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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 18.07.2010, 09:48
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Standard Musterwiderspruch gegen Sanktion Pflichtverletzung EGV?

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage:

es könnte sein, daß meine neue Fallmanagerin mir eine Pflichtverletzung aus einer im Januar geschlossenen EGV unterstellt.

Da ich mich mit solchen formellen Schreiben nicht gerade leicht tue, wüßte ich gerne, ob es Musterwidersprüche gegen solche Sanktionen gibt?

Danke schon jetzt
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martin3009
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  #2  
Alt 18.07.2010, 10:09
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Wieso so kompliziert?

Wenn du einen Sanktionsbescheid erhältst, dann schreibst du einfach, dass du gegen den Bescheid vom xx.xx.2010 in Widerspruch gehst, weil du die dort genannte Pflichtverletzung nicht begangen hast.

Warum denkst du, dass du eine Sanktion bekommen hast?

Turtle
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  #3  
Alt 18.07.2010, 11:04
Benutzerbild von Beaker
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Beiträge: 209
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"Ich lege Widerspruch gegen den Bescheid vom xx.xx.2010 ein.

Begründung:
Ihr habt ja wohl ein Ei am wandern! Ich soll nicht malochen gegangen sein? Wer sagt das? Der Arbeitgeber? Der lügt, die Sau!"

Sinngemäß schon gelesen, kein Witz. Es ist ein glasklarer Widerspruch, der bearbeitet werden muss.
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  #4  
Alt 18.07.2010, 11:32
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Beiträge: 14
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Turtle,

es geht mir um die Begründung.

Ich denke, daß ich eine Sanktion bekomme könnte, da ich nicht nachweisen kann, meine Pflichten aus der letzten EGV erfüllt zu haben:

ich habe mich zur Klärung meiner Gesundheit (überverhältnismäßiger Gewichtsverlust) verpflichtet und glaube, nach Abschluß der Hausarzt-Untersuchungen, den Grund dafür erkannt zu haben.

Dieses werde ich der neuen Fallmanagerin (EGV wurde mit dem Vorgänger abgeschlossen) ggf. erzählen, bezweifle aber, daß ihr dieses reicht. Möglicherweise unterstellt sie mir, die Zeit, die ich durch die EGV gehabt habe, ausgenutzt zu haben.

Deswegen bereite ich mich auf eine ewaige Sanktion vor und wüßte gerne, wie ich mich evtl. dagegen wehren kann.
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martin3009
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  #5  
Alt 18.07.2010, 11:37
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Und wieso kann dir dein Arzt nicht ein entsprechendes Attest ausstellen, dass du dich bzgl. der Klärung deines Gesundheitszustandes entsprechend bemüht hast?!

Wobei ich mich frage, welche schwerwiegende Krankheit ein Hausarzt feststellen kann (wir reden ja offensichtlich nicht von Husten und Schnupfen), ohne einen Facharzt zu beteiligen.

Turtle
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  #6  
Alt 18.07.2010, 11:53
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Turtle,

der Hausarzt kann mir lediglich bestätigen, daß ich mich mit diesen Beschwerden bei ihm vorgestellt habe und daß er mich nach Abschluß der Untersuchungen zu einem Internisten überwiesen hat.

Bei einem Internisten war ich jedoch nicht. Auf dem Überweisungsschein steht meine Erkrankung quasi drauf, und ich weiß, daß ein Facharzt in diesem Fall nicht weiterhelfen kann.

Ich weiß, für Außenstehende klingt dies schwer nachvollziehbar und deswegen bereite ich mich auch auf eine Sanktion vor.
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martin3009
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  #7  
Alt 18.07.2010, 12:02
Benutzerbild von Beaker
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Wenn du eine Überweisung zu einem Facharzt hast, warum gehst du nicht hin? Der Hausarzt schickt dich schließlich da hin, weil er der Meinung ist, dass man dir dort besser helfen kann. Bist du Arzt oder warum weißt du, dass ein Spezialist dir nicht mehr helfen kann?

Es hört sich eher so an als ob du die Behandlung abgebrochen hast und wenn die Behandlung teil der EGV war, wirst du dafür auch sanktioniert. Da nützt dir auch der beste Widerspruch nichts.
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  #8  
Alt 18.07.2010, 12:07
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martin schrieb:
Zitat:
der Hausarzt kann mir lediglich bestätigen, daß ich mich mit diesen Beschwerden bei ihm vorgestellt habe und daß er mich nach Abschluß der Untersuchungen zu einem Internisten überwiesen hat.

Bei einem Internisten war ich jedoch nicht. Auf dem Überweisungsschein steht meine Erkrankung quasi drauf, und ich weiß, daß ein Facharzt in diesem Fall nicht weiterhelfen kann.
Hast Du mehr medizinische Kenntnise als Dein Hausarzt? Warum bist Du der Meinung das Dir ein Internist nicht helfen kann?
Ich war jetzt übrignes auch der Meinung das mir mein derzeitiger Internist bei meiner Krankheit nicht mehr weiterhelfen kann und habe jetzt den Arzt gewechselt. Das steht Dir doch auch frei.
Ich denke Dein SB wird Dich zumindestens zum mediizinischen Dienst schicken. Oder wenn Du Dir so sicher bist das du recht hast, kannst Du das ja im Fale einer Sanktionsandrohung selbst anbieten.

Aber irgdnwie hört sich das für mich so an, nun habe ich die Krankheit, helfen kann mir sowieso keiner und ich werde es auch nciht versuchen das mir jemand helfen kann. Ich könnte ja sosnt gesund werden und müsste mir eine Arbeit suchen und finde womöglich auch noch eine.

Oder hast du Krebs bzw. eine andere doch wirklich nicht heilbare Krankheit? Dann nehme ich natürlich alles zurück was ich geschriebne habe. Nur das mit dem medizinischen Dienst nicht.

Angela
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  #9  
Alt 18.07.2010, 12:23
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Turtle,

in der EGV ist die Rede von Klärung der gesundheitlichen Situation (Erurierung der Ursache), nicht von Behandlung.

Zusätzlich muß ich mich lt. EGV medikamentös behandeln lassen, sofern dies mich therapiert.

__

Unter'm Strich: der Gewichtsverlust kommt nach meinem besten Einschätzungsvermögen von privatem Stress (mal so formuliert). Auf dem Überweisungsschein für den Internisten steht ein Synonym für das Wort "Stress" mit drauf.

Pillen gegen diesen Stress gibt's nicht. Deswegen bemühe ich mich intensivst, den Grund für den Stress abzustellen, was aber nicht einfach ist und mir bisher noch nicht gelang

Wie erkläre ich so etwas 'folgen-frei' der neuen Fallmanagerin?
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martin3009
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  #10  
Alt 18.07.2010, 12:38
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Zitat:
Zusätzlich muß ich mich lt. EGV medikamentös behandeln lassen, sofern dies mich therapiert.
So wie ich Dich verstehe hast Du Kummer/Stress und kannst deswegen nicht genügend essen. Warum gehst Du nicht zu einen Psychiater und schaust nach therapeutischen Wegen ? Der kann Dir auch ein entsprechendes Attest ausstellen. Inwieweit Du das beschaulich der Fallmanagerin erklären kannst, hängt ja in erster Linie von ihrem Horizont ab - es kann Dich jedenfalls niemand zwingen Psychopharmaka zu nehmen.
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Stichworte
musterwiderspruch, pflichtverletzung

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