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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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Hallo,das Krankengeld meiner Ehefrau in Höhe von 591,00 Euro wird voll in die Hartz 4 - Berechnung mit eingerechnet. Gibt es da keinen Freibetrag für Versicherungen usw. ??? Die Leistungsstelle sagte mir heute, Krankengeld wäre kein Einkommen und es gäbe keinen Abzug von Freibeträgen. Über eine Beantwortung würde ich mich freuen. |
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#2
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| Max. 30 Euro Versicherungspauschale, sofern nicht schon bei anderem Einkommen abgesetzt.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Beim Krankengeld gibt es zwar keinen Freibetrag für Erwerbseinkommen, aber die Versicherungspauschale in Höhe von 30 € ist von jedem Einkommen abzusetzen. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs.1 Nr. 1 ALG II VO
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#4
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| Ich denke mal da hat sich der/die Bearbeiter/in bisschen fatal ausgedrückt - Krankengeld ist kein Erwerbseinkommen. Krankengeld ist aber als Lohnersatzleistung zu berücksichtigen und somit als sonstiges Einkommen zu berücksichtigen. Und wie die Vorgänger schon meinten, es ist gänzlich vom jeglichen Einkommen die sog. Versicherungspauschale 30,00 Euro abzusetzen sofern dieser nicht von einem anderen Einkommen schon verbraucht ist
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| freibetrag, krankengeld |
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