, 07:38
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Standard Nach mehrjaehrigem Aufenthalt im aussereuropaeischen Ausland zurueck nach Deutschland

Komplizierter Fall: Nach mehrjaehrigem Aufenthalt im aussereuropaeischen Ausland zurueck nach Deutschland/ Wohnortwechsel/ Selbstaendigkeit

Hallo alle miteinander!

Ich wohne & arbeite seit einigen Jahren in Australien, und habe vor, Anfang naechsten Jahres wieder zurueck nach Deutschland zu gehen. Nun habe ich bereits in Erfahrung gebracht, das der Anspruch auf ALG I. in meinem Fall erloschen ist, da ich zu lange in Australien gewesen bin. Deshalb werde ich nun wohl vorerst ALG II. beantragen muessen, so bald ich wieder zurueck bin.

Bevor ich Deutschland vor 4 Jahren verliess, hatte ich die Addresse auf die meiner Eltern, die in Brandenburg leben, umgeaehndert, und bin dort auch noch amtlich gemeldet. Nun plane ich jedoch direkt nach Berlin zu ziehen nach meiner Ankunft. Wie verhaelt es sich da mit der Vorgehensweise? Muss ich mich erstmal in Brandenburg melden, oder direkt an das zustaendige Amt in Berlin, wenn ich dort eine Bleibe gefunden habe?

Und, wie verhaelt es sich, wenn mir der Anspruch auf Hartz 4 verweigert wird?
Wer kommt fuer die Krankenkassenkosten auf? Muss ich die dann irgendwie selbst finanzieren, ohne jegliche Unterstuetzung?

Und zu alldem habe ich auch noch vor einen Karrierewechsel zu wagen, und mich zusammen mit einem Freund selbstaendig zu machen im Verlauf des Jahres..

Ich bin etwas verwirrt, was meine Anspruchslage angeht. Es waere super, wenn ihr mir weiterhelfen, und in etwa sagen koenntet, wie ich am besten vorgehe in meinem Fall.

Herzlichen Dank!

herrF
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  #2  
Alt 22.11.2011, 08:07
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Hallo,

ich weiß ja nicht, welchen Status du bei der Anmeldung bei der Meldebehörde angegebn hast. War das nur eine Meldadresse oder noch dein Wohnsitz.

Denn melderechtlich hättest du dich vermutlich ins Ausland abmelden müßen.

Aber nun egal.

Zur weiteren Vorgehensweise würde ich vorschlagen.

- du mietest dir eine Wohnung in Berlin. ( Angemessenheitskriterien beachten ) sonst hast du später wieder ein Problem, daß dir die KdU nicht anerkannt werden.
Stellst du alleine nen Antrag oder gleich zusammen mit deinem Freund ?
- dann ab zum JobCenter und nen Antrag auf ALG II stellen.
Formular dazu kannst du im Internet runterladen, dort wird dir auch gesagt, welche Unterlagen du mitbringen mußt.

Wenn noch Fragen sind, einfach melden.
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  #3  
Alt 22.11.2011, 09:20
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Was lässt Dich vermuten, dass
Zitat:
der Anspruch auf Hartz 4 verweigert wird?
Gibt es da etwas, was wir noch wissen müssten, um Deine Situation richtig einschätzen zu können?
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  #4  
Alt 22.11.2011, 14:12
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Also danke erstmal fuer eure Antworten. regi, ich hab die Addresse meiner Eltern als Meldeaddresse & das zustaendige Amt muesste wissen, dass ich momentan im Ausland bin.

Also du meinst:
1) Wohnung
2) Meldeamt
3) Argentur fuer Arb & ALG II beantragen?

Ich werde den Antrag allein stellen.
Ich weiss ja nicht, ob das mit einer Wohnung sofort ohne Weiteres klappt, wie ist die Lage, wenn ich vorerst in eine WG ziehe?
Und ich haette erstmal keine Krankenversicherung, bis ich mich irgendwo Anmelde, oder doch?

WalterWinter: Ich glaube, ich habe mich da unklar ausgedrueckt, und auch gerade nochmal nachgelesen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann besteht der Anspruch auf die monatl. 374 Euro & gesetzliche Krankenversicherung so oder so? Wie verhaelt es sich denn mit Ersparnissen? Ist es denn irrelevant, dass ich ein paar 1000euro auf der hohen Kante zu liegen habe, aber so gut wie kein Hab & Gut habe? Oder wirkt sich das irgendwie auf meine Bezuege aus?
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  #5  
Alt 22.11.2011, 14:15
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Liest Du hier: SGB 2 - Einzelnorm
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #6  
Alt 22.11.2011, 14:17
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gfr gfr ist offline
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Das musst Du selbst ausrechnen:

Der Freibetrag bei Vermögen liegt bei 150 € pro Lebensjahr...
__________________
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.
(Orson Welles)

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.
(Kurt Tucholski)
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  #7  
Alt 23.11.2011, 12:02
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Also ich schau mir die sachen alle mal in ruhe durch.. Danke nochmal an alle
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Stichworte
anspruch, ausland, krankenversicherung, selbständigkeit, wohnortwechsel

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