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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo, wie ist das bei Aufnahme einer anderen Massnahme, läuft die Vergütung dann weiter? >ich habe gehört , dass einmal im voraus und 1X rückwirkend gerzahlt wird und dadurch ein <monat <ebbe ist? |
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#2
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| Dazu müsste man wissen, was für Maßnahmen du machst und was für Geld du meinst. Turtle |
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#3
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| Hallo, z.B Massnahme für Bewerbungen, schule etc., ALG 2 bis 01.07. (zahlung 01.06.) <Neue Zahlung erst am 01.08.2011? |
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#4
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| Verstehe keinen Ton. Was soll z. B. eine Bewerbungsmaßnahme mit deinem ALG 2 Anspruch zu tun haben? Turtle |
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#5
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| Gibts bei Maßnahmen eine Vergütung? Abgesehen von der AGH Entgelt meine ich. Habe noch nie gehört, daß eine Teilnahme an einem Bewerbungstraining vergütet wird. |
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