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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 12.03.2010, 13:47
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Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 4
Standard Mehrbedarf Alleinerziehende

Hallo,

gerade hat sich mein Mann von mir getrennt und ich bin jetzt alleinerziehend mit zwei kleinen Kindern.
Aktuell beziehe ich dementsprechend Hartz 4, was nicht heissen soll, dass das auf Dauer so bleiben soll.

Mein Antrag ist auch schon genehmigt, allerdings wurde mir der Mehrbedarf für Alleinerziehende verwehrt, weil ich im Haus meiner Eltern zur Miete wohne.
Die Wohnung ist komplett abgetrennt, separater Eingang, ich bezahle mir alles, wirklich alles selber, samt hoher Miete.
Auch Kinderbetreuung habe ich hier nicht, weil selber alle berufstätig sind.

Kann ich dagegen Wiederspruch einreichen?
Hat damit schonmal jemand Erfahrung gemacht?

Würde mich über Antwort freuen

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 12.03.2010, 14:11
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
Standard

Ja, lege Widerspruch dagegen ein!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 12.03.2010, 14:51
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Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 4
Standard

Danke für die Antwort
Schon Erfahrung damit gemacht?
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  #4  
Alt 12.03.2010, 15:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 4
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Achja, mir is noch eine Frage eingefallen.
Mir wurde gesagt, dass das gesetzlich so geregelt ist, bisher habe ich jedoch noch nichts dazu gefunden, wo das geschrieben ist.
Weiss das jemand?
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  #5  
Alt 12.03.2010, 15:51
Benutzerbild von holly8
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Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 466
Standard

Mandy hat doch die Antwort bereits gegeben. Lege Widerspruch ein, denn du hast Anspruch darauf!
__________________
Gruß holly
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  #6  
Alt 12.03.2010, 17:04
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
Standard

Erkläre, dass Du Deine Kinder allein erziehst! Das Amt kann und darf nicht davon ausgehen, nur weil Du im gleichen Haus wie Deine Eltern wohnst, dass diese an der Erziehung Deiner Kinder beteiligt sind.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #7  
Alt 13.03.2010, 00:48
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Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 4
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Das habe ich getan.
Die wissen, dass es eine abgeschlossene Wohnung ist und die kennen ja auch meine Miete ^^
Ich wüsste nur gerne, worauf sie sich genau berufen, bisher habe ich noch rein gar nichts diesbezüglich gelesen.
Ich muss ja den Wiederspruch begründen können ...
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  #8  
Alt 13.03.2010, 00:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2008
Beiträge: 845
Standard

Zitat:
Zitat von Chaggy Beitrag anzeigen
Ich wüsste nur gerne, worauf sie sich genau berufen, bisher habe ich noch rein gar nichts diesbezüglich gelesen.
Ich muss ja den Wiederspruch begründen können ...
Begründe, dass dir der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II zusteht, weil du alleine mit deinen Kindern zusammenlebst und alleine für sie sorgst.

Für die Entscheidung des Amtes gibt es keine Grundlage, weil sie falsch ist.
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