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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich befinde mich in einer Festanstellung, aber momentan in Elternzeit. Mein Partner ist selbständig. Wir bekommen ergänzend Alg2. Ich habe vorerst 2 Jahre Elternzeit beantragt. Unser Kind könnte nun mit 2 Jahren in die Krippe gehen. Nun meine Frage: Ist es möglich, dass unser Kind nur stundenweise in die Krippe geht und ich das dritte Jahr Elternzeit trotzdem noch anhängen kann?Ich meinte mal gelesen zu haben, dass das geht und man das der ARGE nicht melden muss. LG Mausezahn |
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#2
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| Im ALGII-Bezug gibt es keine Elternzeit. Entweder man hat eine Betreuung für das Kind unter 3 Jahren oder man hat keine. Da man in den meisten Bundesländern bis zum 3. Lebensjahr kein Anrecht auf einen Kitaplatz hat, sehen die Argen von einer Vermittlung eines Elternteiles meist ab. Sofern du aber eine Betreuungsmöglichkeit hast, kannst du auch in diesem Umfang arbeiten. Die Frage, warum du dein Kind in eine (kostenpflichtige) Kita gibst, erübrigt sich ja wohl, wenn du dennoch nicht arbeiten willst. |
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#3
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| Nach § 10 SGB II hat man sogar unabhängig vom Vorhandensein einer Kinderbetreuung das Recht, wegen Kind bis zur Vollendung dessen 3. Lebensjahres zu Hause zu bleiben.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| Von mir aus auch so. |
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