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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 23.02.2009, 10:01
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Beiträge: 487
Standard Krankengeld - Anrechnung bei ALG II

Hallo,

Seit 1. Dezember 08 bekomme ich Krankengeld und ALG II.
Krankengeld bekommt man ja rückwirkend per Auszahlungsschein. Ich bin also am 9. Dezember zum Arzt gegangen und habe mir einen Auszahlungsschein unterschreiben lassen. Das Geld (für 1.-9. Dezember) ging am 15. Dezember auf meinem Konto ein.

Am 5. Januar (eher ging nicht, da die Praxis die Woche vor und die Woche nach Weihnachten geschlossen war, sie war erst am 5. Januar wieder offen) habe ich mir den nächsten Auszahlungsschein unterschreiben lassen (für den Zeitraum 10.12. bis 5.1.), Eingang auf dem Konto am 12. Januar.
Den nächsten Schein habe ich mir am 22. Januar unterschreiben lassen (für den Zeitraum vom 6.1.- 22.1.), Eingang auf dem Konto am 28. Januar.
Am 5. Februar 09 dann der nächste Auszahlungsschein (23.1.-5.2., Eingang am 10.2.)

FRAGE: Wie wird dieses Krankengeld auf den Monat angerechnet?
Wird der tatsächliche Zufluss berücksichtigt, oder wird das Krankengeld rückwirkend für den laufenden Monat angerechnet?

Im Dezember 08 hatte ich einen tatsächlichen Zufluss, der weit unter der Summe lag, die mein Anspruch wäre. Konkret haben mir im Dezember ca. 250,- EUR gefehlt.

Mein Problem ist, dass vor meiner Arbeitslosigkeit mein Gehalt immer am Anfang des Monats für den laufenden Monat gezahlt wurde. Mein letztes Gehalt (November-Gehalt) wurde Anfang November ausgezahlt.
Deshalb hatte ich sozusagen keinen "Überhang", mit dem ich den Dezember hätte finanzieren können.

Bei der Berechnung meines ALG II - Anspruchs für Dezember wurde mir das Krankengeld voll angerechnet, obwohl ich nur einen Bruchteil real zur Verfügung hatte, da der Rest für Dezember ja erst im Januar bei mir eingegangen ist.
Und so ist es jetzt in jedem Monat. Ich hinke immer irgendwie hinterher. Ist das richtig so?
Oder kann es sein, dass mir für Dezember 08 mehr ALG II zugestanden hätte, z.B. deswegen, weil der erste Krankengeld-Zufluss ja erst am 15. Dezember kam und nicht in voller Höhe, sondern eben nur für 9 Tage (da ich dringend Geld brauchte, konnte ich nicht noch ein paar Tage mit dem ersten Auszahlungsschein warten)?

Im Januar hatte ich dann einen Krankengeld-Zufluss, der höher als mein monatl. Anspruch ist, weil ja noch ein Großteil des Dezember-Krankengeldes dabei war.

LG - Maria
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  #2  
Alt 23.02.2009, 10:12
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Beiträge: 46
Standard

Hallo Maria!

Rede doch mal mit Deinem SB über diese Problematik und klopfe freundlich an, ob er nicht das Dir zufließende Krankengeld mit den Leistungen des Folgemonats verrechnen kann.
Wo ein Wille, da ein Weg! Ich war in ähnlicher Situation!

vG Berthold
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  #3  
Alt 23.02.2009, 10:23
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.216
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Zitat:
Zitat von maria1956 Beitrag anzeigen
Am 5. Januar (eher ging nicht, da die Praxis die Woche vor und die Woche nach Weihnachten geschlossen war, sie war erst am 5. Januar wieder offen) habe ich mir den nächsten Auszahlungsschein unterschreiben lassen (für den Zeitraum 10.12. bis 5.1.), Eingang auf dem Konto am 12. Januar.
Den nächsten Schein habe ich mir am 22. Januar unterschreiben lassen (für den Zeitraum vom 6.1.- 22.1.), Eingang auf dem Konto am 28. Januar.
Am 5. Februar 09 dann der nächste Auszahlungsschein (23.1.-5.2., Eingang am 10.2.)
Und warum läßt du dir so oft die Zahlscheine ausstellen? Unsere Krankenkasse möchte das ohnehin nur einmal im Monat. Dann würde die Arge auch nicht ins Schleudern geraten, denn Krankengeld wird ebenso wie Lohn nach dem Zufluß angerechnet.
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  #4  
Alt 23.02.2009, 10:57
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Dass ich mir die Zahlscheine so oft ausstellen lasse liegt daran, dass mir Anfang Dezember viel Geld gefehlt hat und auch weiterhin jeden Monat fehlt. Am liebsten hätte ich mir Ende Dezember das Geld für Dezember auszahlen lassen. Aber was soll man machen, wenn man das Geld Anfang des Monats braucht?
Im Dezember hatte ich auch noch eine hohe Endziffer bei der Kindergeldnummer, was bedeutete, dass ich das Kindergeld ebenfalls spät ausgezahlt bekam.
Das ist jetzt anders, weil ich auf Antrag seit Januar eine neue Kindergeldnummer mit niedriger Endziffer habe.

Mit dem Sachbearbeiter würde ich gern reden, das ist ein guter Tipp. Ist nur etwas problematisch, weil es hier (Berlin) keine Durchwahlen gibt, sondern nur diese Service-Nummer (die auch noch einiges kostet). Ich hatte schon mal ein Problem, das ich mit einem Sachbearbeiter aus der Leistungsabteilung besprechen wollte. Habe das Service-Telefon angerufen, dort konnte man mein Problem nicht lösen, ich habe dann um einen Rückruf gebeten (Auskunft dazu war: Sie werden dann innerhalb von 3 Werktagen zurückgerufen) - der Rückruf kam nie.

