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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 02.11.2009, 16:03
CHH CHH ist offline
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Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 3
Standard Kontoauszüge ohne eigenes Konto

hallo

Da ich kein eigenes Konto besitze, hat meine Schwester für mich, auf ihren Namen ein Konto angelegt..
Auf dieses konto geht meine Regelleistung, da ich eine Barauszahlung vermeiden wollte.

Jetzt will die Arge von mir die Kontoauszüge von diesem Konto.
meine Schwester will mir die Kontoauszüge aber nicht geben da sie diese Auszüge nicht durchgehend aufbewahrt hat.
es würde auch Geld kosten die fehlenden Auszüge zu beschaffen.

meine Frage: darf die Arge das verlangen? obwohl es nicht mal mein eigenes Konto ist?

Was kann ich tun? Über Hilfe wäre ich echt Dankbar

hallo

Da ich kein eigenes Konto besitze, hat meine Schwester für mich, auf ihren Namen ein Konto angelegt..
Auf dieses konto geht meine Regelleistung, da ich eine Barauszahlung vermeiden wollte.

Jetzt will die Arge von mir die Kontoauszüge von diesem Konto.
meine Schwester will mir die Kontoauszüge aber nicht geben da sie diese Auszüge nicht durchgehend aufbewahrt hat.
es würde auch Geld kosten die fehlenden Auszüge zu beschaffen.

meine Frage: darf die Arge das verlangen? obwohl es nicht mal mein eigenes Konto ist?

Was kann ich tun? Über Hilfe wäre ich echt Dankbar
hallo

Da ich kein eigenes Konto besitze, hat meine Schwester für mich, auf ihren Namen ein Konto angelegt..
Auf dieses konto geht meine Regelleistung, da ich eine Barauszahlung vermeiden wollte.

Jetzt will die Arge von mir die Kontoauszüge von diesem Konto.
meine Schwester will mir die Kontoauszüge aber nicht geben da sie diese Auszüge nicht durchgehend aufbewahrt hat.
es würde auch Geld kosten die fehlenden Auszüge zu beschaffen.

meine Frage: darf die Arge das verlangen? obwohl es nicht mal mein eigenes Konto ist?

Was kann ich tun? Über Hilfe wäre ich echt Dankbar
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  #2  
Alt 02.11.2009, 16:09
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Erstmal brauchst Du Deinen Text nicht mehrfach schreiben bzw kopieren.

Als nächstes solltest Du Dich entscheide, ob sie Dir die Auszüge nicht geben will oder ob sie diese nicht mehr hat!

Und ausserdem: wenn Du Geld vom Amt haben möchtest, musst Du Deine Hilfebedürftigkeit nachweisen und mitwirken. Wenn Du das nicht kannst, gibt es kein Geld mehr. Von daher solltest Du Dir bzw. gemeinsam mit Deiner Schwester mal darüber Gedanken machen!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 02.11.2009, 16:15
CHH CHH ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Erstmal brauchst Du Deinen Text nicht mehrfach schreiben bzw kopieren.

Als nächstes solltest Du Dich entscheide, ob sie Dir die Auszüge nicht geben will oder ob sie diese nicht mehr hat!

Und ausserdem: wenn Du Geld vom Amt haben möchtest, musst Du Deine Hilfebedürftigkeit nachweisen und mitwirken. Wenn Du das nicht kannst, gibt es kein Geld mehr. Von daher solltest Du Dir bzw. gemeinsam mit Deiner Schwester mal darüber Gedanken machen!
Hm, was kann ich aus deiner Antwort schließen?


Ich kann zur Arge auch sagen ich kann das Konto nicht mehr nutzen.

Meine Frage war: darf die Arge Konto Auszüge fordern obwohl ich nicht Kontoinhaber bin?

LG
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  #4  
Alt 02.11.2009, 16:22
Benutzerbild von edy
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 788
Standard

Hallo CHH,

Zitat:
hat meine Schwester für mich, auf ihren Namen ein Konto angelegt..
Und wieso hat deine Schwester dein Konto nicht auf deinen Namen
angelegt ?

da scheint System dahinter zu stecken.

lg
edy
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  #5  
Alt 02.11.2009, 16:55
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.216
Standard

Zitat:
Zitat von CHH Beitrag anzeigen
Meine Frage war: darf die Arge Konto Auszüge fordern obwohl ich nicht Kontoinhaber bin?
Wenn deine Leistungen auf dieses Konto gehen, darf die Arge davon ausgehen, dass du verfügungsberechtigt bist. Ja, und dann darf man auch die Kontoauszüge von dir fordern.
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  #6  
Alt 02.11.2009, 17:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 487
Standard

Zitat:
Zitat von CHH Beitrag anzeigen
Ich kann zur Arge auch sagen ich kann das Konto nicht mehr nutzen.
Ja klar. Allerdings ist es so, dass Sozialleistungen für dich auf das Konto deiner Schwester geflossen sind, und ich meine mich zu erinnern, dass es da einen Paragraphen gibt, demzufolge dann auch jener auskunftspflichtig ist, auf dessen Konto die Sozialleistung geht. Auch was die Vergangenheit betrifft. Ob die Vorlage von Kontoauszügen in diesem Fall verlangt werden kann, weiß ich nicht. Zumindest könnte man von deiner Schwester eine Bestätigung verlangen, dass außer dem Geld von der ARGE kein sonstiger Zufluss für dich stattgefunden hat.
Die ARGE könnte aber trotzdem ihrerseits weiter ermitteln, und dann wäre, sollte sich herausstellen, dass es doch noch andere Zahlungen für dich gab, deine Schwester dran - mal ganz abgesehen davon, was dir dann blühen würde.
Es gibt bestimmt Leute hier, die sich da genau auskennen.

Sollte das Konto "sauber" sein - was spricht dagegen, die Daten offenzulegen? Nach deiner Aussage hat deine Schwester das Konto für dich angelegt, also laufen ihre Sachen auch nicht über dieses Konto.

Wenn Drittkonten im Spiel sind, ist die ARGE - mit Recht - misstrauisch. Und die - im übrigen sehr blöde - Ausrede, deine Schwester habe nicht alle Kontoauszüge aufbewahrt, ist unglaubwürdig. Gerade wenn man für Dritte sowas macht, achtet man auf Korrektheit. Ganz besonders dann, wenn es um Sozialleistungen geht. Dass die ARGE alle möglichen Dinge kontrolliert (resp. kontrolleren möchte), ist ja eigentlich kein Geheimnis.
Ich verstehe die ARGE nicht, dass sie überhaupt auf ein Drittkonto überweist.

Wie der Berliner so sagt: Nachtijall, ick hör dir trapsen ...

Meine Meinung.
__________________
- Maria -
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