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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, habe ähnliche Beiträge durchforstet, aber nichts für mich zutreffendes gefunden. Die Sache ist folgendes: Habe einen privaten Kredit (als ich noch gearbeitet habe) aufgenommen, mit einer Restschuldversicherung u.a. auch für Arbeitslosigkeit. Dann ist dieser Fall eingetreten und nach Prüfung der Versicherung aber nichts erhalten (Wartefrist unterschritten). Jetzt hat die Versicherung wohl nochmals geprüft und ich bekomme doch die monatl. Ratenbeträge rückwirkend für 12 Monate erstattet. Da ich ja die Raten damals selbst vom ALG I und dann vom Hartz IV gezahlt habe, wird mir diese Rückzahlung/Erstattung jetzt angerechnet? ![]() Freue mich über jeder Hilfe. ![]() |
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#2
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| Wenn ich das von der logischen Seite aus betrachte, dürfte es zu keiner Anrechnung/Rückerstattung kommen, da es sich bei ALGI und II nicht um Einkommen (im Sinne des SGB II) handelt, von dem du es schließlich bezahlt hast. Somit darf es nicht berücksichtigt werden. Du füllst eigentlich nur das Loch wieder auf, das du durch die Ratenzahlung geschaffen hast. Grüße
__________________ Nimm das Leben nicht so ernst... ...du kommst sowieso nicht lebend raus! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie selbstverständlich behalten. |
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#3
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| Hallo und danke für die schnelle Antwort. Nun wenn das so ist, wäre ich ungemein beruhigt. Muss ich es aber trotzdem als Info der ARGE melden? Da der Folge-Antrag fällig ist, muss ich ja auch Kontoauszüge vorlegen und da wird es ihnen auffallen bzw. sie werden nachfragen. Also es lieber vorher melden? Gruß Angel |
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#4
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| Die Forderung gehört zum Vermögen und hast Du ja sicher bei der Abfrage zum Vermögen mit angegeben. |
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#5
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| Hm, ich meine mich zu erinnern, das ich zumindest irgendwie angegeben habe, das ich einen Kredit mtl. in Höhe von .... abbezahle. Ganz sicher bin ich aber nicht. Also müßte ich ein RZ nicht melden? |
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#6
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| Wieso abbezahlst? Ich denke es geht um einen Kredit, den Du vergeben hast und der nun an Dich abbezahlt wird? |
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#7
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| >>Die Sache ist folgendes: Habe einen privaten Kredit (als ich noch gearbeitet habe) aufgenommen, mit einer Restschuldversicherung u.a. auch für Arbeitslosigkeit.<< Vegas, Bitte das nä mal genauer lesen |
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| Stichworte |
| einkommen, erstattung, kreditraten, versicherungsleistung |
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