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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 11.03.2010, 18:25
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Standard Mehrbedarf bei Rehabilitationsausbildung beantragen. hilfe, wer kennt sich aus?

hallo,

ich hoffe ich bin im richtigen beitragsforum gelandet. und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. mein anliegen ist folgendes. ich befinde mich seit 1 1/2 jahren in einer ausbildung zur mediengestalterin als rehamaßnahme. aufrgrund einer psychischen krankheit war für mich der öffentliche erste arbeitsmarkt ausgeschlossen und deshalb hat man mich in die reha aufgenommen. das heißt die ausbildungskosten werden übernommen und ich bekomme 552€ geld vom leistungsträger und 187€ kindergeld. nun komme ich aber leider überhaupt nicht mehr mit dem geld hin. vorher war es schon mehr als knapp. und da sich meine miete nun erhöht (345€) und die heizkosten verdoppelt haben (69€) ab 1.05.2010 möchte ich nun einen mehrbedarf beantragen. laut dem rechner hier könnten es 145,00€ sein. mir selber fehlen jeden monat genau 100€.

aber wie genau beantrage ich dass jetzt? gibt es dafür vorlagen? was muss ich alles vorlegen? kontoauszüge (über wieviele monate zurückliegend), neuer mietpreis, kindergeld..??

ich habe leider wirklich keine ahnung! ich weiß auch nicht was ich reinschreiben sollte und worauf ich meinen mehrbedarf begründe. kann man einen allgemeinen mehrbedarf beantragen?

weiß jemand von euch wie ich dass ganze nun anstellen muss? und möglichst gleich alle unterlagen beisammen habe, damit sich das ganze nicht noch monate hinzieht. ich bin kaum noch in der lage meine rechnungen zu bezahlen und muss mir schon geld borgen.

ich wäre euch für eure hilfe sehr dankbar.

mit freundlichem grüßen

fragende24
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  #2  
Alt 11.03.2010, 18:33
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Standard

Hilft Dir dies weiter ?

Wenn nicht, teile bitte mit:
Wer ist der Träger der Maßnahme?
Wie nennt sich die Leistung, die Du erhälst (z.B. Übergangsgeld, Ausbildungsgeld.....)?
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  #3  
Alt 11.03.2010, 18:43
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erstmal vielen dank für die schnelle antwort!

leider hilft es mir nicht so richtig weiter. ich bin nicht im besitz eines behindertenausweises. aber ich befinde mich in der rehabilitation.

ich beziehe das geld von der "arbeitsagentur für arbeit". und das ganze nennt sich "leistungen zur teilhabe am arbeitsleben gemäß §§ 97 ff sozialgesetzbuch - drittes buch - (sgbIII) i.v.m. § 33 und §§ 44 ff sozialgesetzbuch - neuntes buch - (sgb IX)

angeben wird der betrag von 552,00€ dann als ausbildungsgeld.
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  #4  
Alt 11.03.2010, 20:50
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Du stellst einfach einen ALG 2 Antrag und legst alle Unterlagen bei, die du hast, dabei dann natürlich auch die, die als Nachweis dienen, dass du eine Reha-Ausbildung machst. Die ARGE sollte in der Lage sein, zu errechnen, ob und was dir zusteht.

Turtle
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  #5  
Alt 12.03.2010, 15:58
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Zitat:
Zitat von fragende24 Beitrag anzeigen
erstmal vielen dank für die schnelle antwort!

leider hilft es mir nicht so richtig weiter. ich bin nicht im besitz eines behindertenausweises. aber ich befinde mich in der rehabilitation.

ich beziehe das geld von der "arbeitsagentur für arbeit". und das ganze nennt sich "leistungen zur teilhabe am arbeitsleben gemäß §§ 97 ff sozialgesetzbuch - drittes buch - (sgbIII) i.v.m. § 33 und §§ 44 ff sozialgesetzbuch - neuntes buch - (sgb IX)

angeben wird der betrag von 552,00€ dann als ausbildungsgeld.
Der eine Mehrbedarf, welcher in dem anderen Thread gemeint war,
ist von einem Schwerbehindertenausweis unabhängig.
Den dort genannten Mehrbedarf gibt es nur, wenn
1. ALGII - Anspruch besteht (siehe Turtle -> antrag stellen)
und
2. wenn man einen Bescheid hat, wie Du, und auf Grundlage dieses Bescheides auch tatsächlich Geld fließt -> bei Dir eben das Ausbildungsgeld.