Na ja, ich versuche es einfach nochmal mit dem Rückruf. Kann ja sein, dass damals beim Service ne Menge los war und meine Bitte irgendwie untergegangen ist.

Vielen Dank aber für alle Auskünfte, hilft mir schon weiter.

Noch eine Frage am Rande: Ist es eigentlich normal, dass man aus der Leistungsabteilung ständig Post von 3 unterschiedlichen Sachbearbeitern bekommt?

LG - Maria
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  #5  
Alt 23.02.2009, 16:25
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Daumen runter

Hallo Maria, bei mir ist das auch so, dass ich schon in einem Jahr drei verschiedene Sachbearbeiter hatte, obwohl alle noch im Dienst und in der gleichen Abteilung sind. Als normal betrachte ich das nicht, aber was ist heute noch normal? Da kann man meiner Meinung nach kein Vertrauensverhältnis zum SB aufbauen, so wie es eigentlich vom Staat vorgesehen war, ich bin schon lange im Widerspruchsverfahren, auch noch wegen anderen Dingen.mfG jrg 4011
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  #6  
Alt 23.02.2009, 17:16
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Hallo jrg, bei mir (und ich bin ja erst im 3. Monat dabei) ist es so, dass ich z.B. innerhalb von 2 Tagen 3 Schreiben aus der Leistungsabteilung von 3 unterschiedlichen Sachbearbeitern zu drei unterschiedlichen Themen bekomme.
Wenn ich mir vorstelle, dass meine Unterlagen auf mehrere Schreibtische verteilt sind, kann ich mir auch erklären, warum es doppelte Anfragen gibt ...
Wie gesagt - bis jetzt hat sich alles immer geklärt, hat nur ne Menge Porto gekostet.

LG - Maria
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  #7  
Alt 28.03.2009, 21:56
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
... denn Krankengeld wird ebenso wie Lohn nach dem Zufluß angerechnet.
Irgendwie kapiere ich das nicht, glaube ich.
Habe heute einen Brief vom Jobcenter erhalten, dort stand:
"Das Krankengeld wird nach Zufluss rückwirkend berücksichtigt."

Was bedeutet "rückwirkend" in diesem Zusammenhang? Wird das Krankengeld für den Monat angerechnet, in dem es mir zugeflossen ist, oder rückwirkend für den Zeitraum, für den es gezahlt wurde?

Beispiel: Krankengeld für den Zeitraum 20.01.-30.01., zugeflossen (= Gutschrift auf Konto) am 05.02.
Wird mir das dann für Januar oder für Februar als Einkommen berechnet?
__________________
- Maria -
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  #8  
Alt 29.03.2009, 08:14
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Für Februar, aber der ist ja auch schon vorbei, deshalb wirst du für Februar eine neue Berechnung bekommen (rückwirkend).
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  #9  
Alt 29.03.2009, 09:42
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Oh, danke!
Manchmal ist man aber auch zu blöd. Darauf bezieht sich das "rückwirkend!
An dieser Stelle muss ich es mal loswerden: Ich hatte bisher keine Probleme mit dem Jobcenter (bis auf den enormen Schriftverkehr - was aber einerseits an mir lag und andererseits an den Umständen, nicht an den jeweiligen Sachbearbeitern). Im Gegenteil - trotz der enormen Bearbeitungszeiten sind die Zahlungen immer rechtzeitig gekommen.
Am Anfang gab es eine Überzahlung (wg. der langen Bearbeitungszeiten wurde das Krankengeld 1 Monat nicht berücksichtigt und erhielt ich den vollen Regelsatz), die ich zurückzahlen sollte. Aber wenn man den tatsächlichen Zufluss des Krankengeldes berücksichtigt, hebt sich alles ungefähr auf und bleibt nur eine kleine Restschuld.
In dem Brief von gestern steht eigentlich nur, dass rückwirkend eine Berechnung anhand der konkreten Daten stattfinden soll. Ich werde mir mal alle Kontoauszüge der letzten 4 Monate schnappen (lückenlos) und pers. abgeben, dann dürfte das kein Problem sein.
__________________
- Maria -
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  #10  
Alt 26.05.2009, 07:34
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Kurze Erfolgsmeldung:

Nachdem ich alle Kontoauszüge ab Dez. 08 eingereicht und die Problematik kurz schriftlich aus meiner Sicht geschildert hatte, hat die SB aus der Leistungsabteilung alles komplett neu berechnet und dabei jeden Monat gesondert berücksichtigt - mit den realen Krankengeld-Zahlungen der Krankenkasse.
Die angebliche Überzahlung von über 400,- EUR ist bei dieser Neuberechnung auf gute 10,- EUR zusammengeschmolzen.

Mein Brief (kein Widerspruch, sondern formlose Anfrage) hat völlig gereicht; es war kein Klärungsgespräch nötig.

Dank an Grubenpony für die kompetente Auskunft und Dank an das Forum, weil ich ohne dieses überhaupt nicht auf die Idee gekommen wäre, die Richtigkeit der Erstberechnung zu bezweifeln.
Die 24 Seiten des neuen Bescheides (inkl. Berechnungsbögen natürlich) konnte ich mühelos nachvollziehen - ebenfalls ein Verdienst des Forums.
Dem ersten Bescheid (Nov. 08) war ich noch hilflos ausgeliefert - das hat sich Dank euch geändert

Also nochmal zusammengefasst ein erleichtertes: DANKE!
__________________
- Maria -
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