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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 13.03.2010, 10:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 2
Standard Nach der Selbständigkeit Krankenversicherung ?

Hallo,muß meine Selbständigkeit aufgeben .Bekomme ich Hartz IV oder Sozialhilfe ,was aber ist mit der Krankenversicherung wer zahlt die?
MfG
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  #2  
Alt 13.03.2010, 10:07
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
Standard

Ob Du ALG II bekommst, hängt noch von anderen Faktoren ab, bspw. Vermögen. Wenn Du es bekommst, dann wirst Du automatisch vom Amt pflichtversichert.
Sozialhilfe bekommst Du nicht, wenn Du erwerbsfähig bist und mind. 3 h am Tag arbeiten kannst. Das wurde Dir aber hier schonmal beantwortet: Nach der Selbständigkeit Sozialhilfe oder Hartz 4 ?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 13.03.2010, 11:02
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.125
Standard

Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Ob Du ALG II bekommst, hängt noch von anderen Faktoren ab, bspw. Vermögen. Wenn Du es bekommst, dann wirst Du automatisch vom Amt pflichtversichert.
Sozialhilfe bekommst Du nicht, wenn Du erwerbsfähig bist und mind. 3 h am Tag arbeiten kannst. Das wurde Dir aber hier schonmal beantwortet: Nach der Selbständigkeit Sozialhilfe oder Hartz 4 ?
Die Aussage zur generellen Pflichtversicherung bei ALG II Bezug ist falsch, sie berücksichtigt nicht § 5 Abs. 5a SGB V:

Es kommt entscheidend darauf an, wie Du vor dem ALG II Bezug krankenversichert warst. Wenn Du da privat versichert warst, dann bleibst Du privat versichert und bekommst einen Zuschuss zum KV-Beitrag. Die Rechtsprechung geht aber heute überwiegend dahin, dass dieser Zuschuss 100% betragen muss, dafür aber wirst Du vermutlich kämpfen müssen, denn die ARGEn entscheiden im Regelfall anders.
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  #4  
Alt 13.03.2010, 11:07
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
Standard

Meine Antwort ist vielleicht nicht vollständig gewesen, weil sie die private KV unberücksichtigt ließ, deshalbw ar sie noch lange nicht falsch....
Aber das kenn ich ja schon von Dir.....
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #5  
Alt 13.03.2010, 11:32
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.125
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Das kenn ich auch von ARGEn - da heißt es auch gerne - wir haben Dir zwar absolut nicht die ganze Wahrheit gesagt, wir haben auch einen ziemlich falschen Eindruck vermittelt
Zitat:
Wenn Du es bekommst, dann wirst Du automatisch vom Amt pflichtversichert.
aber deswegen ist unsere Antwort natürlich nicht falsch.

Wie heißt es so schön beim ollen Goethe Faust erster Teil:

Zitat:
Denn eben wo Begriffe fehlen, da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein.
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