Aufgrund der Höhe gehe ich mal davon aus, dass Du eine eigene Wohnung hast
• anderweitige Unterbringung ohne Kostenerstattung U + V (Abs. 1 Nr. 4) 341,-- -
Grundbedarf (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG) ...............................
- Pauschale für Miete (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG) bzw.
Selbstbehalt bei höheren Mietkosten (§ 13 Abs. 3 BAföG) .. 146,--

- Höchstbetrag Zusatzbedarf Miete (§ 13 Abs. 3 BAföG) ....... 72,-

Bekommst Du noch Waisenrente/ Halbwaisenrente;
denn Dein Ausbildungsgeld erscheint mir bei Deiner Miete etwas niedrig,
oder ist Elterneinkommen angerechnet wurden?
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  #6  
Alt 16.03.2010, 00:36
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hallo erstmal danke für deine antwort. ich dachte der andere eintrag wäre abhängig von einem schwerbehindertenausweis.

bei meinen eltern kann kein einkommen berechnet werden da sie geringverdiener sind. und beide elternteile getrennt leben und eine neue familie gegründet haben. da ist wirklich nichts zu holen.

und ich habe eine eigene wohnung obwohl ich unter 25 bin. aber aufgrund schwieriger familienverhältnisse gab es kein zurück in die familie. auch mein kindergeld habe ich abzweigen lassen. damit es auch wirklich bei mir ankommt.

wird es denn nach bafög berechnet? ich bekomme ja kein bafög. tut mir leid wegen der dummen frage aber ich kenne mich in diesem bereich nur schlecht aus.

die meisten meiner kollegen leben zuhause bei ihren eltern und haben wesentlich mehr geld als ich. obwohl ihn ein teil abgezogen wird weil sie ja nicht in einer eigenen wohnung leben. vor einigen monaten ging das auch noch. ich hatte zwar vorher schon wenig geld und habe auf vieles verzichtet aber ich wollte mir auch einfach nicht die blöße geben beim jobcenter. es ist mir doch recht unangenehm das ich meine kontoauszüge zeigen müsste und quasi diese leute über alles was ich bezahlen muss und kaufe einsicht nehmen und haben.
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  #7  
Alt 16.03.2010, 18:36
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Zitat:
Zitat von fragende24 Beitrag anzeigen

wird es denn nach bafög berechnet? ich bekomme ja kein bafög. tut mir leid wegen der dummen frage aber ich kenne mich in diesem bereich nur schlecht aus.

die meisten meiner kollegen leben zuhause bei ihren eltern und haben wesentlich mehr geld als ich. obwohl ihn ein teil abgezogen wird weil sie ja nicht in einer eigenen wohnung leben. vor einigen monaten ging das auch noch. ich hatte zwar vorher schon wenig geld und habe auf vieles verzichtet aber ich wollte mir auch einfach nicht die blöße geben beim jobcenter. es ist mir doch recht unangenehm das ich meine kontoauszüge zeigen müsste und quasi diese leute über alles was ich bezahlen muss und kaufe einsicht nehmen und haben.
wird es denn nach bafög berechnet?
Nicht ganz, es gibt Ausnahmeregelungen für das Ausbildungsgeld im SGB III, ansonsten richtet sich die Berechnung nach den Regeln für die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
BAB wiederum richtet sich -mit Ausnahmen- nach BAFÖG
Stell den Antrag bei AlgII, so wie Turtle das schon sagte. Dort zählt jeder Tag, also am besten morgen hin zur ARGE/ Jobcenter oder wie das sonst bei Dir heisst.Den ausgefüllten Antrag abgeben kannst du später.
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