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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, Ich bin seit dem 23.6. mit meiner Ausbildung fertig, somit Arbeitssuchend und nehme gerade bei der einwöchigen Maßnahme der ARGE teil, in der man den Antrag ausfüllt, Bewerbungen schreibt usw. Nun habe ich ab Montag einen Job in Aussicht der zunächst für einen Monat (bis 7.8.) befristet ist, evtl. wird er einen weiteren Monat verlängert. In diesem Job würde ich ungefähr 900€ Netto verdienen. Nun meine Frage: Bekomme ich dann trotzdem für Juni und Juli Leistungen von der ARGE? Ich habe gelesen, dass sich das nach dem Datum der Einzahlung des Gehalts richten würde, also dass wenn ich das geld am 31.7. bekomme, ich keine Leitungen von der ARGE erhalte und kommt es am 1.8. erhalte ich Leistungen?! Es geht mir nicht darum soviel Geld wie möglich rauszuscheffeln. Die Sache ist nur die, dass ich mir für den Monat Juli Geld leihen musste um meine Miete usw. zu zahlen und wenn ich diese Schulden vom Gehalt zahlen muss und zusätzlich Miete usw. im August davon zahle, bleiben mir noch 200€ zum Leben für den August. Mal davon abgesehen dass ich dann im August nochmal zur Maßnahme müsste, wenn der Vertrag nicht verlängert wird und ich bis dahin keine Stelle gefunden habe. Kommt das Geld also im Ausgust würde ich keine Leistungen erhalten weil ich ja erst Gehalt bekommen habe?!? Kurzum: Existiert die Möglichkeit für den Zeitraum vom 23.6. - 12.7. Leistungen zu bekommen, wenn ich Ende Juli/Anfang August Geld bekomme? Gruß, Chulia |
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#2
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__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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