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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 29.05.2010, 08:27
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Unglücklich Kündigung --> Sperre?

Folgende Sizuation:
Seit 1.4 habe ich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit als Fahrerin im Transport und Kurierbereich. Vollzeit.
Laut Arbeitsvertrag arbeite ich 50-60 Stunden die Woche. Bei einem Festgehalt von 1100 Euro Brutto. Ist schon recht wenig aber das war mir egal. Mir ging es darum zu arbeiten. Nun ist es aber so das ich wirklich im Monat auf mind 300 Stunden komme. Macht wenn ich richtig gerechnet habe ca 3,50 Euro Brutto an Stundenlohn. Die Zeiten sind für mich nicht mehr zu tragen. IOch habe eine 4 jährige Tochter. Diese sehe ich nur noch in der früh für 20 minuten. Wenn ich abends heim komme schläft sie schon. Habe mit meinem Chef schon einmal gesprochen, das ich weniger Arbeiten möchte. D.h. das was auch im Vertrag steht. Darauf lässt er sich nicht ein. Auf meinen Abrechnungen sind die Stunden, die ich tatsächlich arbeite nicht zu sehen, da ich ja mein Festgehalt bekomme. Die in dem Sinne angefallenen "Überstunden" kriege ich nciht extra bezahlt und von Freizeitausgleich kann ich nur träumen.
Noch bin ich in der Probezeit. Meine Frage ict nun, was kann ich machen? Wenn ich kündige, reichen die Gründe aus, um die Kündigung bei der Arge zu begründen und das ich keine Sperre bekomme?
Dazu kommt noch, im Moment ist mein Partner zu Hause, da unsere Tochter nur einen KIGA PLatz bis 13 UHr hat (Von 8 an): Er möchte aber wieder arbeiten jetzt. Dann kann ich die Arbeitszeiten sowieso nicht mehr machen wegen unserer Tochter. Was kann ich da tun? Ich schaffe das körperlich gar nicht mehr und gutes Reden mit dem Chef bringt gar nichts.
Hat jemand vielleicht ne Gesetzesgrundlage bzg einer Kündigung?

LG und Danke schon mal
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  #2  
Alt 29.05.2010, 08:45
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Zitat:
Zitat von blueladylike Beitrag anzeigen
Laut Arbeitsvertrag arbeite ich 50-60 Stunden die Woche.
Das dürfte rechtlich nicht in Ordnung sein. Wieviele Arbeitstage pro Woche sind vereinbart?

Zitat:
Dazu kommt noch, im Moment ist mein Partner zu Hause, da unsere Tochter nur einen KIGA PLatz bis 13 UHr hat (Von 8 an): Er möchte aber wieder arbeiten jetzt. Dann kann ich die Arbeitszeiten sowieso nicht mehr machen wegen unserer Tochter. Was kann ich da tun?
Das einfachste wäre, dein Partner findet eine Arbeit, die euch von ALGII wegbringt oder zumindest besser bezahlt ist als deine, dann kannst du ohne Probleme kündigen.

Eine Eigenkündigung solltest du ohne vorherige Absprache mit der Arge nicht vornehmen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 29.05.2010, 08:57
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Habe eine Woche von MO- FR und in "Ausnahme" auch am Wochenende Samstags nachts.
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  #4  
Alt 29.05.2010, 09:04
Benutzerbild von Grubenpony
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Dann wühle dich mal ein wenig durch das Arbeitszeitgesetz http://www.bmas.de/portal/1764/prope...zeitgesetz.pdf damit du ein paar Argumente für deinen Chef zusammen bekommst.
__________________
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