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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 21.01.2011, 00:58
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Registriert seit: 05.06.2010
Beiträge: 7
Standard Landbesitz & Harz4 / wird der Freibetrag des Ehepartners mit berücksichtigt ?

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich des Freibetrages welcher Harz 4 Empfängern bei Ersparnissen & Besitz gewährt wird.

Stand der Dinge:
Ich befinde mich momentan in einer Fortbildung und mein ALO-Geld I Anspruch läuft zum 01.01.2012 aus. Falls ich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in die Arbeitswelt zurückgekehrt bin besteht die Möglichkeit der Selbständigkeit…welches meinen Anspruch noch etwas verlängern würde. Dies ist aber nicht kern meiner Frage. Es geht vielmehr um den Eintritt ins Harz4.

Persönliche Daten:
Alter beim Eintritt ins Harz4: Ehepartner / Ich / Kind = 45 / 38 / 14 (Frau nicht erwerbstätig “Hausfrau“)
Wenn ich unser System richtig verstehe fallen wir nach Ablauf meines ALO-Geld I Anspruches als 3-Köpfige Familie ins Harz4.

Soo, nun zur Kernfrage:

1. Meine Eltern überschrieben mir vor einiger Zeit ein Stück Weideland, Wert ca. 8000€.

Wie ist denn der Aktuelle Stand bezüglich des Freibetrages “???€“ / pro Lebensjahr. Ich finde im Netz wiedersprüchliche Angaben.
Auch geht es meist um Ersparnisse oder Wohnen im Eigenheim. Wie schaut es mit Grundbesitz (also ohne darauf zu wohnen) aus?


2. Ich habe gelesen dass beide Ehepartner jeweils diesen Anspruch haben. Bedeutet dies…jeder für sich oder könnte man in unserem Fall den Freibetrag beider Ehepartner bündeln und zum Gegenrechnen des Landpreises anwenden? ! Das Land ist aber nur auf meinen Namen im Grundbuch eingetragen !

Obwohl es hier nicht um Unsummen geht wäre es schade wenn es aufgrund von Unwissenheit vor die Hunde geht da es sich in ferner Zukunft in Bauland verwandeln könnte.

Sollten die Rechenbeispiele nicht zu unseren Gunsten aufgehen würde ich mich wenn vorhanden über einen Rettungsplan freuen… Schenkungen haben meines Wissens Karenzzeiten… wie sieht es mit dem Verkauf zu symbolischen 1€ im Kreise der “nicht betroffenen“ Familie oder im Freundeskreis aus.


Ich danke den Informierten Schreibern bereits für hilfreiche Antworten.

Zusatzfrage: Gibt es unparteiische Beratungsstellen bei denen man vorab zu solch ungeklärten Fragen handfeste Antworten erhält...bevor man am Tag-X auf der offiziellen Begörde ins offene Messer läuft?
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  #2  
Alt 21.01.2011, 01:02
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Die Freibeträge von Partner können zusammengerechnet werden, die von Kindern gehen extra.

Bei dir wären das also 45 + 38 Jahr = 83 Jahr. 150 Euro pro Lebensjahr sind frei, sind dann also 12.450 Euro.

Von daher ist dein 8000 Euro Grundstück kein Problem, da geschützt. Auf solche Dummheiten, wie "für 1 Euro verkaufen" kannst du somit getrost verzichten.

Bzgl. Beratungsstellen kann ich dir nicht weiterhelfen. Aber du findest bestimmt bei google was.

Turtle
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  #3  
Alt 25.01.2011, 10:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.06.2010
Beiträge: 7
Standard Danke

Hallo Turtle,

danke Dir für die schnelle Antwort. Na dann bin ich ja beruhigt...falls es soweit kommen sollte und ernst wird.

Wäre es nun weise es mit gutem Gewissen beim Hartz4 Antrag anzugeben...

Es wäre ja sozusagen unantastbar...aber wer weis was die Zukunft und damit verbundene Gesetzesänderungen bringen. Es steht dann nun mal schwarz auf weiß in der Akte. Angenommen es entsteht eine längerfristige Harz4 Geschichte und es wird zwischenzeitlich zu Bauland...das wäre höchst unangenehm.

Wie schaut das Strafmaß aus... Wenn ich wegen dem aktuell geringen Wert und eh in Vergessenheit geraten stück Weideland versäume es angegeben.

