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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 13.06.2010, 10:26
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Frage Nach 8 Jahren Kenia zurück nach Deutschland

Hallo Liebe Forenmitglieder,

ich habe viel im Internet recherchiert und doch nicht alle Antworten auf meine Fragen gefunden, bzw. einiges einfach auch nicht verstanden. Daher hoffe ich hier auf Eure Unterstützung.

Meine Tante ist 2002 nach Kenia gegangen und hat sich nun (schweren Herzens) entschieden, Ende Juli zurück nach Deutschland zu kommen. Neben privaten Gründen, hat auch die unruhige politische Lage in dem afrikanischen Land Anlass zu diesem Entschluss gegeben.
Da in Kenia Telefon- und Internetverbindungen nicht sehr stabil sind, habe ich mich hier für meine Tante angemeldet und stelle stellvertretend für Sie die Fragen.

Noch ein paar Hintergrundinfos. die vielleicht wichtig sind:
Meine Tante (47 Jahre) ist geschieden (vor ihrem Kenia Aufenthalt) und hat einen Sohn (29 Jahre lebt nach wie vor in Deutschland). In Kenia hat sie das erste Jahr als Angestellte gearbeitet und ist seit 2003 dort selbstständig. Sie hat natürlich noch die deutsche Staatsbürgerschaft, zahlt aber nichts mehr ins deutsche System ein (Rente, ALG etc.). Krankenversichert ist sie dort unten auch nicht gewesen.

Nun zu meinen Fragen:
1. Arbeit
Wir sind ganz doll auf der Suche, dass sie sofort nach Ihrer Rückkehr, einen Job hat. Sie hat sich auch schon mehrmals beworben, bisher leider noch kein Feedback. Sie möchte auf keinen Fall ALG beantragen. Aber wenn wir keinen Job für Sie finden (und wir alle wissen, wie schwierig das momentan ist) bleibt ihr nichts anderes übrig. Dann muss sie, wenn sie wieder in Deutschland ist, gleich zur Bundesagentur für Arbeit. kann sie hierfür aber schon vorher was machen? Gibt es Formulare, die bereits vorher ausfüllen kann? kann sie vielleicht schon jetzt einen Antrag (pro Forma) auf ALG stellen?

2. Wohnung
a) Noch haben wir keine Wohnung für sie, weil wir das abhängig davon machen wollen, wo sie Arbeit findet (sie ist da ziemlich flexibel, Hauptsache sie hat Arbeit). Für mich stellt sich da das allg. Problem mit dem festen Wohnsitz. Sie muss doch geich nach Ihrer Rückkehr zum Einwohnermeldeamt, oder nicht? Kann sie sich, wenn sie z. B. vorrübergehend bei mir wohnt, auch bei mir erstmal anmelden?
b) Wenn sie dann eine Wohnung hat, kommt eigentlich ein noch viel größeres Problem. Sie hat überhaupt keine Wohnungseinrichtung. Hat sie da Anspruch auf irgendwelche Leistungen vom Staat? Keine Ahnung, ob sie die Hilfe überhaupt in Anspruch nehmen möchte, sie ist ziemlich hartnäckig damit, dass sie dem Staat nicht auf der tasche liegen möchte.

Ich danke allen, die bis hierher durchgehalten haben und nun auch noch Puste haben, mir auf meine ganzen fragen zu Antworten und die vielleicht auch noch weitere Tips für mich bzw. meine Tante habe. Eventuell gibt es ja hier Menschen, die diesen Weg, den meine Tante noch vor sich hat, bereits hinter sich haben. Würde mich über eine Kontaktaufnahme sehr freuen.

Asanta sana (was in Kenia "Vielen Dank" heißt)
Eure Sanny
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  #2  
Alt 13.06.2010, 13:50
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1. Arbeitslos kann sie sich erst melden, wenn sie in Deutschland ist. Die Jobbörse unter arbeitsagentur.de kann sie mit Internetanschluss aber sicherlich schon jetzt auch im Ausland nutzen. Den Antrag auf ALG 2 wird sie auch erst stellen können, wenn sie in Deutschland ist.

2. Natürlich kann sie sich bei dir anmelden. Und für Möbel kann sie dann einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Wobei sich die Frage stellt, ob sie in Kenia auf dem Fußboden geschlafen hat.

Turtle
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  #3  
Alt 13.06.2010, 14:33
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Registriert seit: 13.06.2010
Beiträge: 4
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Hallo Turtle,
vielen Dank für deine Antwort.

zu 1.) Ich möchte vermeiden, sollte sie ALG beantragen müssen, dass sie eine Sperre bekommt, weil sie sich vielleicht zu spät meldet. Also braucht sie sich nicht (vorsorglich) bereits jetzt schon (vie mail oder so) an die ARGE wenden, sondern es reicht tatsächlich aus, dass sie das erst tut, wenn sie wieder in Deutschland ist?

zu 2.) Sie schläft natürlich nicht auf dem Boden. Es ist aber einfach zu teuer, die Möbel mit einem Container nach Deutschland zu schiffen. Auch sind viele Möbel einfach zu sehr von Holzwürmern oder anderen Insekten zerfressen. Sie kommt tatsächlich nur mit ein paar Koffern an. Und nur Sommerklamotten, denn da unten gibt es ja keinen Winter. Es gibt viel zu tun....
Ich vermute, dass man den Antrag wohl erst stellen kann, wenn sie eine Wohnung hat, oder?

Grüße
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  #4  
Alt 13.06.2010, 15:16
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
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Beiträge: 18.988
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1. Verspätete Meldung und eine Woche Sperrzeit gibts im ALG 2 nicht. Das ist ALG 1. Beim ALG 2 zählt der Tag der Antragstellung. Also einreisen und umgehend Antrag stellen.

2. Sie braucht keine eigene Wohnung. Ohne Mietkosten bekommt sie halt erstmal nur 359 Euro und die Krankenversicherung bezahlt.

Turtle
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Stichworte
arbeitslosengeld, rückwanderer, wohnungserstausstattung

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