| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen! Ich (21) und meine Mutter (62) bekommen nun kein ALGII mehr, da wir durch Hinzuverdienst nun etwas über der Grenze sind. Das an sich ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass meine Mutter nun nicht mehr krankenversichert ist, bzw. dann 150€ selbst bezahlen muss (Pflichtversicherung). Jetzt haben wir hin- und herüberlegt (also ich könnte mehr verdienen, damit wir damit die Kosten berappen könnten) aber das würde nur für ca. 5 Monate klappen, da ich dann eine Ausbildung beginnen und ausziehen werde. Meine Mutter wird dann wohl in eine kleinere Wohnung ziehen müssen (zur Zeit ca. 59qm zu zweit). Gibt es günstigere Krankenversicherungen oder andere Möglichkeiten, denn wir wissen absolut nicht, wie wir das zusätzliche Geld bezahlen sollen. Viele Grüße cherry |
|
#2
| ||||
| ||||
| Wie hoch ist denn ihr Einkommen?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo Mandy! Ihr Einkommen liegt bei 480€. Gruss Cherry |
|
#4
| |||
| |||
| § 26 Absatz 4 SGB II. Wenn Ihr nur aufgrund der Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung bedürftig würdet, gibt es einen Zuschuß von der Agentur für Arbeit. (Antrag erforderlich) Baffi |
|
#5
| ||||
| ||||
| Mit 480 Euro ist der Job doch sv-pflichtig.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
|
#6
| |||
| |||
| Danke schonmal für eure Antworten. Ich werde mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen. Also 160€ ist der Verdienst und der Rest ist Unterhalt ihres Ex-Mannes (also meines Vaters) für sie.Gruss cherry |
|
#7
| |||
| |||
| Baffis Antwort beachten. Allerdings ist diese Möglichkeit nicht jedem SB bekannt. Ja das solls geben:-) Also darauf verweisen... |
|
#8
| ||||
| ||||
| Ach soooo. Ja, denne über §26 SGB II versuchen. Ansonsten wäre eventuell Wohngeld noch eine Alternative.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| nach arbeitslosigkeit keine krankenversicherung wegen zu hohem einkommen | limick | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 3 | 03.02.2009 17:49 |
| Sozialhilfeempfänger: gesetzliche Krankenversicherung oder Kostenübernahme private KV | lena | Grundsicherung - Sozialhilfe | 1 | 22.01.2009 08:50 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALG 2 abgelehnt Krankenversicherung | pille73 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 9 | 19.01.2009 21:25 |
| Selbstständig - Krankenversicherung - Alg2 | schorschi | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 27.12.2008 09:49 |
| Kind / Kinder Krankenversicherung | Bunnyy81 | Familie sonstiges | 11 | 19.12.2008 12:48 |