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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 12.07.2011, 22:04
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Registriert seit: 12.07.2011
Beiträge: 1
Standard Nach Erbe - trotz Schuldscheinen - keine Leistungen?

Hallo zusammen,

ein Tag bevor ich meinen Erstantrag beim Jobcenter gestellt habe, wurde mein Familienhaus verkauft. Anteilig am Kauferlös steht mir ein Erbanteil zu. Nun habe ich vorläufig, bis zur Auszahlung des Erlöses, ALG II genehmigt bekommen. Jedoch steht mir nicht die volle Summe zu, da ich via Schuldschein meinem Vater für den Kauf seines Autos Geld zugesprochen habe. Dieses muss ich direkt nach dem Eingang des Verkaufserlöses vom Haus überweisen. Somit habe ich vom Verkauf des Hauses nur noch knapp 2.500 EUR zur Verfügung. Nun habe ich gelesen, dass der Erlös nicht als Vermögen, sondern nach dem SGB als Einkommen gehandhabt wird.

Hier meine Fragen:

Werden die Schuldscheine bei der Berechnung meines „Einkommens“ berücksichtigt, oder wird die volle Summe herangezogen?

Da der Erlös abzüglich der Schuldscheine unter dem Satz liegt, den man als Vermögen besitzen darf, kann man mir dennoch diese 2.500 EUR so anrechnen, dass mir für eine gewisse Zeit kein ALG II mehr zusteht?

Kann von mir verlangt werden, dass wenn bspw. am 20. des Monats der Erlös an mich überwiesen wird, ich die am Anfang des Monats erhaltenen Leistungen zurück zahlen muss?


Eure - für jede Antwort dankbare - Sophie
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  #2  
Alt 12.07.2011, 22:17
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Wann hast du deinen Erstantrag gestellt, wieviel Verkaufserlös entfällt auf deinen Anteil (müsste ja abzüglich der 2500 Euro dann den Wert des Autos darstellen)?

Turtle
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Stichworte
alg ii zurückzahlen!?, erbe, schuldscheine

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