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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 18.08.2009, 09:49
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Standard Kündigung und Anspruch auf Hilfe?

Hi,

ich wurde heute nach einem Jahr von meinem Chef in der Erstausbildung gekündigt. Zusammen mit 2 anderen Azubis, da wir uns gegen die Ausbeuterei im Betrieb etwas quergestellt haben und er dann leider ein Schlupfloch gefunden hat, weswegen er uns die dritten Abmahnungen schicken konnte.
Wir wollen auch alle nicht in der Branche bleiben, das eine Jahr hat gereicht, ich habe wohl auch schon für nächsten Monat eine Festeinstellung sicher.

Meine Frage ist jetzt, wie sieht das für meine Kollegen aus? Bekommen die eine Sperre und wenn ja, wielange bekommen sie kein Geld? Wir sind ja alle gehobenen Alters und müssen Miete bezahlen.
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  #2  
Alt 18.08.2009, 09:53
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Kommt drauf an ... worum ging's denn in den Abmahnungen?
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  #3  
Alt 18.08.2009, 10:04
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Diverse Sachen. Dazu muss man wissen das ich zb mehrmals für die Firma eingesprungen bin, an Tagen an denen ich eigentlich Schule hatte. Als man uns dann loswerden wollte bekam ich deswegen direkt 2 Abmahnung von wegen ich wäre unentschuldigt dem Berufsschulunterricht ferngeblieben. Die Dienstbücher von der Arbeitsstelle die meine Arbeit dort an den Tagen belegen sind seltsamerweise verschwunden und werden wohl frisiert. Bei den Kollegen waren es so Sachen wie Berichtsheft etc...
Das wir teilweise mit 250 Stunden im Monat dem Betrieb zig Aufträge gerettet haben, hat der Chef wohl vergessen. Ich stelle mich aber jetzt schonmal darauf ein das falls ich den Job nich bekomme, ich wohl unter der Brücke bzw im Obdachlosenheim pennen darf.

Ich habe echt einiges falschgemacht und dummerweise auch gedacht ich könnte Chef und Einsatzleitern vertrauen. Nun sehe ich wie scheißegal ich der Firma bin. Naja, hinterher ist man immer schlauer.
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  #4  
Alt 18.08.2009, 10:12
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Als erstes sollte Kündigungsschutzklage eingereicht werden.
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  #5  
Alt 18.08.2009, 10:24
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Das bedeutet?
(ich bin einer der Kollegen ^^)
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  #6  
Alt 18.08.2009, 10:34
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Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Oder einfach mal google nutzen!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #7  
Alt 18.08.2009, 10:44
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Per Google sind wir ja auch hier gelandet.
Das Problem ist einfach aus den ganzen Informationen das zu filtern was man braucht, ich tu mir da immer sehr schwer...

Was die Klage angeht, schön und gut, ich kenne mich da nur nicht aus inwiefern ich da Chancen habe, da wir wohl die Beweislast nicht erbringen können. Und wie es ohne Rechtsschutzversicherung aussieht, naja, erwarten einen da horrende Kosten? Denn unser Problem ist einfach insofern wir keine Lösung finden, können wir unsere Mieten nicht bezahlen. Netterweise werden uns unsere Überstunden nämlich nicht mehr ausbezahlt, den Freizeitausgleich gibts dann bis Ablauf der Kündigungsfrist.

Ich für meinen Teil möchte eigentlich schon rechtliche Schritte einleiten, da ich mich einfach ungerecht behandelt sehe, nur wird das natürlich alles seine Zeit dauern und wie ich persönlich das überstehen soll...keine Ahnung. Aber eins steht fest, in dieser Firma werde ich keinen Handschlag mehr tun.
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  #8  
Alt 18.08.2009, 10:53
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Mal wieder nicht gewerkschaftlich organisiert?
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  #9  
Alt 18.08.2009, 11:05
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Erstinstanzlich braucht man keine anwaltliche Vertretung.
Jede Partei (egal ob am Ende Gewinner oder Verlierer) trägt seine Kosten selbst.
Allerdings ist grade in so einem komplizierten Fall ein Anwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht anzuraten.

Sollte man mittelos sein kann man sich für 10€ beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsgutschein holen.
Für den Prozess kann man dann über den Anwalt PKH beantragen.

Die Klagefrist beträgt allerdings 21 Tage.
Deswegen sollte man sich selber schonmal zum zuständigen Arbeitsgericht begeben und dort Klage einreichen.

Geht man gegen eine ungerechtfertigte Kündigung nicht an gibt es eine 3 monatige ALG1 Sperre und beim ALG2 eine Sanktion von 30%.

Alson sollte man auf jedenfall dagegen vorgehen.
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  #10  
Alt 18.08.2009, 11:19
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Danke für die ausführliche Erläuterung und eure Hilfe.
Einerseits möchte ich dem Kerl auch nen Denkzettel verpassen, andererseits hab ich keinen Bock auf all den Stress und will dem Amt eh nich auf der Tasche liegen. Es geht mir einfach um die Miete, wenn ich 1-2 Monate bei Muttern essen muss wär mir das egal...länger brauch ich nich bis ich nen Job find.
Mal schaun, werd mich mal schlaumachen beim Amtsgericht die Tage.
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