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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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Alt 18.01.2010, 12:42
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Beiträge: 1
Ausrufezeichen Krankenkasse + Umzug - Hartz4 Neuling

Hallo!

Kurz zu meiner Situation:
Ich bin 25 Jahre alt, war bis November 2009 Student - habe dann mein Studium aber abbrechen müssen. Ich lebe mit meiner Freundin zusammen. Wir haben 2 gemeinsame Kinder sind aber nicht verheiratet.

Nach meinem Studium bin ich zum Arbeitsamt gegangen um mich dort Arbeitssuchend zu melden. Von dort wurde ich, weil ich nie gearbeitet hatte und somit Hartz4 anstatt ALG II bekommen sollte, zur ARGE geschickt. Da meine Freundin - wegen der Kinder, ebenfalls Hartz4 bekommt - sollte ich mich direkt bei Ihrer Sachbearbeiterin melden um mich in die Bedarfsgemeinschaft eingliedern zu lassen (angemeldet war ich hier vorher schon). Ihre Sachbearbeiterin tat so, als hätte sie damit nichts zu tun und schickte mich zur ARGE Hauptstelle damit ich dort in den Computer aufgenommen werden konnte.
Dort schickte man mich wieder zurück zur Sachbearbeiterin die sich nach Besuch 3 dann tatsächlich mal für mich verantwortlich sah und mit mir diverse Anträge ausfüllte.

Nachdem wir alle Anträge ausgefüllt hatten - forderte sie mich auf, diverse Unterlagen zu besorgen.

Ich konnte nahezu alles Problemlos auftreiben - Exmatrikulationsbescheid, Fahrzeugbrief meines Autos, Kontoauszüge etc. - bis auf die Krankenversicherungsbescheinigung. Die Krankenkasse sagte mir bei meiner Nachfrage - dass ich dort bis zum Tage meiner Exmatrikulation über meine Eltern Familienversichert war und jetzt nach meiner Exmatrikulation garnicht mehr versichert bin. Ich müsste mich jetzt freiwillig versichern - sie würde mir Anträge für die ARGE schicken.
Ich bin also mit den Anträgen zur Sachbearbeiterin gegangen um sie zu fragen was ich wie ausfüllen muss um es zurück zu schicken.
Ohne große Erklärungen oder Begründungen wurde mir gesagt - wenn ich einen Neuantrag bei der Krankenkasse stellen würde, müsste ich den selbst zahlen - die ARGE würde nur bestehende Versicherungen übernehmen aber keine neuen bezahlen.

Hier kommt dann Frage1: Wie soll ich mich bitte Krankenversichern? Über meine Partnerin geht es angeblich nicht, weil wir nicht verheiratet sind. Über die Arge geht es angeblich nicht, weil sie keine neuen Anträge bezahlen und über die Familienversicherung meiner Eltern geht es nicht, weil ich kein Student mehr bin.
Ich bin nicht so ganz davon überzeugt das unsere Sacharbeiterin richtig Ahnung hat - sie scheint an allen Ecken und Enden sparen zu wollen.

Hier wäre ich für einen schnellen Rat extrem dankbar.



Bringt mich zu Punkt2:


Wir leben in einem Haus, dessen Besitzer vor knapp 1,5 Jahren verstorben ist. Meine Freundin ist eine der Erben - hat das Erbe aber ausgeschlagen da der Verstorbene extrem hoch verschuldet war.
Vor 1,5 Jahren ging somit das Haus in die Zwangsverwaltung und wird seitdem von einem Notar im Auftrag des Amtsgerichts verwaltet. Seit 1,5 Jahren zahlen wir unsere Miete an diesen Verwalter. Nun sind hier diverse Dinge defekt (das Haus ist alt).

- Wir hatten vor knapp 1 Jahr einen Wasserschaden bei dem mehere Armaturen kaputt gingen.
- Unser Durchlauferhitzer im Badezimmer ist kaputt und heizt das Wasser nur noch Lauwarm.
- Wände im Hausflur und in den Wohnungen des Hauses sind zum Teil voller Schimmel und das gesamte Haus riecht feucht.

