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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, wir haben einen ganz außergewöhnlichen Fall und versuchen erstmal hier unter euch Profis einige Fragen zu klären. ![]() Ich bin Ü25, zur Zeit arbeitsuchend, beziehe keinerlei Staatsgelder und meine Freundin ist 17. Sie macht ab August eine Ausbildung in Hamburg, arbeitet aber einige Wochen vorher schon als Praktikantin in ihrem Betrieb. Nun muss sie Umziehen da der Anreiseweg sonst zu lang wäre. Sie wohnt in einem ganz anderen Kreis. BAB steht ihr zu und wird gerade beantragt. Nun haben wir vor zusammen zu ziehen, was uns aber vor einige Schwierigkeiten stellt. Ich bin in Niedersachsen gemeldet und habe unentgeldlich bei meinen Eltern gewohnt. Mittlerweile geht mir mein Erspartes aus und ich bin jetzt gezwungen übergangsweise ALG2 beantragen zu müssen. Dieses habe ich auch gleich in Hamburg versucht, wobei es beim Versuch geblieben ist. Denn ohne Wohnung kann ich mich nicht in Hamburg melden, und ohne gemeldet zu sein kann ich kein ALG2 beantragen. Nur um erstmal eine Wohnung anmieten zu können, fehlt es uns an Geld. Welche Möglichkeiten haben wir um gemeinsam eine Wohnung beziehen zu können? Für aussagekräftige und Themenbezogene Hinweise sind wir sehr dankbar! |
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#2
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| Zitat:
2. Arbeit suchen 3. Geld ansparen 4. neuer Anlauf Alternative 1. Freundin mietet Wohnung/ Zimmer für Ausbildung 2. Du suchst Arbeit in Hamburg (mit eigener Unterkunft) 3. irgendwann zieht Ihr zusammen Aber vielleicht haben die ALGII-Profis noch nen Tipp für Dich. |
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#3
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| Wie würde es denn aussehen, wenn wir beide uns eine angemessene Wohnung anmieten und Ihr Vater mit mir zusammen den Mietvertrag unterschreibt? Wäre es dann umständlich für meine Freundin BAB und für mich KdU zu beantragen, da der Mietvertrag ja auf den Namen ihres Vaters mit läuft? |
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#4
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| Zitat:
Was die Leistung deiner Freundin angeht, scheint das in Ordnung zu sein; d.h. ich kann nichts entdecken, was gegen einen BAB-Anspruch spricht. Vorausgesetzt, die Wohnungsaufnahme ist tatsächlich notwendig wegen der Ausbildung und der Erreichbarkeit der Ausbildungsstätte. Bei Dir, ich weiß nicht, ob da nicht ein Fallstrick im SGB II drin ist; ist allerdings auch nicht meine Hausnummer. Von daher kann ich Dir dazu nichts weiter sagen. |
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#5
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| Zitat:
Turtle |
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| Stichworte |
| alg2, bab, wohnung, zusammen ziehen |
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