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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 27.10.2009, 13:22
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Beiträge: 6
Ausrufezeichen Mein Kind hat auch Anspruch?!

Hallo

Ich habe mal ein paar Fragen und hoffe, dass mir jemand helfen kann!
Ich bin 19 und alleinerziehend, meine Tochter ist 15 Monate alt.
Ich bekomme ganz normal Hartz 4, was allerdings auch gerne mal schwankt. So habe ich diesen Monat beispielsweise nur 321€ bekommen, nicht all zu viel, wie ich finde.
Ich bekomme Unterhaltsvorschuss von 117€ (seit 2 Monaten aus noch ungeklärten Gründen nicht mehr) und Kindergeld 164€.

Nun habe ich von einer Bekannten, die ebenfalls alleinerziehend ist und Hartz 4 bekommt erfahren, dass sie wesentlich mehr Geld bekommt... und sie erklärte mir dann, dass mein Kind auch Anspruch auf Hartz 4 hat (wenn auch etwas weniger) und mir dazu noch Alleinerziehendenbonus von ca. 130€ zusteht.

Stimmt das?! Ich habe nämlich in letzter Zeit ein akutes Geldproblem, da mein Abschlag an Strom/Gas monatlich 135 euro beträgt, was ich aus eigener Tasche zahlen muss, das Amt steuert nichts bei.
Habe über 1000€ schulden und musste mir schon von Freunden Geld leihen!

Würde mich freuen, wenn man mir helfen kann. Denn beim Amt wurde mir damals NICHTS daovn gesagt, dass auch mein Kind Anspruch hat und mir als alleinerziehende Mutter etwas zusteht

Vielen Danke schon einmal an dieser Stelle!

Elfe
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  #2  
Alt 27.10.2009, 13:25
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Ja, das stimmt.

Hast du die Geburt dem Amt gemeldet. Was steht in deinem Bescheid?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 27.10.2009, 13:31
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Registriert seit: 27.10.2009
Beiträge: 6
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ui, das is eine schnell Antwort

Als ich letztes Jahr hier her zog und den Antrag stellte, war ich hochschwanger und sofern ich mich erinnern kann, habe ich die nötigen Angaben auch in dem Antrag festgehalten.

Was genau in meinem Bescheid steht, weiß ich gerade nicht :/

Schade, dass es nun schon so spät is, telefonisch erreicht man dort ja niemanden mehr. Sonst hätte ich gleich mal angerufen.

Das Amt bezahlt rückwirkend aber nichts oder?
Wenn mir seit 15 Monaten Geld zugestanden hätte, welches ich allerdings nicht bekommen habe?
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  #4  
Alt 27.10.2009, 13:34
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Beiträge: 5.840
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Doch. Dir steht eine rückwirkende Zahlung zu (§ 44 SGB X).
__________________
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  #5  
Alt 27.10.2009, 13:37
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Beiträge: 6
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Was echt?!

Ich habe immer so ein Pech was Ämtersachen angeht, damit komm ich sicher niemald durch.
Dann heißt es sowas wie "eigene Schuld" oder so...

Bekomme ich das auch rückwirkend, wenn ich tatsächlich vergessen habe dem Amt die Geburt meiner Tochter mitzuteilen?
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  #6  
Alt 27.10.2009, 13:41
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Das ist so. Ich muss mich aber etwas korrigieren. Wenn die Geburt während des Alg II-Bezuges erfolgte, ist es § 48 SGB X (Änderung in den Verhältnissen). § 44 SGB X (von Anfang an unrichtiger Verwaltungsakt)wäre es, wenn bei der Antragstellung das Kind schon dagewesen wäre. In beiden Fällen gilt aber rückwirkende Zahlung bis 4 Jahre.
__________________
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  #7  
Alt 27.10.2009, 13:47
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Registriert seit: 27.10.2009
Beiträge: 6
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Woah... das wär der nackte Wahnsinn!
Dickes Dankeschön!!

Dann kann ich endlich meine Schulden abbezahlen!
Und ich stecke mitten im Umzug. Ziehe am Samstag um.
Meine Zimmer sind die reinsten Bruchbuden quasi, Geld muss ich dafür ohnehin irgendwie auftreiben.

Wie ist das denn, wenn ich nun halt umziehe... Wegen den Ämtern?
Ich ziehe von Solingen nach Speyer.
Dann müsste das Amt hier in Solingen mir das doch nachzahlen oder?
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  #8  
Alt 27.10.2009, 13:50
Benutzerbild von Musiker
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Zitat:
Zitat von KleineElfe Beitrag anzeigen
Wie ist das denn, wenn ich nun halt umziehe... Wegen den Ämtern?
Ich ziehe von Solingen nach Speyer.
Dann müsste das Amt hier in Solingen mir das doch nachzahlen oder?
Richtig. Immer das aktuell zuständige Amt entscheidet (§ 48 (4) i.V.m. § 44 (3) SGB X)
__________________
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  #9  
Alt 27.10.2009, 13:55
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Registriert seit: 27.10.2009
Beiträge: 6
Daumen hoch

Vielen lieben Dank!
Hast mir echt geholfen!
Werde gleich morgen früh mal hinfahren und gucken, ob ich was erreichen kann vor meinem Umzug am Wochenende!

Super Forum! *Thumbs up*
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  #10  
Alt 27.10.2009, 14:05
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Registriert seit: 26.10.2009
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Unsere Arge in Solingen hat morgen zu,also Donnerstag
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