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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Guten Tag, morgen habe ich einen Termin im Jobcenter. Am 15.11. endete mein ALG-I-Anspruch). Dort wird die Eingliederungsvereinbarung geschlossen. Ich habe vom 1.7. bis zum 31.10.09 in Vollzeit als Hotelfachmann gearbeitet. Dieser Vertrag endete saisonbedingt, mit der schriftlichen Zusage zur Wiedereinstellung ab dem 1. April. Vor dem 1.Juli habe ich eine 2jährige Umschulung zum Bürokaufmann absolviert. Daher bin ich dann in meinen alten Beruf als HoFa zurückgekehrt. Seit dem 9.10. habe ich zudem einen 400€-Job als Bürokaufmann (ich habe 2 Berufe!!), mit der Möglichkeit zur Übernahme in Vollzeit ab dem 1. Januar. Der Arbeitgeber wird mir die Entscheidung in den nächsten 2 Wochen mitteilen. Die Chancen stehen ganz gut. Die Arbeit ist sehr interessant und auch sehr anspruchsvoll. In der Firma gibt es einige strukturelle Änderungen, die auch spontane Einsätze erfordern. Ich gehe bislang nur Dienstags und Freitags (insges. 15-18 Std.) hin und es könnten vor Weihnachten noch ein Tag je Woche hinzukommen. Jetzt die Frage: In wieweit wird man mich in eine Maßnahme stecken bzw. darf man mich in eine Maßnahme drängen? Muss ich gleich einen 1€-Job annehmen? Muss ich Einschnitte in meinem 400€-Job in Kauf nehmen, trotz Möglichkeit zur Übernahme? Ich könnte zusätzlich als HoFa auch in Teilzeit arbeiten, doch wird mir dann wegen dieser (besch....) Gleitzone ein ganzer Batzen abgezogen. Ich möchte mich gerne intensiv auf meine Aufgabe konzentrieren. Ich habe Angst, dass das Job-Center mich in irgendwelche sinnlosen Maßnahmen steckt, wie zb Excel für Anfänger oder Telefontraining, wo ich sowieso schon qualifizierte Erfahrungen besitze. Ich kenne welche, die basteln dir ein Warenwirtschaftssystem mit Excel und werden eben in eine Maßnahme "Excel für Anfänger" gesteckt. Darauf habe ich keine Lust und es mich auch unterfordern bzw. im Hinblick auf meine Tätigkeit behindern. Was kann man tun? Welche Stategie muss ich mir für den "Fallmanager" (ja, so nennt sich der Sachbearbeiter im Jobcenter!) überlegen? |
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#2
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| Theoretisch ist das möglich, dass man die Aufgabe der Arbeit zugunsten einer Maßnahme oder einer anderen Arbeit von dir verlangt. Rechtsgrundlage dafür ist § 10 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 3 SGB II. Lass dir doch von deinem Arbeitgeber eine Einstellungszusage geben. Wenn jetzt auch noch ein Tag pro Woche dazukommt, du also dann 20 oder mehr Stunden arbeitest, wirst du doch auch über 400 Euro, also über die Minijobgrenze hinweg kommen und wieder versicherungspflichtig beschäftig sein, oder etwa nicht? Turtle |
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#3
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| über diesen verachtlichen und unsozialen Paragrafen bin ich auch gestoßen. Wie kann man so ein Gesetz nur billigen? Wie kann man dafür eine Mehrheit kriegen? Damit kann man das Gefühl haben, dass sein bisheriges Berufsleben für den A... war. Weil alle Qualifikationen dann nutzlos erscheinen. |
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#4
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| Wolltest du jetzt eine Antwort oder willst du eine Grundsatzdiskussion dazu? Das Gesetz steht und der Paragraf ist für die gedacht, die meinen, ein 400 Euro Job reicht und mehr müssen sie nicht machen. Von daher sehe ich durchaus eine Nützlichkeit. Zum Diskutieren ist dieses Unterforum allerdings nicht gedacht. Turtle |
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#5
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| Nein, vielen Dank. Ich werde es nicht auch noch riskieren, hier gesperrt zu werden. Danke für die Informationen. P.S. für welches Jobcenter arbeitest Du? |
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#6
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| Zitat:
Turtle |
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#7
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| gelöscht by Mod Geändert von Turtle1972 (03.12.2009 um 23:03 Uhr) |
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#8
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| Zitat:
Zitat:
Geändert von Turtle1972 (03.12.2009 um 23:05 Uhr) |
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#9
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| Ich möchte wissen, ob das Forum überwacht wird - von den Behörden!!!! Mag sein, dass ich Visionen habe. Aber ich habe den Verdacht, dass es so ist. |
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#10
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| Hallo Thomas78, Zitat:
lg edy |
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