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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 25.12.2008, 23:34
Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 40
Standard Nach dem Studium - muss ich mich arbeitssuchend melden?

Hallo!

Ich hätte mal wieder eine Frage. Ich werde Mitte nächsten Jahres mein Studium beenden. Nun hätte ich dazu mal ein paar Fragen: Ich würde es gerne vermeiden, Hartz 4 zu beantragen und wenn ich mich mit Nebenjobs bis zum Antritt einer (hoffentlich kurzfristig darauf beginnenden) Vollzeitstelle über Wasser halten kann, werde ich dies auch nicht tun. Meine Frage wäre nun: muss ich mich trotzdem in jedem Fall arbeitsSUCHEND melden? (Habe gehört, dass dies bezüglich späterer Rentenansprüchen wichtig sei) oder reicht es, wenn ich einen MidiJob habe (also 400 - 800€ brutto ), da ich hier ja auch schon Sozialabgaben leisten muss (das muss ich ja sogar jetzt schon als Studentin, da allerdings nur knapp 10%). Wäre dies equivalent? Da ich ja leider noch nicht weiß, wie lange ich nach einer Vollzeitstelle suchen muss, wäre es schade, im schlimmsten Fall mehrere Monate für die Rentenansprüche zu verlieren. Möchte aber eben nicht, dass ich dann gezwungen werden kann, mich auf Stellen zu bewerben, die nicht meinem Studium entsprechen (wobei dies schon relativ weitgefächert ist und mein jetziger Nebenjob sehr Studiennah ist und daher auch meine Chancen für andere Stellen erhöht).
Wie gesagt, das Szenario ist jetzt, dass ich mich selbst finanziere ohne Unterstützung vom Amt. Es geht mir rein um die Meldung "Arbeitssuchend" und damit die Meldung an die RV, nicht um irgend einen sonstigen Leistungsbezug.
also nochmal zusammengefasst:

a) muss ich mich bei der Arge "arbeitssuchend" melden für die späteren RV-Ansprüche oder genügen da die Abgaben eines Midi-Jobs?

b) Inwieweit kann mich die Arge verpflichten, SOLLTE ich mich arbeitssuchend melden, auch Jobs anzunehmen, die nichts mit meinem Studium zu tun haben (z.B. Callcenter, Putzen u.Ä.), wenn ich KEINE Leistungen beziehe?

Hintergrund ist, dass es für mich und meine Bewerbungen garantiert besser wäre, sich aus einer in eine "normale Midijob" umgewandelten Studentenstelle zu bewerben, da diese sehr studiennah ist und auch in dem Bereich, in dem ich mich bewerben werde. Ich denke, dass eine Bewerbung aus so einer Stelle wesentlich mehr Chancen verspricht als ein eventuell etwas höher bezahlte Callcenterjob, der aber nix mit meinem angestrebten Berufsfeld zu tun hat.

Vielen Dank für die Hilfe!
Schöne Weihnachten noch!
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  #2  
Alt 26.12.2008, 06:48
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Registriert seit: 29.11.2008
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 176
Standard

Du solltest dich bei der Bungesagentur (nicht ARGE, sondern das zuständige Amt für ALG I) arbeitsuchend melden. Das gute ist daran nicht nur, dass die Zeiten dann auch für deine Rente zählen, sondern du auch in das Team Hochschule kommst und dort Berater hast, die sich nur um Akademiker kümmern. So zumindest bei uns so.
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  #3  
Alt 26.12.2008, 11:29
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Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 40
Standard

Hallöchen,

Du mußt Dich nicht arbeitsuchend melden. Da kann Dich keiner zu zwingen. Wenn Du Dich arbeitsuchend meldest, dann wie schon geschrieben, bei der Agentur für Arbeit, dort muß es aber nicht sein, daß Du an eine Akademikerberatung gerätst, je nachdem ob Du in einer Hauptagentur bist oder zu einer Geschäftsstelle gehörst. An manchen Unis gibts aber auch bereits eine Beratung. Mach Dich doch mal schlau, ob das bei Deine Uni auch so ist.
Wenn Du Dich arbeitsuchend meldest, bekommst Du allerdings keine Rentenanrechnungszeiten, die bekommst Du nur, wenn Du Dich arbeitslos meldest. Siehe: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-RV-gesamt.pdf.


LG Finchen
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