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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 15.10.2011, 09:30
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Beiträge: 4
Standard Mehrbedarf bei Schwangerschaft auch bei Krankengeld?

Hallo zusammen,

ich weiß, dass das Thema hier nicht so direkt reingehört, trotzdem stelle ich dir Frage jetzt hier, da ich im Internet sonst nichts wirklich hilfreiches gefunden habe.

Gibt es auch bei Zahlung von Krankengeld einen Mehrbedarf für Schwangere (Krankengeld wird NICHT aufgrund der Schwangerschaft gezahlt).

Der Fall sieht wie folgt aus: Ich arbeite als Familienhelferin in einer Familie, die Hartz IV bezieht. Die Mutter ist nun für mehr als 6 Wochen (genauer gesagt für 6 Monate) vom Amtsarzt aufgrund einer Traumatisierung durch den Verlust ihres Kindes krank geschrieben worden und eröffnete mir nun, schwanger zu sein. Da sie aufgrund ihrer Krankschreibung nun ja Krankengeld bezieht, war ich mir nicht sicher, ob sie dennoch Anspruch auf Mehrbedarf ab der 12. SSW hat? Und wenn ja, wo wir dies angeben/beantragen müssen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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  #2  
Alt 15.10.2011, 09:36
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Beiträge: 2.744
Standard

Ja, natürlich hat sie den. Der Mehrbedarf hat nichts mit der ARt des Einkommens zu tun. Sie muß entweder den Mutterpass oder wenn sie das nicht will eine Bescheinigung vom Arzt (kostet evtl. was) mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin einreichen.
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  #3  
Alt 15.10.2011, 10:05
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Registriert seit: 15.10.2011
Beiträge: 4
Daumen hoch

Ok, super Das ist ja schonmal gut. Und wo muss sie das einreichen? Also beim Jobcenter oder bei der Krankenkasse?
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  #4  
Alt 15.10.2011, 10:15
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Beiträge: 194
Standard

Der Mutterpass ist beim Jobcenter einzureichen, da diese Behörde den Mehrbedarf zahlt.
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  #5  
Alt 15.10.2011, 10:23
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Beiträge: 4
Standard

Super. Ihr habt mir sehr geholfen. Vielen Dank!
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  #6  
Alt 15.10.2011, 15:01
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Hat sie denn vorher gearbeitet, dass sie jetzt Krankengeld bekommt? Normalerweise schreibt einen ja ein Fach- oder der Hausarzt krank, nicht der Amtsarzt...

Und wenn sie vorher gearbeitet hat und jetzt wirklich Krankengeld bekommen sollte, noch dazu anscheinend der Bedarf einer Person (das verstorbene Kind) weggefallen ist: wird die Familie dann überhaupt noch ALG 2 bekommen? Der Bedarf des Kindes fällt weg und der Freibetrag für Erwerbstätigkeit...

War denn das aufstockende ALG 2 so hoch? Was hat sie denn verdient?

Turtle
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krankengeld, mehrbedarf, schwangerschaft

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