Scannt der Staat die Finanzämter und Grundbuchämter und präsentiert mir kurz nach Antragsabgabe mein "Vergehen"?

Droht Vollzugsanstalt und Megakürzung der Bezüge oder wird dann erkannt dass es aufgrund des Wertes für meinen Status unerheblich ist und mit einem du,du,du, meiner Akte nachgetragen.

Ich sträube mich eben mein einziges Besitz/Wertstück offenzulegen...

Vielleicht hat jemand erfahrungen oder Geschichten zur Hand...ob es hierbei um eine VERBRECHEN oder ein geradezubiegendes Missgeschick handelt.

Grüsse
Schnuppertaucher
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  #4  
Alt 25.01.2011, 10:12
Benutzerbild von anabell
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Beiträge: 632
Daumen runter

ich hoffe, es antwortet hier keiner!
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  #5  
Alt 25.01.2011, 10:17
Benutzerbild von edy
edy edy ist offline
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Hallo Schnuppertaucher,


Zitat:
Angenommen es entsteht eine längerfristige Harz4 Geschichte und es wird zwischenzeitlich zu Bauland...das wäre höchst unangenehm.
d.h. doch übersetzt:

Wenn es Bauland wird habe ich auf einmal 100 000€, könnte ich dann
das laufende Alg2 nicht weiter beziehen? ( wäre ja schade).



lg
edy
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Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #6  
Alt 25.01.2011, 10:44
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Zitat:
Zitat von anabell Beitrag anzeigen
ich hoffe, es antwortet hier keiner!
Wie war das noch…Jeder ist seines Glückes Schmied…natürlich auch mit allen Konsequenzen für seine Taten.
Als langjähriger Steuerzahler und Erstanträger entscheide ich mich nun mal für das was mir und meiner Familie am wenigsten schadet…es ist ja auch nur spekulativ und für den äußersten Ernstfall gedacht.
Habe mich genauso vor meiner Arbeitslosigkeit vielseitig erkundigt und die Ämter bearbeitet…
Ergebnis = Arbeitslosengeld, Wohngeld, Fortbildung, Fahrtgeldzuschuss usw. und dies vom 1. Tag an.
Zu oft hört man Geschichten von un- oder fehlinformierten Mitstreitern die sich auf dem Amt vor einem Klugscheisser wiederfinden… „ na das hätten sie aber gleich beantragen müssen…dafür ist es nun leider zu spät“
Diese Kandidaten findet man dann morgens in den Privatsendern mit ihrer 9-Köfigen Familie auf dem Outing-Sofa.
Da schadet es meiner Meinung nicht informiert zu sein und seine persönlichen Grenzen auszuloten.
Recht oder Unrecht muss jeder für sich in die Waagschale legen.
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  #7  
Alt 25.01.2011, 10:47
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Wo wäre das Problem ?
Wenn deine Stadt das Grundstück zu Bauland ausweist, und hierdurch würde der Wert erheblich steigen - verkauf das Gelände (bringt dann mehr Geld ein als jetzt), und von dem Erlös stellst du deinen Lebensunterhalt sicher.
Sollte es soweit kommen, wäre ggfs. eine darlehensweise Gewährung der Hilfe möglich, wenn der Verkauf nicht so schnell über die Bühne gehen kann.

Und warum gehst du davon aus, dass du in elfeinhalb Monaten immer noch arbeitslos bist ? Zudem könnte auch deine Frau einen Job annehmen - schließlich ist euer Kind nicht mehr im Kleinkindalter.

Ich finde es immer wieder beeindruckend, wie sich manche Menschen hier schon ein Jahr vor der eventuellen Inanspruchnahme von SGB II-Leistungen Gedanken darüber machen, wie man Vermögen so sichern kann, dass es keine Auswirkung auf die Höhe von (in Zukunft möglicherweise zu gewährenden) Sozialleistungen hat, andererseits aber keine Gedanken dahingehend gemacht werden, wie man diesen Sozialleistungsbezug aktiv verhindern kann, z.B. durch Arbeitsaufnahme.
__________________
Schöne Grüße
ubu
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  #8  
Alt 25.01.2011, 11:34
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Zitat:
Zitat von ubu Beitrag anzeigen
Wo wäre das Problem ?
Wenn deine Stadt das Grundstück zu Bauland ausweist, und hierdurch würde der Wert erheblich steigen - verkauf das Gelände (bringt dann mehr Geld ein als jetzt), und von dem Erlös stellst du deinen Lebensunterhalt sicher.
Sollte es soweit kommen, wäre ggfs. eine darlehensweise Gewährung der Hilfe möglich, wenn der Verkauf nicht so schnell über die Bühne gehen kann.

