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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 15.07.2009, 07:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 1
Frage Krebs - kann ich einen Mehrbedarf geltend machen ?

Guten Morgen !

Bei mir wurde böratiger Hautkrebs (malinges Melanom) festgestellt.

Kürzlich ist der Tumor samt ungesundem Gewebe entfernt worden , sowie Lymphdrüse aus der Leiste(Wächterlymphknoten).

Kann ich einen Mehrbedarf geltend machen ?

Oder gilt das nur, wenn ich eine ärztlich verordnete Ernährung haben müsste ?

Ich bin dankbar für eure Antworten !

Liebe Grüsse Doris
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  #2  
Alt 15.07.2009, 08:38
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
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Hi,

in welchen fällen es Mehrbedarfe gibt, wird im § 21 SGB II erläutert.

§ 21 SGB II

Der von dir geschilderte Sachverhalt wird dort nicht als zu zahlender Mehrbedarf aufgeführt.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 15.07.2009, 13:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Zitat:
Zitat von DorisDay1 Beitrag anzeigen

Kann ich einen Mehrbedarf geltend machen ?
Welchen Mehrbedarf hast du den ?

- der nachtvogel -
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  #4  
Alt 15.07.2009, 14:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2008
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 235
Standard Mehrbedarf

Nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins ist ein Mehrbedarf bei Krebs möglich, wenn dieser fortschreitet und eine andere als eine Vollkost bedingt.

Dies wäre also von dir z.B. durch ärztliches Attest nachzuweisen.



gruss zossi
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Stichworte
krebs, malinges melanom, mehrbedarf

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