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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#21
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| Ich könnte mir vorstellen, dass die diversen Urlaube aus dem vorher reichen und (wie beschrieben?) gut bezahlten Arbeitsleben herrühren. Da hat man nämlich ordentlich was auf die Seite geschafft und kann sich somit auch schon mal 3-4 Wochen Auslandsurlaub aus dem Schonvermögen leisten. Aber diese Diskussion ist müßig, eigentlich ging es ja im wesentlichen nur um die Frage des maximal zur Verfügung stehenden Hartz IV-Urlaubes/der maximal erlaubten Ortsabwesenheit und die Frage ist ja nun wirklich eindeutig beantwortet worden. Und wenn seitens der ARGE tatsächlich widersprüchliche Aussagen zu diesem Thema getätigt wurden, dann ist das natürlich ärgerlich, ändert aber an der Rechtslage auch nichts. |
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#22
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| Ab jetzt lege ich hier auf Streitereien mit Ihnen keinen Wert ! Da ich jetzt weiß wie dieses Forum hier funktioniert und was fiktive Menschen sich hier verstecken und andere Leute erniedrigen, werde ich mich mit Ihnen hier nicht mehr abgeben ! Geniessen Sie Ihre Pausen, ihren leckeren Apfel oder Banane und finden Sie ein anderes Ventil um ihre gestauten Aggressionen an den Hilfebedürftigen abzulassen. Ich lasse mich nicht weiter von Ihnen provozieren, beleidigen oder erniedrigen. Ich werde erfolgreich noch meine Situation meistern, das werde ich Ihnen und zuständigen Behörden beweisen ! Was Turtle1972 (Administrator) angeht: Ihre Worte haben und finden jetzt bei mir keine Bedeutung mehr, Sie und Ihr Nick sind sehr bekannte Person hier im Netz, die das Leben der Hilfebedürftigen Menschen sehr schlecht macht. Ich bedanke mich aber jetzt ganz herzlich, daß ich erfahren hab, daß man doch keinen Urlaubsanspruch als Hartz-4 Empfänger hat, sondern nur die Ortsabwesenheit und daß es sich dabei um Kalendertage und nicht Werktage handelt und um die Verletzung des Rechtes auf Freizügigkeit GG Art.11. Somit wünsche ich Ihnen einen schönen Tag ! sleepwalker |
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#23
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| Niemand beschneidet das Recht auf Freizügigkeit, selbstverständlich steht es jedem in diesem Land frei zu reisen, dies sogar wohin man will. Unter Umständen führt das lediglich dazu, dass Sozialleistungen einfach nicht mehr zustehen, aber die Reise an sich wird von niemandem verboten. So ist das nun mal im Leben, gewisse Dinge gehen nicht, entweder aus Geldmangel oder weil Gesetze tangiert sind. |
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#24
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| Es kann noch klarer ausgedrückt werden: Im Grundgesetz steht das Recht auf Freizügigkeit. Im Grundgesetz steht nicht das Recht, sich die Ausübung dieses Rechtes auf Freizügigkeit von Dritten (aka Steuerzahler) finanzieren zu lassen.
__________________ Unterstelle niemals Absicht, wenn schlichte Dummheit als Begründung ausreicht! |
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#25
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| Nur soviel, dieses ist ein juristisches Fachforum. Und hier wird geschrieben, was die Rechtslage ist. Ich jedenfalls bin dankbar darüber, dass Leute vom Fach fachkundig Auskunft erteilen. Alles Andere hilft niemanden. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Falschinfos bzw. Falschberatung fragen Sie Ihren Anwalt, Ihre Behörde oder bereits Betroffene.
__________________ Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !! |
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#26
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| Zitat:
Ach Herrgottchen! 1) genauso können Sie ein hirnloser Troll sein, der die Zeit anderer Forenuser stiehlt, indem er erfundene Probleme hier ausbreitet im Schutz der (vermeintlichen) Anonymität des Internets 2) Das Recht auf Freizügigkeit hat mit Urlaub/Ortsabwesenheit überhaupt nichts zu tun, Sie Falsch-Perfektionist, da geht es darum, dass sie wohnungsmäßig hinziehen können, wohin sie wollen. |
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#27
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| Angesichts Deiner Situation sitzt Du aber sehr hoch oben auf Deiner Palme. Und Dein Verhalten lässt vermuten,es wird bald einen heftigen Aufprall auf Mutter Erde geben. |
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#28
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| Zitat:
Außer Deinen eigenen!! Eine sehr niveauvolle Diskussionskultur hast Du Dir angeeignet! Probier' es damit doch mal in der realen Welt! |
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#29
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| Zitat:
(Wären Rechtschreibung, Interpunktation und Ausdrucksweise besser, würde ich zu einer Bewerbung als Haushofmeister bei einem der letzten europäischen Fürstenhäuser raten.) |
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#30
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| So, und jetzt ist hier auch Ende!
__________________ Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist. (Kurt Tucholski) |
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| Stichworte |
| arge, ärger mit der arge, urlaub bei hartz iv, urlaubanspruch |
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