Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.07.2009, 10:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 6
Frage Mietkaution abgelehnt / Selbstaendigkeit nicht unterstuetzt

Guten Tag.

In meinem Jobcenter wurden folgende Antraege bei mir abgelehnt>

1 Bewerbungskostenzuschuss weil ich es im Internet mache
2 Zahlung der Mietkaution weil ich schon in der Wohnung wohne
3 Foerderung bzw. Zuschuss
zur Selbstaendigkeit weil ich wahrscheinlich nichts verdiene...
4 Fahrtkostenzuschuss zu
einer Gerichtsverhandlung
in einem anderen Ort ohne Antwort

Kann mir jemand sagen ob das in Ordnung ist oder ob ich ein Anrecht auf diese bzw. eines der o.g. Antraege habe. Danke
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 08.07.2009, 10:49
Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2009
Beiträge: 31
Standard

Hallo,

ohne die genauen Fakten zu kennen wird es nahezu unmöglich mit einem klaren JA oder NEIN zu reagieren. SelbstSTändigkeit abgelehnt wegen möglichen "Nichterfolgs" bezieht sich ja mitunter auf die Unterlagen und "Businesspläne" die von Dir eingereicht wurden. Also im Sinne von:

1) Was willst Du machen?

2) Wo willst Du es machen?

3) Wer macht schon ähnliches im näheren Umfeld?

4) Wie groß ist der so genannte "Kaufkraftabfluss"?

5) Welche Ausgaben stehen welchen Einnahmen gegenüber?

Hast Du das alles plausibel und ORDENTLICH nachvollziehbar eingereicht? Und die Mietkaution wird Dir auch WENN nur in Form eines Darlehens zugesichert. "Weil ich schon in der Wohnung lebe" klingt für mich, als hättest Du "einfach mal angemietet" ohne die Arge im VORFELD zu informieren - da kann ich eine Ablehnung erstmal verstehen.

Und welchen Zuschuss für Bewerbungskosten für`s Internet willst Du denn haben? Anteilige Onlinekosten? Hast Du so oder so einen Internetanschluss oder gehst Du in ein Internetcafé? Kannst Du nachweisen, dass Du Dich beworben hast? Also Ausdrucke der abgeschickten Onlinebewerbungen und vieles mehr?

Es scheint, als wolltest Du pauschal Geld haben und wunderst Dich wenn keins kommt... bzw. nur wenn alle Nachweise vorhanden sind.... ;(
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.07.2009, 10:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 6
Standard Danke es ist so ...

dass ich eine Praxis bereits nach und nach eingerichtet habe.
Was mir fuer die Arbeit fehlt sind Werbemoeglichkeiten. Das Jobcenter hat meine Selbstaendigkeit jetzt aufgenommen und ich habe eine neue Beraterin.
Weil ich es zu Hause mache habe ich ausser Werbungskosten nicht sehr viele Ausgaben. Aber die Werbung waere sehr wichtig, damit ueberhaupt jemand herkommt. Ebenso wie ein Telefonanschluss, damit ich erreichbar bin.

Die Mietkaution wurde bei Einzug in die Whnung einmal muendlich abgelehnt. Als jetzt meine Vermieterin die Kaution angefordert hat habe ich noch einmal um ein Darlehen dafuer gebeten was aber aus besagtem Grund abgelehnt wurde.

Fuer die Bewerbungskosten im Internet wollte ich meine Domain/Kosten und Internetkosten, Druckkosten erstattet haben.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 08.07.2009, 11:04
Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2009
Beiträge: 31
Standard

Hi,

Telefon kann man zu 20% geltend machen wenn es ein "Mischanschluss" ist... aber Du musstest doch mit Sicherheit auch die Anlage "EKS" ausfüllen, oder?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 08.07.2009, 11:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 6
Unglücklich Telefon

Hallo,

Ja dieses EKS musste ich ausfuellen. Aber da konnte ich nur schaetzen wie meine Einnahmen sein werden.
Mein Telefon ist inzwischen abgestellt weil ich es nicht mehr bezahlen konnte.
Ich denke dass im Jobcenter alles bei mir grundsaetzlich abgelehnt wird.
Deshalb wollte ich wissen ob ich nicht doch ansprueche habe.
Danke
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 08.07.2009, 11:15
Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2009
Beiträge: 31
Standard

Ja aber entschuldige... wenn Dein Telefon abgestellt wurde weil Du es nicht bezahlen kannst: Warum machst Du Dich dann selbstständig? Diente die Selbstständigkeit nur als "Vorwand" um den Zuschuss zu erhalten? Ich meine: Ich habe auch ein Gewerbe angemeldet und bin aktiv, aber ich achte darauf das ich mir so wichtige Dinge wie das Telefon weiterhin leisten kann - denn ohne Telefon keine Kunden....
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 08.07.2009, 11:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 6
Standard Nein kein vorwand...

