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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 09.12.2008, 16:03
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Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 2
Standard Mitteilungspflicht ?

Nun ich habe da auch mal eine Frage nachdem ich bisher immer nur mitgelesen habe
ich beziehe hartz 4 im september haben wir den folgeantrag gestellt
bewilligt alles in ordnung anfang november habe unterlagen eingereicht ausbildungsbescheinigung vom Sohn alles komplett (hab ich mir brav abstempeln lassen )
ende november kein Geld ,völlig im dunklem gelassen steht man da eine woche lang habe ich mich durchs amt telefoniert jedesmal gesagt bekommen wir rufen zurück ,keine reaktion gestern dann die telefonische mitteilung geld wäre gesperrt weil "mein Mann wieder in Arbeit ist "
die bescheinigung war von meinem sohn und nicht vom Mann (bin alleinerziehend )
und die aussage ich hätte ja noch mein kindergeld (nicht das sie noch gesagt haben stell dich nich so an )
was ist mit miete fragte ich ,wegen einer im rückstand wird ihnen nicht gekündigt .

Erst mal finde ich es wirklich schlimm wie man zum teil behandelt wird
man hat sich das bestimmt nicht ausgesucht (ich zumindest nicht )
nun meine frage wenn sie mir mein geld sperren sind die nicht verpflichtet das einem wenigstens schriftlich mitzuteilen ? stand einen da so stehen zu lassen ?
auf meine frage was ich denn nun tun könne hieß es nur warten
dolle sache

ich habe das bedürfniss mich zu wehren ,ich finde es nicht fair mich und die kinder einfach hier so stehen zu lassen ohne was zu sagen
wir planen ja schließlich auch mit unsrem haben und nicht haben .
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  #2  
Alt 09.12.2008, 16:09
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Kläre erstmal konkret auf, dass es nicht um deinen Mann geht, sondern deinen Sohn und dass er - selbst wenn er plötzlich 1000 Euro verdient - nicht für dich und seine Geschwister aufkommen muss, so dass du und seine Geschwister auf alle Fälle nach wie vor ALG 2 berechtigt und hilfebedürftig seid.

Und das am Besten nicht telefonisch, sondern persönlich.

Turtle
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  #3  
Alt 09.12.2008, 16:16
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Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 2
Standard

Das habe ich getan und es steht auch auf der Bescheinigung ,dem ausbildungsvertrag ectr er verdient nun in einer 3 jährigen ausbildung monatlich 290 euro .
aus den eingereichten unterlagen geht eindeutig hervor das es sich um meinen Sohn handelt .

trotzdem denke ich sie können nicht einfach irgndwas sperren ohne
irgendeine mitteilung
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