Und warum gehst du davon aus, dass du in elfeinhalb Monaten immer noch arbeitslos bist ? Zudem könnte auch deine Frau einen Job annehmen - schließlich ist euer Kind nicht mehr im Kleinkindalter.

Ich finde es immer wieder beeindruckend, wie sich manche Menschen hier schon ein Jahr vor der eventuellen Inanspruchnahme von SGB II-Leistungen Gedanken darüber machen, wie man Vermögen so sichern kann, dass es keine Auswirkung auf die Höhe von (in Zukunft möglicherweise zu gewährenden) Sozialleistungen hat, andererseits aber keine Gedanken dahingehend gemacht werden, wie man diesen Sozialleistungsbezug aktiv verhindern kann, z.B. durch Arbeitsaufnahme.
Hallo & danke !

Genau solche Antworten hatte ich mir hier erwartet. Es ist wirklich noch viel Zeit bis es möglicherweise ernst werden könnte. Ich nenne es mal Vorbeugung. Horte genügend Geschichten bei denen erst "kurz vor 12" in Aktion getreten wurde und aufgrund von unwissenheit Fehlentscheidungen getroffen wurden. Dies wollte ich uns ersparen.

Natürlich wird meine Frau auch aktiv werden können...da hätte ich schon das nächste Thema. Unsere Sprache...ausschliesslich also ca. 90% englisch (Muttersprache meiner Frau).
Trotz Studium & Berufspraxis wird sie es auf dem deutschen Markt nicht leicht haben...erst recht nach langjähriger Berufspause.

Schätze dass im Falle von Harz4 und der zwangsläufigen Arbeitsaktivierung meiner Frau es zunächst mal Sprachkurse regnen sollte. Auch mit diesem Thema hatte ich mich noch nicht auseinandergesetzt...man hört nur dass Menschen aus aller Welt bei uns eingegliedert und berufstauglich aufpoliert werden.

Zum einkaufen und smalltalk reichte es immer aber bedingt durch unseren Freundeskreis und mich als Alleinverdiener gab es da nie wirklich Druck.

Tja, so sammelt man über die Monate Eindrücke und hofft auf das Beste. Informierte zeigen möglicherweise 3 Monate vorher Interesse am Deutschkurs anstelle es 3 Monate nach Eintritt ins Harz4 vom Berater im Nebensatz zu erfahren.

Vielen Dank & weiter so...
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  #9  
Alt 25.01.2011, 12:19
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Informierte (und vor allem: INTERESSIERTE)................... melden sich zu nem Deutschkurs bei der VHS an und fragen nicht den Staat nach einer Kostenübernahme!
__________________
"Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)
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  #10  
Alt 25.01.2011, 12:30
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Zitat:
Zitat von Schnuppertaucher Beitrag anzeigen
dass im Falle von Harz4 und der zwangsläufigen Arbeitsaktivierung meiner Frau
Siehst du - genau das meinte ich.
Deine Aussage hört sich nämlich so an: "Im Moment reicht ja das Arbeitslosengeld aus, warum sollte meine Frau arbeiten ? Es reicht ja, wenn sie sich beim Hartz IV-Bezug zwangsweise mit Arbeit auseinandersetzen muss."

Andersherum wird ein Schuh draus. Hexepebbles hat's ja schon gesagt. Ab zur nächsten VHS und einen Deutschkurs absolvieren. Und nicht erst warten, bis der Hartz IV-Bezug eintritt, und dann fragen "wer bezahlt denn jetzt den notwendigen Sprachkurs ?".

Wenn ihr erstmal Hartz IV bezieht, hat deine Frau auch kaum eine Auswahl, was Arbeit angeht. Wenn ihr eine Stelle als Putzfrau, als Lagerarbeiterin, als Pflegehelferin oder als Burgerbraterin bei McD oder BurgerK angeboren wird, dann hat sie diese Stelle anzunehmen. Auch wenn sie das überhaupt nicht machen möchte.

Noch kann sie diesem Problem aus dem Weg gehen. Deutsch lernen, und Job suchen, der ihr auch gefällt. Ist noch fast ein Jahr Zeit, bis Hartz IV droht.
__________________
Schöne Grüße
ubu
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