Hallo,

ich habe eine Tiermassagepraxis eingerichtet in der ich auch Homoeopathie mit anbiete. Jeden Monat habe ich von dem Hartz IV Geld etwas dafuer angeschafft. Auch werbeflyer habe ich gedruckt und verteilt aber bisher ist erst ein Kunde in drei Monaten hier gewesen. Das liegt daran, dass die Leute nicht wissen was ich genau mache bzw. gar nichts von meiner Praxis wissen.
Da ich noch einen falschen Anbieter hatte, der mit einer angeblichen Flatrate von 29,90 Euro monatlich fuer Telefon und Internet ploetzlich 380 Euro von mir haben wollte musste ich das Telefon abstellen lassen.

Wahrscheinlich bin ich etwas bl... aber das ist sicherlich auch der Grund weshalb mir grundsaetzlich alles abgelehnt wird im Amt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 08.07.2009, 11:31
Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2009
Beiträge: 31
Standard

KÖNNTE es sein, dass "ohne Aussicht auf Erfolg" durchaus eine RICHTIGE Einschätzung war als Du Zuschüsse beantragt hast? Wenn ich ein Gewerbe eröffne... ganz egal was... dann mache ich mir doch VORHER Gedanken darüber... also z.B.:

1) Wollen die Leute das?

2) Kann ich mir die Erstausstattung leisten?

3) Was brauche ich überhaupt alles?

4) Wie mache ich die Leute auf mich aufmerksam?

5) Welche Kosten kommen für Werbung auf mich zu?

Wenn in 3 Monaten nur ein Kunde vor Ort war... dann verzeih... schieb es nicht auf "man findet mich nicht", denn GENAU DAS hättest Du ja VORHER abklären und mit einplanen können bzw. im Fall von Hartz4 einplanen MÜSSEN. Normaler Weise ist die beste Werbung immer noch "Mund zu Mund"... sollte der EINE Kunde zufrieden sein, wird er weitere mitbringen... vorausgesetzt, es gibt überhaupt genug Hundbesitzer in Deinem Umfeld und falls ja: Haben die überhaupt Geld übrig für etwas, dass man locker als "Luxus" bezeichnen kann? Denn die Hunde haben ja auch VOR Deinem Angebot gelebt und brauchen es nicht wirklich.

Klingt alles sehr hart aber es scheint, als wolltest Du "mal eben so" ein Gewerbe anmelden ohne wirklich intensive Gedanken... alles kann man nicht durchplanen (wie ich selbst immer wieder erlebe) aber wenigstens die Grundpfeiler sollten stehen.... und ein Internetanbieter, der "plötzlich" eine dicke Rechnung schickt und dann den Anschluss kappt weil keine Kohle kommt: WENN das so ist, dann hast du doch ALLES RECHT der Welt dagegen mit Dir zur Verfügung stehenden Unterlagen vorzugehen bzw. Dir einen anderen Anbieter kurzfristig zu suchen - es tummeln sich doch da genug Anbieter auf dem deutschen Markt...

KANN es sein, dass Du Dir das schlicht einfacher vorgestellt hast und nun ein wenig hilflos dastehst?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 08.07.2009, 17:20
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Zitat:
1 Bewerbungskostenzuschuss weil ich es im Internet mache
Bewerbungskosten für UNselbständige Arbeit? Oder für die selbständige Tätigkeit? Internetgebühren usw. werden bei Bewerbungen um eine UNselbständige Arbeit nicht erstattet. Bewerbungskostenerstattung für selbständige Tätigkeit gibt es überhaupt nicht.

Zitat:
2 Zahlung der Mietkaution weil ich schon in der Wohnung wohne
Warum wurde die Mietkaution bei Einzug mündlich abgelehnt?

Zitat:
3 Foerderung bzw. Zuschuss
zur Selbstaendigkeit weil ich wahrscheinlich nichts verdiene...
Nun, bei einem Kunden in 3 Monaten scheint das Amt da nicht so unrecht zu haben.

Zitat:
4 Fahrtkostenzuschuss zu
einer Gerichtsverhandlung
in einem anderen Ort ohne Antwort
Was geht das Amt deine Gerichtsverhandlung an?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bewerbungskosten, selbstaendig, zuschuss

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mietkaution abgelehnt Rivendia Kosten der Unterkunft 7 17.06.2009 14:24
Kind / Kinder U 25 BAB und ALG II abgelehnt, eigene Wohnung lillirenee2 Hartz IV 4: U 25 3 01.04.2009 15:26
Mietkaution vom Amt Blackluster Kosten der Unterkunft 24 28.12.2008 09:37
Umzug abgelehnt, auch vom Gericht steffi-aus-berlin Kosten der Unterkunft 2 10.12.2008 07:34


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:49 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0