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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 29.01.2010, 14:02
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Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 3
Standard Mietkaution = Einkommen ^ Vermögen

Hallo,

da ich bald umziehe stelle ich mir die frage, ob meine selbst gezahlte Mietkaution für die alte Wohnung bei Rückerstattung als Einkommen oder Vermögen berechnet wird.

Die gezahlte Kaution habe ich nicht als Vermögen oder sonstiges im Antrag angegeben. Hätte ich das machen müssen?
Wird die Kaution jetzt nur als Vermögen angerechnet, oder als Einkommen was eine Kürzung des ALG2 infolge zieht.

ich hoffe ihr könnt mir meine frage beantworten.

lg mara
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  #2  
Alt 29.01.2010, 14:42
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Das ist eine sog. Vermögensumwandlung - kein Einkommen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 29.01.2010, 17:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 3
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das heißt, dass nichts von meinem Regelsatz abgezogen wird?
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  #4  
Alt 29.01.2010, 17:56
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Genau so ist es.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 29.01.2010, 20:45
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Die Zinsen aus der Kaution (der Vermieter muss sie ja anlegen) wären allerdings als Einkommen zu melden.

Turtle
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