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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 19.09.2011, 16:37
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Ausrufezeichen Mehrbedarf Behinderung

Hallo, ich habe da mal eine Frage. Ich habe mehrere Sozialrechner im Internet gefunden und bei den meisten wurde ich gefragt ob ich eine Behinderung habe.

Meine Frage: bekommt man als Behinderter immer einen Zuschuss??? Ich habe einen Behindertenausweis 50% G

THX
Ich Nur
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  #2  
Alt 19.09.2011, 16:45
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Nein, nicht immer. Du müsstest Reha-Leistungen erhalten, damit es einen MB gibt (§ 21 Abs. 4 SGB II). Solltest du erwerbsunfähig sein (Sozialgeldbezieher), dann gäbe es einen Mehrbedarf nach § 23 Satz 1 Nr. 4 SGB II. Aber eben nur dann (Erwerbsunfähigkeit).

Turtle
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  #3  
Alt 19.09.2011, 19:33
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Beiträge: 2
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Ich bin in der Reha, hat das was zu sagen????
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  #4  
Alt 19.09.2011, 21:54
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Welche Art Reha? Es müssen konkrete Rehaleistungen zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben sein. Keine medizinische Reha...

Turtle
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Stichworte
behinderung, mehrbedarf

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