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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 29.08.2009, 19:30
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Beiträge: 2
Standard Kontoauszüge: Wenn ich in Ausbildung bin?aber verheiratet bin?

Hallo,

bin heute zum ersten Mal hier. :-)
Ich bin seit Montag wieder in Ausbildung. Mein Mann bezieht aber immerhin noch Leistung nach SGB II. Wir haben alle Kontoauszüge für seine Person vorgelegt. Nun möchte aber das Arbeitsamt auch, dass ich Kontoauszüge vom Mai an vorlege. Obwohl ich in Ausbildung bin. Dahin schrieb man mir zurück, dass bei mir ein Mehreinkommen vorliegen könnte.
Was definitiv nicht sein kann, da ich nicht mal weiss wie ich meine Miete bezahlen soll. Kindergeld und Halbwaisenrente bekomme ich wahrscheinlich wieder ab nächsten Monat. Beim Wohngeld werde ich auch mein Glück versuchen. Ich sehe es ein, diese Bescheide vor zu legen. Aber meine Kontoauszüge für 3 Monate vor zu legen, sehe ich nicht ein. Wenn ich nicht in Leistung stehe. Ich kenne das von einem anderen Bundesland ( Sachsen Anhalt), da war ich noch im Studium, da wurde nur ein aktueller Kontoauszug verlangt. Damit kann ich leben. Aber 3 Monate?
Kennt sich jemand aus :-)))

vlg babajagagarfield
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  #2  
Alt 29.08.2009, 20:16
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Beiträge: 1.122
Standard

Zitat:
Mein Mann bezieht aber immerhin noch Leistung nach SGB II......Aber meine Kontoauszüge für 3 Monate vor zu legen, sehe ich nicht ein. Wenn ich nicht in Leistung stehe.
Hi,

Grundsatz: In einer Bedarfsgemeinschaft beziehen alle ALG II oder keiner.

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 19. September 2008 (B 14 AS 45/07 R) entschieden,......

Insbesondere kann die Beklagte nicht darauf verwiesen werden, nur im Rahmen eines (Erst-) Antrags die Vorlage von Kontoauszügen etc zu fordern. Eine solche Aufforderung kann auch - wie hier - bei Stellung eines Folgeantrags erfolgen. Ebenso wenig ist die Vorlagepflicht auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt.

Hinsichtlich der zeitlichen Erstreckung war die Vorlage von Kontoauszügen jedenfalls der letzten drei Monate nicht unverhältnismäßig.


Urteil BSG
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 30.08.2009, 16:22
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Registriert seit: 29.08.2009
Beiträge: 2
Standard

hallo Lopo,

deine Antwort beantwortet meine Frage nicht :-). Wenn ich in Bezug von Leistungen nach SGB II stehe würde, könnte ich es verstehen, dass ich Kontoauszüge drei Monate zurückwirkend vorlegen müsste. Aber ich stehe nicht in Leistung! Warum bin ich angeblich verpflichtet meine Kontoauszüge vorzulegen? Ich bin in Ausbildung, dass ist ein ganz anderer Schuh....
grummel*
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  #4  
Alt 30.08.2009, 16:33
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
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Aus deinen Auszügen geht dein Einkommen und Vermögen hervor.
Einkommen und Vermögen müssen für die anderen Mitglieder der BG eingesetzt werden, sofern du sie nicht selbst für deinen Unterhalt benötigst.
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  #5  
Alt 30.08.2009, 17:08
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.216
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Zitat:
Zitat von babajagagarfield Beitrag anzeigen
Warum bin ich angeblich verpflichtet meine Kontoauszüge vorzulegen?
Weil du dennoch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bist, wenn auch ohne Bezüge.
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