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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 11.02.2009, 18:33
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Registriert seit: 11.02.2009
Ort: NRW
Beiträge: 3
Standard Krankenversicherung- wie gehts weiter?

Hallo zusammen!

Ich (21) und meine Mutter (62) bekommen nun kein ALGII mehr, da wir durch Hinzuverdienst nun etwas über der Grenze sind. Das an sich ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass meine Mutter nun nicht mehr krankenversichert ist, bzw. dann 150€ selbst bezahlen muss (Pflichtversicherung). Jetzt haben wir hin- und herüberlegt (also ich könnte mehr verdienen, damit wir damit die Kosten berappen könnten) aber das würde nur für ca. 5 Monate klappen, da ich dann eine Ausbildung beginnen und ausziehen werde. Meine Mutter wird dann wohl in eine kleinere Wohnung ziehen müssen (zur Zeit ca. 59qm zu zweit). Gibt es günstigere Krankenversicherungen oder andere Möglichkeiten, denn wir wissen absolut nicht, wie wir das zusätzliche Geld bezahlen sollen.

Viele Grüße
cherry
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  #2  
Alt 11.02.2009, 18:38
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Wie hoch ist denn ihr Einkommen?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 11.02.2009, 19:10
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Registriert seit: 11.02.2009
Ort: NRW
Beiträge: 3
Daumen runter

Hallo Mandy!

Ihr Einkommen liegt bei 480€.

Gruss
Cherry
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  #4  
Alt 11.02.2009, 19:41
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Beiträge: 20
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§ 26 Absatz 4 SGB II. Wenn Ihr nur aufgrund der Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung bedürftig würdet, gibt es einen Zuschuß von der Agentur für Arbeit. (Antrag erforderlich)

Baffi
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  #5  
Alt 11.02.2009, 19:44
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Mit 480 Euro ist der Job doch sv-pflichtig.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #6  
Alt 11.02.2009, 20:35
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Ort: NRW
Beiträge: 3
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Danke schonmal für eure Antworten. Ich werde mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen. Also 160€ ist der Verdienst und der Rest ist Unterhalt ihres Ex-Mannes (also meines Vaters) für sie.

Gruss
cherry
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  #7  
Alt 11.02.2009, 20:38
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Baffis Antwort beachten. Allerdings ist diese Möglichkeit nicht jedem SB bekannt. Ja das solls geben:-) Also darauf verweisen...
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  #8  
Alt 11.02.2009, 20:45
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Zitat:
Zitat von cherry09 Beitrag anzeigen
Danke schonmal für eure Antworten. Ich werde mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen. Also 160€ ist der Verdienst und der Rest ist Unterhalt ihres Ex-Mannes (also meines Vaters) für sie.

Gruss
cherry
Ach soooo. Ja, denne über §26 SGB II versuchen. Ansonsten wäre eventuell Wohngeld noch eine Alternative.
__________________
Grüsse,

Mandy

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