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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 02.02.2012, 18:47
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Beitrag Mehrbedarf abgelehnt

Hallo,
als unsere Ehe noch funktionierte habe ich ein altes,renovierungsbedürftiges Haus per Darlehen gekauft und darin mit dem heute 11jährigen Sohn gewohnt.
Vor zwei Jahren haben mein mann und ich uns getrennt,er lebt in einer seperaten Wohnung im Haus und ich in einer Wohnung mit dem Sohn der allergisches chronisches Asthma hat.
Da ich keine Arbeit finde leben wir von Hartz4,Mehrbedarf wegen Asthma und als Alleinerziehende wird hartnäckig abgelehnt.In Pirmasens werden Widersprüche intern in der Kreisverwaltung bearbeitet/abgelehnt.
Begründung :da wir im gleichen Haus leben,gelte ich nicht als alleinerziehend.
Dabei kann mein Sohn seinen Vater nicht in dessen nur teilweise renovierten Wohnung besuchen da er dort allergisch reagiert.
Ich versorge das kind alleine fahre ihn mit dem pkw zur Schule und hole ihn ab,weil er den Weg vom Bus bis zur Schule mit der schweren Schultasche nicht schafft.Fahrtkosten bekomme ich keine.
Auch den Mehrbedarf für Alleinerziehende bekomme ich nicht,obwohl sich die Kontakt mit dem Vater auf einen Kinobesuch alle vierzehn Tage beschränkt,was der Vater auch beim Amt bestätigt hat.Nun ist dieser in Arbeit und geht vor dem Kind aus dem Haus und kommt spät heim,so daß der junge ihn gar nicht sehen kann-trotzdem ablehnung des Mehrbedarfs.
Nun bin ich auch noch um 30%gesperrt,weil ich nur 9 von 10 geforderten Bewerbungen geschrieben habe.Daß ich am Ende des Monats kein Geld mehr für eine Druckerpatrone und Porto hatte wurde als Begründung nicht anerkannt.
Ich weiß nicht mehr weiter!Es fehlt an allem,warme Wintersachen,Lebensmittel,Benzin für die Fahrten zum Facharzt,zur Schule...
Habe nach Abzug aller Kosten für die Unterkunft definitiv noch 19 Euro für den ganzen Monat und davon soll ich wieder 10 Bewerbungen für ganztagssterllen versenden(auch wenn ich das Porto irgendwann zurückbekäme).Dabei kann ich nicht vollzeit arbeiten,weil sich dann niemand um das kind kümmert.Ganztagsbetreuung wird an simons gymnasium nicht angeboten...
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  #2  
Alt 02.02.2012, 18:53
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Beiträge: 3.305
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Zahlt der Mann denn wenigstens Unterhalt für das Kind und Miete für seine Wohnung?
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  #3  
Alt 02.02.2012, 18:58
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Ort: pfalz
Beiträge: 8
Standard kein unterhalt

als der mann auch noch von hartz4 lebte bekam ich vom Amt 150 euro Miete und nebenkostenanteil,aber seit er arbeitet (seit 2.01.12 )nicht mehr.Er hat antrag auf ein Überbrückungsdarlehen gestellt,weil er erst mitte Februar den ersten lohn bekommt.Er fährt täglich ca 60 km zur Firma,hat überall Schulden,weil er das Benzin nicht zahlen kann und der Sohn bekommt keinen Unterhalt,er ist bei mir in der Hilfe-diesen Monat gerade mal knapp 600Euro...
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  #4  
Alt 02.02.2012, 20:05
Benutzerbild von Mandy
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Halte Dich bitte an unsere Forenregeln bzgl. Groß-/ Kleinschreibung, ansonsten müssen wir Deine Beiträge löschen!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 02.02.2012, 20:11
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Zitat:
Zitat von ramona Beitrag anzeigen
als der mann auch noch von hartz4 lebte bekam ich vom Amt 150 euro Miete und nebenkostenanteil,aber seit er arbeitet (seit 2.01.12 )nicht mehr.Er hat antrag auf ein Überbrückungsdarlehen gestellt,weil er erst mitte Februar den ersten lohn bekommt.Er fährt täglich ca 60 km zur Firma,hat überall Schulden,weil er das Benzin nicht zahlen kann und der Sohn bekommt keinen Unterhalt,er ist bei mir in der Hilfe-diesen Monat gerade mal knapp 600Euro...
ich versteh kein Wort

Lösung: verkauf die Bruchbude, such für dich und dein Kind eine Wohnung in Schulnähe.
Der Vater kann näher an seine Arbeitsstelle ziehen.
Da er sich ja wohl so "kümmert", daß du dich als alleinerziehend bezeichnest, macht das nicht viel aus.

Und nun harre ich der Gegenargumente^^
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  #6  
Alt 02.02.2012, 20:42
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WEnn Ihr getrennt lebt, muß er doch Unterhalt für Euch zahlen. Unterhalt geht vor Schulden.
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  #7  
Alt 02.02.2012, 20:56
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Zitat:
Zitat von ramona Beitrag anzeigen
,Mehrbedarf wegen Asthma
Wegen Asthma gibt es eigentlich keinen Mehrbedarf.

http://www.deutscher-verein.de/05-em...DV%2025-08.pdf
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  #8  
Alt 02.02.2012, 20:58
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uneigentlich auch nicht. Asthma verursacht doch keine kostgenaufwändige Ernährung.
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  #9  
Alt 02.02.2012, 21:01
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Hallo ramona,

Wenn man wirklich sich trennt, dann versucht man auch so schnell wie möglich nicht mehr gemeinsam im Haus zu wohnen. Das ist zumindest die allgemeine Lebenserfahrung. Dass das JC bei dieser Konstellation dir den Mehrbedarf als Alleinerziehende nicht anerkennt ist daher nicht überraschend.
Wie ist denn jetzt der Status, ist der Trennungsunterhalt geregelt und hast du die Scheidung schon eingereicht?

Du schreibst, du hast dir das Haus per Darlehen gekauft hast, wer bedient denn jetzt das Darlehen und warum veranlaßt du nicht deinen Mann, aus dem Haus zu ziehen?

Und mit Hartz IV ist bei Trennung/Scheidung ein renovierungsbedürftiges Haus, welches noch mit Schulden belastet ist, wirklich nicht zu halten.
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  #10  
Alt 02.02.2012, 21:11
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
Nun ist dieser in Arbeit und geht vor dem Kind aus dem Haus und kommt spät heim,so daß der junge ihn gar nicht sehen kann-trotzdem ablehnung des Mehrbedarfs.
Das dürfte in abertausenden Haushalten in ganz Deutschland gang und gäbe sein, dass ein Elternteil ob der Erwerbstätigkeit zumeist erst dann nach Hause kommt, wenn das Kind schon (fast) im Bett liegt. Deshalb bekommt aber das Elternteil, dass ganz oder früher zuhause ist, trotzdem keinen MB Allein.

Und einen MB für Astma gibts schonmal gar nicht.

Turtle
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Stichworte
alleinerziehen, mehrbedarf, widerspruchsverfahren

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