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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 03.08.2009, 11:51
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Unglücklich Mann behält Eigenheim, Frau Hartz 4

Ich habe mich vor einigen Wochen von meinem Mann getrennt und würde gerne mit den beiden gemeinsamen Kindern aus dem gemeinsamen Haus ausziehen. Heute wollte ich den Hartz 4 Antrag abgeben, aber das Amt stört sich leider an dem Eigenheim. Die neue Wohnung wurde als angemessen genehmigt, nur man wisse jetzt nicht, inwiefern das Haus als mein Vermögen gilt. Das Haus ist noch ziemlich hoch belastet und ein Verkauf bei der derzeitigen Lage wäre, aufgrund auch von Vorfälligkeitszinsen etc., ein Minusgeschäft. Eine Anteilsauszahlung meines Mannes an mich scheint aufgrund seiner finanziellen Umstände als unmöglich. Nunmehr soll ich den Kaufvertrag sowie eine Verbindlichkeitsaufstellung von der Bank besorgen und den neuen unterschriebenen Mietvertrag einreichen. Das Haus wurde mit einem gewissen Eigenkapitalanteil gekauft, welches aber mein Mann alleinig zur Verfügung gestellt hat. Ich bin jetzt ziemlich verwirrt, da ich jetzt zwar den Mietvertrag unterschreiben "darf", aber danach noch ziemlich unklar ist, was weiter passiert. Das Amt sagte mir, dass die Umstände soweit alle passen würden, nur eben das Haus eine etwas kompliziertere Geschichte ist. Hat hier jemand Erfahrung?
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  #2  
Alt 03.08.2009, 12:15
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Beiträge: 321
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Die Leistungen nach dem SGB II werden dir vermutlich nun vorläufig bewilligt, damit du jetzt Geld hast um den Lebensunterhalt sicherzustellen.

Dann muss aber geprüft werden, ob das Haus (ich unterstelle mal, dass es zur Hälfte dein Eigentum ist, sonst würde sich diese Frage ja gar nicht stellen) Vermögen darstellt. Es ist dann von dir ein nicht selbst genutztes Eigenheim und stellt grundsätzlich Vermögen dar. In diesem Falle können dir die Leistungen nur darlehensweise gewährt werden, bis zur Verwertung deines Vermögens. Das bedeutet, dass du die Leistungen zurückbezahlen musst, sobald es dir möglich ist. Häufig sichert sich der Leistungsträger in solchen Fällen ab, in dem eine Grundschuld eingetragen wird.

Wenn die Belastungen den Wert des Hauses übersteigen stellt es kein Vermögen dar und die Leistungen werden als Zuschuss gewährt, dieses kann aber erst nach einer genauen Überprüfung festgestellt werden.

Dass dein Mann das Eigenkapital gestellt hat, spielt eigentlich keine Rolle. Das Haus gehört zur Hälfte dir und der Wert ist ja nun da oder wurde bei dem Hauskauf etwas anderes vertraglich vereinbart?!
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  #3  
Alt 12.02.2010, 14:08
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Beiträge: 11
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Das ganze ist meist gar nicht so heiß,wie man es essen will , überhaupt wenn noch Bankschulden und Laufzeiten.
Auflistung :Hauswert heute minus Restschulden minus Vorfälligkeitsentschädg minus Makler etc. geteilt durch 2 Personen ergibt meist weniger als die zulässigen Altersvorsorgebeträge (für -3-Personen)(1Frau,2Ki), der einem zusteht. Ebenfalls wäre es ggf. eine (nicht zu unterschätzende Begründung) unzumutbare geistige Belastung für den Mann, neben der Frau auch noch das Haus zu verlieren.....
Wenn allerdings der Mann seinen Unterhaltspflichten (a)noch nicht geschieden,
(b)Scheidungsantrag gestellt,(c)nach Scheidung
nicht voll nachkommen kann ,dann habt Ihr Pech gehabt.
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