Aufgrund der Zwangsverwaltung, wird hier aber von Seiten des Verwalters nichts repariert, da niemand die Kosten dafür tragen würde.

(das waren nur 3 Punkte - ich könnte ein ganzes Buch füllen)
Nun wollen wir - aufgrund des Zustands des Hauses, gerne ausziehen (der Umzug war schon geplant als ich noch nicht bei der Arge gemeldet war, wir mussten nur auf die gewünschte Wohnung warten weil diese zu dem Zeitpunkt noch bewohnt war (wir wussten aber schon, dass sie frei wird und wir hatten schon interesse bekundet).

Nun ist es vor 2 Wochen soweit gewesen - die Wohnung ist frei, wir könnten Fristlos aus dieser Wohnung hier ausziehen und in die neue Wohnung. Die Umzugskosten würden wir selbst tragen, die kompletten Renovierungskosten würden entfallen, da die neue Wohnung vor dem Auszug der ehemaligen Mieter komplett renoviert wurde.

Wir gingen also zur ARGE um dort zu fragen, was wir angeben müssen wenn wir umziehen möchten.

Trotz das wir gesagt haben wir übernehmen die Umzugskosten selbst und die Renovierungskosten entfallen, kam - ohne groß darüber nachzudenken von der Sachbearbeiterin ein "NEIN, Umzüge werden nur in Sonderfällen genehmigt, das ist sonst zu teuer".
Alles in allem würden wir 40€/Monat mehr Miete bezahlen als in unserer jetzigen Wohnung, würden aber an den Nebenkosten knapp 100€/Monat sparen (da sowohl Heizung als auch Stromleitungen etc. moderner sind als in unserer jetzigen Wohnung).
Egal was wir drehen und wenden - von der ARGE kommt ein klares NEIN zum Umzug. Wir haben uns inzwischen ans Jugendamt gewandt um von dort Hilfe zu bekommen. Das Jugendamt würde uns den Umzug bezahlen - nicht aber die Miete (dafür wäre in jedem Fall die ARGE verantwortlich).

Meine Frage: Darf die ARGE uns den Umzug verweigern und das an den Kosten für Umzug und Miete begründen? Die 40Euro Mietdifferenz dürften doch nicht ausschlaggeben sein uns die kompletten Kosten für die Unterkunft zu streichen, oder? Die Wohnung wäre nicht ganz nach den m² Vorgaben der ARGE (wir sind 6 Personen, 2 Erwachse und 4 Kinder - 2 aus früherer Beziehung) das wären nach meinen Informationen 120m². Die Wohnung hat nun knapp 145 (1 Zimmer gibts bei mehr als 3 Kindern aber Mietfrei, was die Kosten mit denen einer 120m² Wohnung gleichstellt), darf es aus Gründen der Wohnungsgröße angelehnt werden oder muss die ARGE die Kosten für 120m² der Wohung trotzdem tragen wenn wir den Rest selbst bezahlen?
Da ich bereits Arbeit in Aussicht habe, würden wir die Kosten sogar selbst tragen, sodass für die Arge keine monatlichen mehrkosten enstehen würden - wir würden lediglich unsere Lebensqualität von unmenschlich auf normal anheben. Weil mal ehrlich - kein heisses Badewasser im Winter ist bei kleinen Kindern schon rückständig.

Wäre super toll wenn mir jemand hierzu evtl. ein paar Paragraphen verlinken könnte wie dort die Rechtslage ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir umziehen dürfen und die ARGE die Kosten für die neue Unterkunft zum mindest zum Teil tragen muss.


Lieben Gruß - Nils (ein ganz frischer Hartz4 Empfänger der sich ziemlich verarscht vorkommt weil er plötzlich angeblich nix mehr darf aber alles muss) ..
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