Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.10.2009, 14:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1
Standard Künstlerisches Wohnstipendium im Ausland - Hartz-IV Antrag davor oder danach?

In drei Wochen werde ich als freier Künstler nach Asien reisen, und nun bereiten mir die Pläne der neuen Bundesregierung auf Anhebung des Schonvermögens bei Hartz-IV- Empfängern einiges Kopfzerbrechen: Als selbständiger Kunstmaler bin ich seit ein paar Jahren in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert, doch ich konnte das vorgeschriebene Mindesteinkommen von 3.900 Euro auch im vergangenen Jahr nicht erfüllen. Ich bin 38 Jahre alt und verfüge derzeit über ein Gesamtvermögen von knapp 8.000 Euro, die ich im wesentlichen für meine Altersversorgung verwenden möchte (z.B. in einen Riester-Fonds). Da es wohl nur eine Frage der Zeit ist, bis ich bei einer Überprüfung durch die KSK meinen Versicherungsstatus verlieren würde, habe ich mir überlegt, Hartz-IV zu beantragen, um diese meine Altersversorgung nicht aufzubrauchen. Nun verhält es sich so, dass ich von der Vorsitzenden eines Forschungsinstitutes in einer asiatischen Großstadt zu einer Art Wohnstipendium eingeladen worden bin, d.h. ich werde dort von Anfang November bis Ende März 2010 kostenfrei untergebracht sein und künstlerisch kreativ sein können. Aufgrund der geplanten Anhebung des Schonvermögens und meiner Vermögensverhältnisse habe ich wahrscheinlich bereits einen Anspruch auf Hartz-IV, doch ich bin jetzt ziemlich ratlos. Anfang November (also in knapp 3 Wochen) geht mein Flug, und ich weiß nicht, ob ich nun bereits vor meiner Reise einen Hartz-IV- Antrag stellen sollte. Eigentlich wollte ich mich erst nach meiner Rückkehr nach Deutschland Ende März 2010 bei der ARGE melden, doch die geplante Anhebung des Schonvermögens würde mir wohl schon jetzt einen Anspruch auf Leistungen geben.
Die Einladung ist mir sehr wichtig, zumal ich dort sicherlich einige Kontakte knüpfen kann, die für meine weitere künstlerische Selbständigkeit nur hilfreich sein können. Meine einzige Frage ist lediglich, ob ich VOR oder NACH meinem Aufenthalt in Fernost den Antrag stellen sollte. Ich kann nicht überschauen, welche Vor- und Nachteile mit der jeweiligen Entscheidung verbunden wären.
Meine wirtschaftliche Situation als Künstler gestaltet sich hierzulande äußerst schwierig. Ich verfüge nicht über ein geregeltes Einkommen, so dass ich bislang davor zurückschrecke, einen Anwalt einzuschalten. Aus diesem Grunde bitte ich um konstruktive Informationen und hilfreiche Tipps...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.10.2009, 16:18
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Wenn Du jetzt ALG II beantragst, wirst Du eine Genehmigung für Deine Ortsabwesenheit benötigen, die man Dir maximal für 21 Tage bewilligen könnte.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ausland, hartz-iv, künstler, wohnstipendium

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:29 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0