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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, da ich bald umziehe stelle ich mir die frage, ob meine selbst gezahlte Mietkaution für die alte Wohnung bei Rückerstattung als Einkommen oder Vermögen berechnet wird. Die gezahlte Kaution habe ich nicht als Vermögen oder sonstiges im Antrag angegeben. Hätte ich das machen müssen? Wird die Kaution jetzt nur als Vermögen angerechnet, oder als Einkommen was eine Kürzung des ALG2 infolge zieht. ich hoffe ihr könnt mir meine frage beantworten. lg mara |
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#2
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| Das ist eine sog. Vermögensumwandlung - kein Einkommen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| das heißt, dass nichts von meinem Regelsatz abgezogen wird? |
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#4
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| Genau so ist es.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Die Zinsen aus der Kaution (der Vermieter muss sie ja anlegen) wären allerdings als Einkommen zu melden. Turtle |
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| Stichworte |
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