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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 02.11.2009, 16:33
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Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 3
Standard Krankenversicherung

Guggugz Ihr Lieben,
werde nun bald Geschieden freu...Nur wie sieht es aus mit der Kranken Versicherung?? Ich weiß das ich mich selbst Versichern muss,doch wer kommt für die Kosten auf?? Ich selber habe keinerlei Einkünfte Lebe auf Kosten von meinen Lebens Partner,kann ich die Krankenkassen beiträge bei der Arge Beantragen oder wird da auch das Einkommen von meinem Lebens Partner an gerechnet??
Wäre sehr Dankbar wenn mir hier jemand meine Frage Beantworten kann..
L.G
Stubsnase
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  #2  
Alt 02.11.2009, 16:35
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Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.005
Standard

Vielleicht arbeiten gehen? Machen eine Menge Leute damit sie sich auch ihre Krankenversicherung leisten können.
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  #3  
Alt 02.11.2009, 16:39
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Beiträge: 3
Standard

Na wenn ich ohne Berufserfahrung Arbeit finde würde,hätte ich bestimmt hier keinen Eintrag geschrieben
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  #4  
Alt 02.11.2009, 16:41
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.309
Standard

Wenn Dein Partner über ausreichend Einkommen verfügt, dann habt Ihr u.U. keinen ALG II-Anspruch und der müsste die Kosten für die KV tragen.

Seid Ihr nur knapp über der Bedürftigkeitsgrenze, käme evtl. ein Zuschuss in Frage.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 02.11.2009, 16:43
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Wenn Dein Partner über ausreichend Einkommen verfügt, dann habt Ihr u.U. keinen ALG II-Anspruch und der müsste die Kosten für die KV tragen.
Und über die möglichen Steuererleichterungen (Stichwort aussergewöhnliche Belastung) für den Lebensgefährten informiert gerne ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
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  #6  
Alt 02.11.2009, 16:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 3
Standard

Danke Dir Mandy...Er liegt eindeutig über den Arge Satz....
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