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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 25.09.2010, 00:56
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Registriert seit: 25.09.2010
Beiträge: 1
Ausrufezeichen KV-Pflicht bei bisheriger Nichtversicherung

Hallo,
bedingt durch ein überschuldetes Erbe und einem
anschließenden Inso.verfahren vor einigen Jahren
hat sich nun kurz vor Schluß aller finanziellen
Angelegenheiten noch für ca. 3 Monate eine
Hilfsbedürftigkeit ergeben.
Ich will Ihnen die Einzelheiten ersparen und
komme daher gleich zum Punkt:

Aus o.g. Gründen war eine Fortführung der bis
dahin 5 Familienmitglieder (2 EW, 3 KI) in der
PKV nicht mehr möglich. Der Vertrag wurde in 2006 gekündigt. In 2007 mit Übergangsregelung zum 01.01.2009 wurde der Basistarif der PKV eingeführt.
Am 19.08.2010 habe ich einen Antrag auf Leistungen nach SGB II beantragt. Der Antrag wurde nun zunächst abgelehnt, dem Grunde
nach wegen mangelnder Hilfebedürftigkeit. Der Widerspruch wird kurzfristig eingereicht, da offensichtliche Fehlberechnungen durchgeführt worden sind (das war wohl so gewollt).
Die ARGE erwartet von mir die "Wiederauflebung" des alten PKV-Vertrages, ggf. zum neuen Basistarif (der im übrigen 50% teurer als mein alter Vertrag ist).

Problem 1: Ab 01.01.2009 ist eine monatliche Strafzahlung ("Prämienzuschlag", der an den Gesundheitsfonds überwiesen wird) für die Nachversicherung fällig, in unserem Fall bis zu 12.900 EUR (Rechtsgrundlage: §193(4) VVG). Wer kommt hierfür auf?

Problem 2: Die Unterzeichnung eines neuen PKV-Vertrages kommt einem "Eingehungsbetrug" nahe, wenn bekannt ist, daß bereits zu Versicherungsbeginn die Fähigkeit zur Leistung der mtl. Beiträge nicht dauerhaft gewährleistet werden kann. Also kann mich m.E. die ARGE nicht drängen, einen neuen PKV-Vertrag zu unterzeichnen.

zur Info: Ein Anspruch auf Wechsel in die GKV besteht zur Zeit nicht! Und wenn doch: dann gilt Problem 1 dennoch...
Beide Erwachsene sind selbständig tätig, die Einnahmen jedoch zu gering, Vermögen aufgrund Inso.verfahren nicht mehr vorhanden.

Ich suche seit ca. 3 Wochen Literaturstellen bzw. Gerichtsentscheide, finde aber nichts passendes. Ist Ihnen ein ähnlich gelagerter Fall (insbesondere zur Nichtversicherung) bekannt?
Bislang hat sich die Rechtsabteilung der ARGE zu den o.g. Problemen nicht geäußert!

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!
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  #2  
Alt 25.09.2010, 08:40
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
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Zitat:
Zitat von rbo123 Beitrag anzeigen
Problem 1: Ab 01.01.2009 ist eine monatliche Strafzahlung ("Prämienzuschlag", der an den Gesundheitsfonds überwiesen wird) für die Nachversicherung fällig, in unserem Fall bis zu 12.900 EUR (Rechtsgrundlage: §193(4) VVG). Wer kommt hierfür auf?
Die nachlässigen Eltern, die sich und ihre Kinder jahrelang unversichert gelassen haben.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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Stichworte
krankenversicherung, nichtversicherung, pkv, versicherungspflicht

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