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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, gerade hat sich mein Mann von mir getrennt und ich bin jetzt alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern. Aktuell beziehe ich dementsprechend Hartz 4, was nicht heissen soll, dass das auf Dauer so bleiben soll. Mein Antrag ist auch schon genehmigt, allerdings wurde mir der Mehrbedarf für Alleinerziehende verwehrt, weil ich im Haus meiner Eltern zur Miete wohne. Die Wohnung ist komplett abgetrennt, separater Eingang, ich bezahle mir alles, wirklich alles selber, samt hoher Miete. Auch Kinderbetreuung habe ich hier nicht, weil selber alle berufstätig sind. Kann ich dagegen Wiederspruch einreichen? Hat damit schonmal jemand Erfahrung gemacht? Würde mich über Antwort freuen ![]() Liebe Grüße |
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#2
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| Ja, lege Widerspruch dagegen ein!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Danke für die Antwort ![]() Schon Erfahrung damit gemacht? |
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#4
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| Achja, mir is noch eine Frage eingefallen. Mir wurde gesagt, dass das gesetzlich so geregelt ist, bisher habe ich jedoch noch nichts dazu gefunden, wo das geschrieben ist. Weiss das jemand? |
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#5
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| Mandy hat doch die Antwort bereits gegeben. Lege Widerspruch ein, denn du hast Anspruch darauf!
__________________ Gruß holly |
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#6
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| Erkläre, dass Du Deine Kinder allein erziehst! Das Amt kann und darf nicht davon ausgehen, nur weil Du im gleichen Haus wie Deine Eltern wohnst, dass diese an der Erziehung Deiner Kinder beteiligt sind.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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| Das habe ich getan. Die wissen, dass es eine abgeschlossene Wohnung ist und die kennen ja auch meine Miete ^^ Ich wüsste nur gerne, worauf sie sich genau berufen, bisher habe ich noch rein gar nichts diesbezüglich gelesen. Ich muss ja den Wiederspruch begründen können ... |
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#8
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| Zitat:
Für die Entscheidung des Amtes gibt es keine Grundlage, weil sie falsch ist. |
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